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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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754
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754 August 1525.

1) 1525, 9. August (Vigilia Laurent»). Bern an Bernhard Schießer, Landvogt iu Neuenburg.Wir sindwarlich bericht, wie dann die von Nüwcnburg zuogefaren und frävenklich den unfern lieben getrüwen burger»von Columbicr und Vatendis ir uech iren stallen genoinnien und gewaltiklich hintribcn und das zweu tagbehebt, daran wir ein besonder groß beduren und mißfallen haben, und nit unbillichen, so (doch) sölichs ver-handelt wider recht und billigkeit und ruiangesechnen Vertrags (sie) und cntscheids genuiner Eidgnosseu, so hierüberufgcricht, das wir schuldiger Pflicht uit dulden mögen, von den uusern von Valendis angesuocht und gemant.Harumb wellend sölichem vorsin ciud bemeldt von Nümenburg begangnen früvel, ouch zuogefüegten schaden zeersetzen underrichten, darzuo dem rechten folg ze thuou und die bürgschaft, so bestimpt von Valendis dargebenmüessen, ir vich ze ledigen, hin und abzcstellen und hinfür sich nit widrigen, deichen) von Valendis ir mit rechterlangt rcchtsame des bergs aue inzug verlangen und nutzen ze lassen" . . .

St. A. Bern: Teutsch Missiven. P. f. 420 b.

2) 1525, 19. August (St. Laurent Martir), Valcngin. Herr von Vergey (resp. die Gräfin von Valendis)an die XII Orte. Sic sende Charles Bastard von Valengin, um ihnen anzuzeigen, welchen Schimpf die Burgerund Einwohner von Neuchatel ihr und ihren Untcrthanen zugefügt haben, dem von de» Eidgenossen gegebenenUrthcil zuwider, worüber der Prevost von Bern oder dessen Bruder, der Herr von Colombier, den die Sacheauch berühre, nähern Bericht geben könne. Sie bitte nun dcmüthig, die früher» Beschlüsse zu bestätigen, zurVollziehung zu bringen und den Frieden herzustellen, da sonst die von Valengin das Land (das Gebiet von N.?)verlassen müßten, zc. St. Sl. Lucein: A. Neuenbürg.

Zu i. 1525, 3. August. Nürnberg an die Boten gemeiner Eidgenossen auf dem nächsten Tage. Sie habenauf die erste Beschwerde wegen der von Dienern des Herzogs von Würtemberg geraubten Waaren freundlicheAntwort gegeben und sich zu förderlicher Vermittlung erboten; man vernehme auch, daß sie sich deßhalb Mühegegeben, zugleich aber, daß alles noch fruchtlos gewesen; nun bitten die geschädigten Kaufleutc nochmals umVerwendung bei den Eidgenossen. Man lasse dahingestellt, ob Herzog Ulrich befugt sei, solche thätliche Augriffegegen diesseitige Bürger auszuüben, finde dagegen schwer, daß Kaufleute, die durch der Eidgenossen Gebiet ziehenund die Zölle bezahlen, solche Schädigungen erfahren sollen, . . . und bitte daher nochmals, geeignete Maßregelnzu treffen, damit die geraubten Güter zurückgegeben und solche Unfälle künftig verhütet werden, ?c.

St. A. Lucern: Missiven.

Zu i». 1525, 11. August. Bern an die eidg. Botschaften in Lucern. Ludwig von Dießbach sei zu Lyonbei der Frau Regentin gewesen und habe sich Mühe gegeben, baldige Zahlung auszuwirken; nun gedenke er,auf diesem Tage Bericht zu erstatten, weßhalb man bitte, ihm Gehör und Glauben zu schenken.

St. A. Lucern: Missiven.

Zu v. (1525, Ans. August). In ziemlich wortreichem Vortrag (von der Hand des Laudschreibers in Frauen-feld niedergeschrieben) beschwert sich der Vogt 1. über das ärgerliche Lied, das im Thurgau überall öffentlichgesungen werde, und das der Stubenkuecht zu Pfyn von Winterthur her gebracht habe. 2. Daß Konrad Wepferden Decan zu Stammheim öffentlich beschimpft habe; daß zu Eschenz noch viele »»getaufte Kinder seien, sogarjährige; daß man dort und in Burg die Priester nicht mehr wolle Messe halten lassen, und besonders die vonEschenz gedroht haben, ihren Priester ob dem Altar zu erstechen, indem sie behaupten, daß es die größte Abgöttereiund Ketzerei sei; daß die von Eschenz und Burg dem Befehl, die Bilder wieder in ihre Kirchen zu schaffen, nochnicht gehorcht haben; daß Hänslin von Tübrunncu das Sacrament und die Messe in unflätiger Weise beschimpfthabe und solche Dinge im Thurgan predige; daß einige Priester das Gleiche thun, die Messe deutsch lesen undanders taufen, was allerlei bedenkliche Folgen habe» müsse, wenn man es so fortgehen lasse. 3. Ferner begehrter, daß man ihm auf den Abschied von Rapperswyl antworte, und berichtet, wie überall Banditen und von demschwäbischen Bund vertriebene Pfaffen zu Dießeuhofeu, Stein, Rheinau und allenthalben im Thurgau sich auf-halten, die der Erbeiuung und dem Begehren der Fürsten gemäß im Laude nicht sollten geduldet werden. 4. Bittean die neun Orte, mit den Herren von Zürich zu unterhandeln, daß sie ihn ans ihrem Gebiete frei und sicherwandeln lassen, indem er nichts Unrechtes gcthan, sondern als frommer Biedermann seine Pflicht erfüllt habe;man möge ihm deßhalb nur Recht erstatten, da er sich dazu erboten habe, entweder vor den Eidgenossen oder in