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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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558
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Januar 15,25.

da dem König sowohl als den (Eidgenossen gar viel daran gelegen sei. Warans hat man den Hauptlcutcn imFeld geschrieben; der Bote von <^lar»s stimmt aber nicht da;», i». 1 Vinn bat die Beschwerde des Londvogiesim Thurgan verhört, daß er im Gebiet von Zürich nicht sicher sei; er bittet ibm bierin bchülslich zu sein,von Zürich erwidern, er solle seht ihr Gebiet nicht betreten; zn gelegener .Feit werden sie ilm berechtigen, 2 Tara»'hat man dem Landvogt bewilligt, Kundschaft nnszunchincn und dazu einen Bote» ans irgend einem Drle bei;»ziehen; doch soll Zürich auch dazu berufen werde», .'l, Da Zürich ihm die Schuld an dem twaltcndcntund aller Unruhe beimißt, so antwortet er, er habe nur gethan, was ihm die Eidgenossen befohlen, und erilärt,daß er sich gegen eine solche Beschimpfung rechtfertigen werde. — Heimzubringen und ans nächstem Zage Antwortzu geben, was in der Sache zn Ihun sei, »z. Betreffend das (besuch des Heinrich Lanz um Legitimation sei»c>Kinder ist dem Landvogt Vollmacht gegeben, mit ihm abzukommen (oder weiter darüber z» berichten ) 1°- 'i»Idem Tag zu Lucern ist Antwort zn gebe» über das Begehren Johannes HnbcrS, der mehrmals auf die ^agegekommen, weil er als Schreiber ernannt worden, und damit große Kosten gehabt bat, »>. Tic vier SchirinorteRappcrswyls wollen nicht gestalten, daß die Knndschnstcn für den Streit zwischen dem Abt von Ruti >»>dJacob Baumgartner nach Zürich gefertigt werden; zuerst soll einmal der frühere Handel erledigt werden undzwar in Konstanz oder Rappcrswyl. <. „Sind indcnk, was mit üch gcredt »s des Zwinglis trnck " «

Zürich mehrmals anerboten hat, die Schuldigen im Zttingcrhandel, die in den hohen Berichten der X Lsitzen, nach Gebühr strafen zu Helsen und diejenigen, die ihm allein angebörcn, selbst zu strafen, so wird jcb>an dasselbe die Frage gestellt, ob eS die Seinigcn anhalten werde, de» durch sie entstandenen Schaden abzutragennach Verhältnis! ihrer Anzahl und Schuld, falls nämlich gütlich oder rechtlich festgesetzt würde, daß es sie sclbc>zu strafen befugt sei. Je nach der hierauf erthriltc» Antwort gedenken die neun Orte weiter zu geben, um u>omöglich bald des Handels ledig zu werden, H. Die Boten von Bern und Solotlnirn sollen anch Heimbringtindaß ihre Herren in das Thurgan schreiben „die meinig, als die botten, so zuo Baden gsiu, in bcsclch gelabtHand, als sy beider syt müssend."

u ,> a»S dem Zürcher, r aus dem Bcrncr und <>t>arner (^reniptar. Bei» Zürcher Abschied sehten «'»Ii, >», <», »ud i» größtcnthcilS. Mehrere Artikel sind dort anders, uameuttich türzer gesaßt. S. z. B. Rote p-Zu I». 1.525, 17. Zauuar <Dicnstng nach Hilarii). Zürich an die gegnerischen neun Drtc. Tie von G"siedeln heimgekehrten Gesandte» und der dort gemachte Abschied melde», daß das von Zürich gclhanc Rechtebe!noch immer „keinen Anfang gewonnen" wegen des SpanS um einen unparteiischen Schreiber, daß also aus deindritten Tag die Hanptsachr »och nicht zur Verhandlung gekommen. Dbwohl die nllsciiigen Bote» darüber ob»cZweifel genugsam Bericht geben werden, wolle man selbst doch nichts unterlassen, um den Schein, daß mansäumig sei, zu vermeiden, »nd zeige daher an, wie Zürich aus dem ersten Tage vorgeschlagen, rS solle jcdeiseinen eigenen Schreiber mitnehmen, und der RcchtShandcl von Beiden verzeichnet wrrden, da sie dochanderes schreiben dürsten, als was die Parteien und die Richter bestätigen würden, wogegen die andern Botenbegehrt haben, daß jeder Dhcil einen oder mehrere Schreiber vorschlage, und sie sich dann über einen gemeinsame»vergleiche». Darauf habe Zürich den Ralhsschreibcr zu Basel, den Stadtschreiber zn Schnsjhansen und den vonSt. Gallen, als ganz Unbcthciligtr, genannt, die neun Drtc hingegen den Canzlcr zu W»l, den Landschreiber z»Francnfcld (Jacob Locher) und den Schultheiß (HnnS) Honcggcr von Brcmgaricn. Da man sich nicht vereinbaren konnte, und die drei Orte Basel ?c. in der Sache gütlich gehandelt haben, so sei die Frage aus den Zogzu Bade» gewiesen, und weil die Gütlichkcit nicht angenommen worden, habe man wieder der Schreiber wege»geredet, und Zürich noch zwei Personen vorgeschlagen, den Stadtschreiber zu Lcnzburg und den Sohn des LandschreibcrS im Thurgan; jeder Theil habe beansprucht, daß der andere ans seinem Vorschlag einen annchine, »'»"aber nicht erfolgt sei. Darauf seien die Zugesetzten in (^id genommen worden, den Span gemäß den Bünd>"auszutragen, und haben die Boten der neun Orte zudem erkannt, daß die Sätze einen Schreiber wählen solUe»;