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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1525,

versprechen, Heimzubringen, ob man die zwei daselbst (länger) behalten, und wie man den Vogt bezahlen wolle.I». Es wird angebracht, das; die von Burg, als vor der Brücke zn Stein gesessen, zum Thurgau gehören,während jetzt die von Stein die nieder» Gerichte daselbst pfandweise innehaben; da nun die von Stein denneun Orten in allen Händeln widerwärtig und die von Burg, die sich auf jene verlassen, ungehorsam sind, sowird vorgeschlagen, das; die neun Orte diese nieder» Gerichte zu ihren Händen lösen, was der Muntprat (demdie Losung zusteht) gestatten will, damit die von Stein auf dem Unser» nichts mehr zu schaffen haben. - Heim-zubringen und den sechs ins Thurgau zu verordnenden Boten hierüber die nöthigcn Befehle zu geben, v. Bernberichtet über einen Handel, welchen die von Landeron mit den Seinigen haben, und begehrt, daß man dieselbenzur Ordnung weise, indem es sonst seine Angehörigen schützen müßte. Es wird deßhalb an die von Landerongeschrieben, «I. Sodann erinnert Bern an sein Gesuch um den verheißenen Rcversbrief über das Burgrecht mitNeuenburg und bittet des ernstlichsten, denselben ohne Verzug'zu geben; der Mehrtheil der Boten ist aber nichtinstruirt. Heimzubringen, ob man den ans der Zahrrechnung zu Neuenburg vorgeschlagenen, oder den von Bernselbst aufgesetzten,eben vergriffenlich und dunkel" lautenden Brief ausstellen wolle, e. In Betreff des SchlossesLuggaris ist abgeredet, dasselbe auf keinen Fall zu schleifen; jedes Ort soll aber nur einen Mann als Besatzungda haben. Zugleich wird angeregt, man sollte das Schloß nicht so verwahrlosen lassen, sondern die Mauerndecken und in Ehren halten und darüber dem Vogt Befehle ertheilen, Antwort auf nächsten Tag, I. Zkufvorigem Tage ist die Besorgnis; geäußert worden, es möchten die Graubündner das Schloß Mosax plündernund niederreißen, obwohl dasselbe den zwei Orten Luceru und Uri durch Burg- und Landrecht verbunden ist;weil nun die andern Orte darauf dringen, daß man die Zerstörung verhindere, so wird beschlossen, es sollGlarus eine Botschaft in die Bünde senden, um in aller Eidgenossen Namen sie zu ermahnen und zu bitten,nichts Feindseliges gegen das Schloß zu unternehmen und die Unruhen zu bedenken, die daraus entstehen könnten.Glarus soll dann auf einem der nächsten Tage über den Erfolg seiner Abordnung Bericht erstatten. K. CasparGöldli von Zürich, gegenwärtig in Rappcrswyl, beschwert sich weitläufig über die von Zürich; wiewohl er seitzwei .Jahren wiederholt seine Verantwortung anerboten und die Eidgenossen deßhalb nie um Hülfe ersucht habe,weil er immer in der Erwartung gestanden, Zürich werde ihm Gehör schenken, sei doch unterdessen all sein Ver-mögen im Zürchergebiet den Kindern zugesprochen worden; dennoch verlange er nur, daß man ihn zur Verant-wortung kommen lasse, wofür er Geleit nach Zürich zu erhalten wünsche; er versichert zugleich, das; er sichwillig jeder Strafe unterziehen und deßhalb in Napperswyl oder vor den vier Ländern oder endlich vor denneun alten Orten" Recht annehmen werde,-sofern er sich nicht mit der Wahrheit rechtfertigen könnte. Daman hierüber herzliches Mitleiden empfindet und einem frommen Eidgenossen gern zum Recht verhelfen möchte,so wird beschlossen: Es soll den jetzt nach Zürich abzufertigenden Boten der Auftrag erthcilt werden, sich dortfür denHerrn Caspar" des dringendsten zn verwenden, damit ihm zu seiner Verantwortung Geleit nach Zürichgegeben werde, Ii. Ab dem letzten Tage zu Lucern ist an die Rheinthaler geschrieben worden. Nun beschwerensich die Rheinthaler darüber, daß der Bote von Appenzell auch dazu eingewilligt ; das findet man aber befremdlich,indem der Bote von Appenzell damals erklärt hat, deßhalb nicht instruirt zu sein,Nichtsdestoweniger" beschließtdie Mehrheit, den Rheinthaler» nochmals zum ernstlichsten zu schreiben, man hättesolch gefährlich Ersuchen"von ihnen nicht erwartet und würde, wenn solches mehr geschähe, es nicht mehr dulden. An Appenzell wirdgeschrieben, es möge seinen Boten für entschuldigt halten, da derselbe nichts Anderes gethan, als was ihm auf-getragen gewesen, I. Jedes der neun Orte soll auf den nächsten Tag 8 Kronen nach Lucern schicken, zn Händendes Schreibers Huber. Ii,. Gesuch des Herru von Aesch um Fenster in sein neues Haus. I. Jeder Bote keuut