August 1525. 7ßZ
das Schreiben des Herrn Ulrich von Habsbcrg, betreffend den Haus Müller, der oberster Anführer der Bauerngewesen und zu Laufeuburg mit dem Schwert gerichtet worden, daß er nämlich vor seinem Tode ausgesagt:Wenn den Bauern im Hcggau die Sache nicht mißlungen, so wären die Bauern der Eidgenossen und siezusammengekommen, u». Ein Bauer im Thurgan, der über die Messe gotteslästerlich geredet hat»), ist durchdeu Landvogt an das Landgericht gestellt nud verurthcilt worden, als Ketzer verbrannt zu werden. Wiewohlseine Verwandten auf diesem Tage für ihn gebeten haben, wird doch das Urtheil bestätigt, i». Da Hngo vonLaudenberg ausgeblieben, so hat man auch seine Verwandtschaft nicht anhören wollen, sondern beschlossen, er sollauf dem nächsten Tag persönlich erscheinen. «'. 1, Der Landvogt im Thurgan beschwert sich, daß er ans letztemTage beschuldigt worden, als ob er in der Bollziehung der ihm crtheilten Befehle nicht entschieden genug handelte,hat sich aber darüber ehrlich verantwortet. 2. Dann erzählt er wieder eine Reihe böser schändlicher Händel, dieallenthalben ganz offen geschehen: wie die Mandate und Verbote betreffend die lutherische Seetc verachtet, Fleischund Eier zu verbotenen Zeiten geesscn, die Sonntage, die Mnttcrgottcs- und Aposteltage durch Arbeit entheiligtwerden; wie an einigen Orten die Messe abgestellt sei und die hl. Sacramcntc in Abgang kommen; wie allesVolk sich nach der Zürcher Unglauben richte und ganz verrucht, ohne Furcht und Gehorsam leben wolle; wieman sich um den Landvogt nichts mehr kümmere, sodaß auch die Landgcrichtskncchtc ans Furcht vor dem ihnengedroht«. Tode den Gehorsam verweigern, wenn er sie beauftrage, Verbrecher zu verhaften; die Klage sei allge-mein wie die Bauern den Zehnten nicht redlich gegeben haben. Er könne aber niemand bestrafen, wenn ihndie Eidgenossen nicht besser unterstützen als bisher; denn als er letzthin dem erhaltene» Auftrag gemäß den.Helfer von Francnfcld vertrieben habe, sei ihm in der Nacht ein hölzernes.Judenbild zur Schmach vor die Thürcgestellt worden; etliche Bauern zu Wcinfelden haben ihn beschimpft und hätten ihm gern den Kopf zerschlagen,n dgl m Hicnach begehrt der Landvogt theils bestimmte Weisungen für seine Amtsführung, theils Hülfszusagenfür den wahrscheinlichen Fall, daß ein Sturm und Aufruhr entstünde; sonst wüßte er nicht mehr zu regieren. -3 Darüber hat man sich bcrathe», aber die Instructionen ungleich erfunden, indem einige Orte meinen, derLandvogt müsse die Frevler strafen und gewärtigen, wer ihm das wehre» wolle; dann .vollen sie daran setzen,was ihnen Gott verliehe», dem Landvogt Nücke» halten und die Leute wieder gehorsam machen; (während andereOrte zu gemäßigter.. Schritten rathcn?). Da ...... wegen des Hauses Tobel eine Botschaft von sechs Orten
nächstens in das Thurgan gehen wird, so soll derselben der Auftrag gegeben werden, i». Nan.cn der X Ortenach Frauenfeld Weinfeldcn w. zu reiten und den Gemeinden zu erklären, daß ...an solchem Unwesen nichtlänger zusehen könne sondern Leib und Gut einsetzen werde, es abzustellen. - Das soll jeder Bote heimbringenund a»f dem nächsten ^ag Antwort geben, ob seine Obrigkeit den Landvogt ihres Schirms versichern und ihmthätlichen Beistand leisten wolle, wenn sich ein Aufruhr erheben sollte; ob u.a.. allerseits fest entschlossen sei,das Nebel zu strafen und wessen sich jedes Ort zu den andern zu versehen habe; endlich, ob den ins Thurganabzusendenden Boten die oben ausgeführte „tapfere Meinung" als Instruction gegeben werden soll. p. Nachdemjeder Bote seiner Herren und Obern Befehle über das Hauptgeschäft dieses Tages, die von Zürich betreffend,eröffnet hat zeigt sich, daß wohl alle Orte gutwillig wären, ihre Botschaft dahin zu schicken, aber nicht in gleicherMeinung- dem. die sechs Orte wollen die in. letzten Abschied enthaltene Erklärung geben, während etliche andereihnen den' Besuch von Tagen einstweilen nicht abschlagen und nur gütliche Bitten einlegen .vollen. - Da mansich nicht hat vergleichen können, so wird abgeredet, diese Ansichten nochmals heimzubringen, besonders an die
„Wenn er hindee einer mes/stand-, so stinke ch in wirs an, dann ein schetm hindern. Hag. und -S sig niit, -c."