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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1549.

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haben gemäß ihrer Instruction bei den andern Gesandten dringend angehalten, mit ihnen zu den Bundes-genossen im Wallis zu gehen und diese mündlich von der ganzen Angelegenheit, die sich zwischen denVII Orten und den drei Städten (uns") verlaufen habe, zu unterrichten, und ihnen freundlich zu danken,in der Meinung, es werde das bei denselben viele Freundschaft erwirken. Die Boten von Schasfhausen undZürich haben hierauf erwiedert, ihre Obern finden ans verschiedenen Ursachen nicht für angemessen, eineBotschaft ins Wallis zu senden. Ans das habe man sich vereinbart, die von Zürich sollen im Namen dervier (sie) Städte denen von Wallis schriftlich auf das freundschaftlichste danken und sie kurz über das Ver-hältnis; berichten und melden, wenn ein gemeiner Tag gehalten werde, so werde man ihnen ans ihre beiden angemeine Eidgenossen gerichtetenSchreiben (siehe Abschied vom 14. Januar 1549 II. Ä und ii) mündliche oder schriftlicheAntwort zukommen lassen. Dieses Schreiben sollen die von Zürich an Bern senden, damit man dort dessenInhalt erkenne; dann werde es von da weiter befördert werden. Zuletzt haben die Gesandten von Berneröffnet, wie ein Gesandter des Herzogs von Savopen vor ihren Rathen erschienen und das neugewonneneLand wieder gefordert und zugleich die Erneuerung des alten Burgrechts begehrt habe. Da er mit der ihmertheilten Antwort nicht befriedigt worden sei, so habe er, nach Verlauten, sich in die Länder begeben, wobeisich denken lasse, was er da thue. Die Boten von Bern seien daher beauftragt worden, die VII Orte zuverständigen, wie es mit dein neugewonnenen Lande ein Bewenden habe, und die von Bern, wenn sie dies-falls verklagt worden sein sollten, bestens zu entschuldigen. Dabei haben sie verlangt, daß die Boten vonZürich und Schaffhausen, wenn die von Bern ihren bezüglichen Vortrag thun, dabeisitzen und zuhören, undje nach Umständen auch etwa ein gutes Wort dazu reden sollen. Jene haben dann die Gesandten von Bernersucht, mit dieser Angelegenheit, wenn es ihnen möglich sei, dermalen stillzustehen, da die VII Orte meinenmöchten, es bestehe unter den drei Städten ein besonderer Anschlag und deswegen ans dieser Sache um soWeniger Fruchtbares entspringen möchte. Wenn sie aber mit dem Gegenstand sürfahren wollen, so geziemeden Gesandten der beiden andern Städte nicht, zuzuhören oder etwas dazu zu sagen, weil sie hiefür keinenAuftrag haben und die Sache eher schlimmer als besser machen würden. Die Boten von Bern haben hieraufzum höchsten gedankt und bemerkt, in Folge des ernstlichen Befehls ihrer Herren können sie ihren Vortragnicht unterlassen, wollen aber in bester Meinung den übrigen Gesandten nicht weiter zumuthen, etwas dazuzu sagen oder zuzuhören. St. A. Zürich - Acten Tagsatzung.

2.

Zosingen. 1549, 14. bis 23. Januar.

Archive von Rurich, Ncru, Lucern, Scliwyz, Obwalden, Glarns, Freibnrg, Svlothttrn.

I. Rechtliche Verhandlung über die Neisstrasen im Thurgan. Richter und Anwälte ivie 19. No-vember 1548.

1. Da in der Zivischeuzeit keine allgemeine Tagleistung augesetzt worden, so sind die Nichter samnit denAnwälten der Parteien auf den früher bestimmten Tag wieder hier erschienen. Anfänglich haben die Zu-sätze die Gesandten der III Städte, als die Kläger, vorgerufen und Antwort begehrt, ob sie gemäß demletzten Abschied von Zosmgen gütlich in der Sache wollen handeln lassen; wo nicht, so würde im Rechtenfortgefahren. Dieselben erklären sich, wie vormals, bereit, laut des Bundes freundlich Mitteln zu lassen.Hierauf eröffnen die VII Orte: Nachdem ihre Herren den letzten Abschied sammt dem Gerichtshandel verlesen,vermnthen sie, daß die III Städte von ihren: Vorhaben gütlich abstehen werden; märe dies nicht der Fall,so begehre man, daß den: Recht sein ordentlicher Gang gelassen werde. Und weil auf den: letzte,: Tage eineKundschaft vyn Constanz und anders woher wohl angerufen, gber nicht eingelegt, und erst seither nsit andern