Januar 1525,
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nachdem Zürich dazu eingewilligt, habe» sich aber die Richter getheilt, indem die diesseitigen den Rathsschreibervon Basel gewählt, die andern gesprochen haben, Zürich solle einen von ihren Vorschlägen annehmen; es sei danneinem Obmann anheimgestellt worden, über diese Urthcile zn entscheiden, und dcßhalb ein dritter Tag angesetzt,mit dem Auftrag an die Zugesetzten, sich mittlerweile zu versammeln und einen Obmann zu bezeichnen. Als siedann in Zug getagt, haben die der neun Orte vermeint, der zu suchende Obmann solle nicht bloß für die Wahldes Schreibers, sondern für de» ganzen Handel ernannt werden, was die von Zürich bestritten haben; man hättedas auch nicht zugegeben, da man noch nicht in der Hauptsache sei. Ans dem letzten Tage zu Einsiedel» habennun die neun Orte abermals gefordert, daß Zürich einem ihrer Vorschläge beifalle oder einen Obmann erkiesenhelfe, der auch i» der Hauptsache entscheiden würde, jedoch dabei nachgelassen, daß derselbe der ganze» Verhandlungbeiwohnte oder nicht; denn in den Bünden sei nichts gesagt von eines Schreibers wegen, und es wäre schmählich,nur einmal, und nicht bis zu Ende des Handels, Obmann zu sein; es sei das (Gegcntheil) bisher auch nieBrauch gewesen. Das haben die Boten van Zürich ihren Befehlen gemäß nicht annehmen können, und wiewohldie Boten der neun Orte besonders geschrieben und gebeten, ihnen darin zu willfahren, damit der Handel vorwärtskäme, habe man doch nicht zu entsprechen vermocht, da dergleichen nicht in den Bünden begründet sei; dennder Ausdruck „einen Obmann" (wählen ,'e,) sei nicht so zu verstehen, daß der einmal gewählte Obmannesimmerfort sein und die Sätze ihn immer haben müßten; vielmehr sollen sie, so oft sie zerfallen, einen Obmannnehmen, der einem ihrer Urtheile folgen soll; sonst wären sie in der Wahl der „Obleute" nicht mehr frei. Wennes bisher anders gehalten worden, ans gütlichem Nachlassen, so schade das (diesem Falle) nichts; bleibe Zürichstracks bei den Bünden, so thuc es mehr recht, als wenn es einen abweichenden („sondern") Brauch beobachte.Es seien übrigens die Händel früher auch derart gewesen, daß man einander eher habe nachgebe» können als jetzt.Nachdem man in diesem Sinne geantwortet, haben die Voten der neun Orte vorgeschlagen, die Hauptsache vorzu-nehmen, und wenn in dieser ein Obmann nöthig würde, demselben auch die Wahl eines gemeinen Schreibersanzuvertrauen, wogegen die diesseitigen Baten bemerken mußten, wie unförmlich das wäre, auch den Zugesetztenunerträglich, da es nicht möglich sei, alles (im Gedächtnis;) zu behalten, was ins Recht gebracht würde.Darauf sei verabschiedet worden, das heimzubringen und darüber weiter zn rathen. Da nun die Sache so gegangen,und man bei den Bünden bleiben wolle, so hoffe man, daß die andern Orte das nicht mit Unwillen anfnehmen,zumal Zürich sehr geneigt wäre, des Rechtens enthöbe» zn werden.
(«>.) Der im letzten Abschied erwähnte Beschluß von Baden, daß Schultheiß Effingcr in Einsiedeln erscheinensolle, sei Zürich nicht gemeldet worden; er »verde nun aber der Aufforderung Folge leisten.
(i>i.) Den Boten von Zürich sei auf ihren Bericht über die zwei Gevatter, die einander zur Ehe genommen,von andern gesagt morden, „wie mit'großcr beschwcrd" sie das heimbringen wollen. Nun folge man hier demGotteswort, das eine solche Ehe nicht verbiete; darum mögen die andern Orte es im besten aufnehmen undM. Zwingli's Antwort in dem (zu Einsiedeln) vcrtheilten Büchlein hören; genüge die nicht, so lasse man ihnsich weiter verantworten.
(».) Zürich sei „angezogen" worden wegen der noch zn Waldshut liegenden Leute; von solchen wisse mannichts, indem man alle hcimgefordert habe und keine als ungehorsam kenne; es gebe aber arme Gesellen undEinige, die zur Strafe nicht daheim sein dürfen; wenn solche da wären, hoffe die Obrigkeit, es solle das nichtihr zur Last gelegt werden. Wenn übrigens die Oesterrcichischcn sich damit nicht zufrieden geben, so wiederholeman das gethane Erbieten, mit Or. Sturze! zu erörtern, wer die Erbeinnng gehalten habe oder nicht.
(i».> Ans die Klage des Lnndvogtcs im Thnrgan w. habe man zu Einsiedel» erklären lassen, „daß es wcgersig, er kome nit in unser oberkeit, dann er svg ein ursach alles Jttingcr Handels und derselben unrnow, habeouch uns und die unser» eben mit scharpfcr red anzogen, dardurch im von den unfern lichtlich etwas möchtebegegnen, das aber vcrmitten blib, so er nicndert »nder sy käm, und darum habint wir in gcwarnet, daß er sich
goumc und also uns und die unser» rüeivig laß"...
St. A. ZiMch: A. JttiiMrhandcl. — St. A. Bmit A. Kirchl. Angclegmhcite». — St. A. L»cm,: MNsiven. — ». A.-Solvthmn: Nbsch. Bd. XIII.
Diese Darstellung bestätigt der von Schreiber Hubcr amtlich verfaßte Aufsatz in den Acten zum Jttingcr-Hallte!. St. A. Lucern: N. Religionvhündel.