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Juli 1525.
können; aber vor einigen Jahren habe der Abt dieselbe verkauft und an ihre Bitte sich nicht gekehrt, sondernRecht geboten. Sie begehren nun, daß er ihnen die Almende zurückerstatte oder zeige, warum er sie verkaufthabe, :c.
Hierauf antwortet der Abt, der Boden, den sie als Almende ansehen, sei vor Zeiten ein Burgstall ge-wesen, des Namens „Willberg," und immer des Gotteshauses Eigenthum; was die von Bronschhofen dahingetrieben, habe die Herrschaft nur ans Gnaden zugelassen; seitdem habe er jenen Boden den Leuken von B. ver-liehen, und seien Weingärten daraus gemacht worden; er hätte geglaubt, ihnen damit einen Dienst zu erweisen;übrigens haben sie sonst sich nie beklagt.
Nach allen Vorträgen hat man zu Recht erkannt: „Daß unser gnädiger Herr und das Gottshus Sant„Gallen br> irem eigenthum, oberkeit und by dem verkauf ald verliehen beliben und denen von Bruntschofen„darum zuo antwurten nünt schuldig sin söll, es sig dann fach, daß die von Bruntschofen in jar und tagen„den nächsten mögend usbringen mit unpartygigen lüten ald briefen, deß zuo recht gnuog, daß sölich grund„und boden ir eigenthum und gmein märk gwesen sig; sofer sy das thuond, sol darnach zuo tagen vor der vier„Orten Kotten wyter darum geschehen, was recht ist."
VI. Zuletzt beschweren sich die Gewalthaber der Gemeinden Rickenbach und Ziberwangen, Hans Boliund Hans Hug, wegen der Tagwen und Fastnachthennen, die sie nicht glauben schuldig zu sein, mit Berufungauf das Gotteswort.
Dagegen läßt der Abt einen Kaufbrief verlesen, wie diese Gegenden von den Herren von Hewen an dasGotteshaus gekommen, und hierauf erklären, derselbe sage deutlich, daß sie die Fastnachthennen und Tagwenschuldig seien; bei diesem Briefe hoffe er bleiben zu können.
Es wird dann zu Recht gesprochen: „Daß unser gnädiger Herr und das Gottshus Sant Gallen by irem„koufbrief blibcn, und die von Nickcnbach und Ziberwangen lut des konfbriefs die tagwa(u) zc thuon und die„faßnachthennen ze geben schuldig sin söllen."
(Es folgen auch hier die oben (V. XV, 1—3) abgedruckten Schlußerklärungen der Schiedboten; Schluß-datum Sanct Maria Magdalenen Abend; laut § 3 wurde nur ein Exemplar des zweiten Briefes ausgefertigtund zwar für den Abt.)
i enthält die Zürcher Abschiede-Sammlung in getrennten Stücken, mit besonderen Titeln; 1 dürfte aber,nach der Handschrift zck schließen, eine auf Umwegen beschaffte Copie sein. Bei den Verhandlungen diente derLucerner Johannes Hnbcr als Schreiber.
Zu «I. 1525, 17. Juli (Montag nach Margarethe), St. Gallen. Jacob Stapfcr, Ritter und Hofmeister,an die weltlichen Räthe (des Abtes). Antwort auf ihr Schreiben, den gefangenen Krüsi betreffend. Dasselbeverlange, daß er wo möglich ohne Auflauf und Sturm mit Hülfe des Vogtes zu Oberberg den Krüsi wegführenund nach Lucern fertigen solle. Das wisse er nun nicht zu thun, da jedermann wisse, wie sich die Toggenburgerbisher in dieser Sache (der neuen Lehre halb) gehalten haben; zudem sei Krüsi besonders geneigt zu schreien,was man ihm kaum wehren könnte, und wenn man ihn durch die Dörfer der Grafschaft führte, so würde manihn wohl hören, besonders bei Nacht. Jndeß wolle er versuchen, was möglich sei, jedoch die Folgen nicht ver-antworten. St. A. Lucern: A. Abtei St. Gallen.
Zu Ic. Zu bemerken sind noch folgende Acten:
1) Zu X. 1525, 7. Juli (Freitag nach St. Ulrichs Tag). Vollmachtbrief der Gemeinden Norschach, Goßau,Tablat, Romanshorn, Waldkirch, Lüiniswyl, Goldach, Untereggen, Stranbenzell, Mörschwyl, Sommeri, Witten-bach, Muolcn, Geißcrwald, Stcinach, Bernazell (oio), Hottcschwpler, Notmonten, Berg, Sittcrdorf, Keßwyl(a),