August 1525,
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gegen ihn vergangen haben; darüber sei erst noch der Entschluß des Bischofs zu erwarten. Indessen wolle er (R.)demselben die treue und geflisseuc Arbeit rühmen, welche die Eidgenossen übernommen haben, zc. Bitte um Ent-schuldigung seines Ausbleibens. K.A. Basti: A, Bauml-Rebelliau. — Schreiber, Bauernkrieg III, 9S, »4,
6) 1525, 2t. August. Bern an Basel. Antwort auf dessen Zuschrift vom 8. d. M., die auf den 20. d.angesetzte Tagleistung betreffend. Da die erwartete Ankunft fürstlicher Durchlaucht noch nicht erfolgt sei, und dieBauersamc, wie verlaute, sich wieder sammle, um den Adel anzugreifen, was wider den Anstand wäre, so seheman sich veranlaßt, die Botschaft daheim zu behalten, indem mau davon noch nichts vernommen, daß der Taggehalten werde, erbiete sich aber ferner handeln zu helfen, was zu Frieden und Ruhe dienen möge.
K, A. Basel: A. Bauer,i-Rcb-lliou (Original und Copie), — Schreiber, Bauernkrieg III, »5,
7) 1525, 22. August, Ensisheim. Landvogt, Regenten und Näthe im o. Elsaß an Basel. Autwort auf dessenZuschrift vom 19. d. (sie). Man wisse noch ganz wohl, was verabschiedet und wie dawider (von den Bauern)gehandelt worden, und erinnere sich, daß Basel am 2. d. einen Ausschub begehrt habe, bis die eidg. Botschaftvon f. Durchlaucht zurückgekehrt wäre. Da nun auch andere Orte in der Sache gehandelt, und man von f. Dt.noch keine Antwort oder Befehl habe, weitere Tage zu besuchen, so könne mau diesseits sich nicht einlassen.
K. A. Basel: A. Bauern-Rebellion. — Schreiber, Bauernkrieg III, 100.
8) 1525, 23. August, Basel. Die Boten von Zürich, Basel und Solothuru an das Regiment. Auf BaselsSchreiben vom 19. d. sei nur mündlich eine weitere Antwort in Aussicht gestellt worden, die man noch stündlicherwarte; da auch noch keine Botschaft zu diesem Tage erschienen, so empfinde mau das mit Rücksicht auf diegehabte Mühe als unbillig, und begehre nun eine unverzügliche schriftliche Antwort bei diesem Boten. —Nota: „Discr bricf ist nit überschickt worden." ^ K. A. Basti: Misstm». c. ««».
9) 1525, 24. August. Basel an Bern, Schaffhausen (und andere Orte). Nachdem mau mit der Hülfe einerBotschaft von Zürich und Solothuru eine gütliche Unterhandlung eingeleitet (s. Mai), und die Gesandten vonfünf Stödten einen Anstand vermittelt haben, der später bis St. Laurenzen Tag verlängert und von der HerrschaftOesterreich zuletzt bis zum 2V. d. M. erstreckt worden, zeige sich jetzt, daß das Regiment und der Adel die gestelltenMittel, die doch billig seien, verwerfe» und nicht weiter gütlich tagen wollen, sondern sich rüsten, um die Bauer-saine anzugreifen, die dadurch zur Gegenwehr gereizt werden müsse. Wenn es nun nach dem Willen der Herrenginge, so sei zu besorgen, daß das Land nicht nur für dieses Jahr verderbt werde, sondern in drei Jahren sichkaum erholen könne; daß man die eigenen Uuterthnncn nicht daheim behalten möge, und empfindlicher Mangelan Korn und Wein folgen müsse. Weil nun laut der Abschiede jedes Ort, dem etwas angelegen sei, die Voll-macht habe, einen Tag zu beschreiben, so verkünde hicmit Basel einen nahen Tag auf Mittwoch nach Bartholomäi,den 30. d., den Schnffhansen (resp. jedes geladene Ort) mit zwei Boten besuchen möge...
St. A. B-m: A. Basel. — K. A. Schaphausen: Cvn-spand-nz-n.
ZOO.
olucern. 15Z5, 29. August f. (Dienstag vor Verena f.).
Staatsarchiv vn.crn : Mg. Abschiede. II. I. so. Staatsarchiv Zürich: Tschad. Abschiede-Sammlung. Bd.«. Rr. Lt.
Staatsarchiv Bern: Mg. eidg. Abschiede V. ISS. Kan'onSarchiv Frcibnrg : Abschiede, Bd. SS. Bd. °S. KantonSarchiv Solothuru : Abschiede Bd. XIII.
KantonSarchiv Schaffhauscn: Abschiede.
' Gesandte: Bern. Sebastian von Meßbach. Lncern. Schnlthciß (Jacob) von Hcrtenstcin; (Jacob Feer)Spitalmeister. Uri. Annnann Dietli. Schivyz. Annnann Rychmuth. Obivalden. Annnann Halter. Nid-walden. Annnann Lnssi. Zug. Ith. Glarns. Ammann Mad. Basel. Hans Graf. Freibnrg. JunkerLorenz Brandenberg. Solothuru. Alt-Schultheiß (Peter) Hebolt. — (Lucerner Abschied).
tt. Die Besatzung zu Gottlieben betreffend wird jetzt beschlossen, sie heimznbernfen, und dabei dem Vogteaufgetragen, zivci Knechte nach seinem Gefallen zu behalten und jedem wöchentlich einen Gulden rhein. zu
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