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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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December 1524.

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wollen. Es soll dafür jedes der VI Orte einen Boten abordnen, die sich auf Mittwoch in den Weihnachts-seiertagen < 28. December) in Bern einfinden würden, nin da die Handlung zn beginnen, dann nach Solothnrn,Basel und Schasfhansen reiten, nnd so fort; sie haben sich an die in Lncern aufzusetzende Instruction zn halten,^rner soll jedes Ort einen Noten verordnen, die am Freitag nach den Feiertagen (30. December) in Glaruszusammentreffen, ihre Aufträge daselbst ausrichten, dann vor der Landsgemeinde zn Appenzell ihre» Vortrag halten,herauf nach St. Gallen nnd zn den Gotteshanslenten sich verfügen nnd endlich Fraucnfcld besuchen sollen. Vierzuvor soll der Landvogt davon benachrichtigt werden, um alle Gerichtsherren versammeln zn können, vor'Alchen sie ebenfalls ihre Instruction eröffnen sollen. Endlich sollen Lucern nnd Unterwalden in der VI Orte^U'nen zwei Boten nach Wallis senden, die am Montag nach Weihnachten (26. December) von Lncern abreisen,^uch an die Eidgenossen in Granbünden und in das Rheinthal wird deßhalb geschrieben. Jeder Bote sollheimbringen, daß sich die Herren nnd Obern unter den Angehörigen erkundigen und guten Willen machen sollten,^""t jedermann wisse was er an den Seinen habe. Zudem sollen Krenzgänge nnd andere Gebete gehalten"'"den, damit der .Eerr uns Eidgenossen seinen Segen verleihe. ,i. Heimzubringen den Vorschlag, den Doctor^ und andere Gelehrte zn einer Disputation zn versammeln und Zürich durch eine Botschaft zn vermögen, denZwiugli und andere seiner Pfaffen auch zu derselben zu seudcu. Deßhalb wird der Bischof vou Coustauz schriftlich°rs"cht, den Doctor Eck und andere Gelehrte hiefür zu berufen, v. Doctor Sturze! zeigt au, er habe die Hälfte^ (ErbeinnngsH Peusiou erhalte..; die andere Hülste sollte Frau Margaretha schou ausbezahlt habe... Dagesunde./ daß die Zahlung in Münze und meistens in neuen Etschsechsern geleistet wird, so hat...an Doctor^"rzel ersucht zn bewirken daß die nächste in Gold erfolge, gemäß der Erbeinnng. Zürich soll dafür gnittircn,-Z bisher gebräuchlich gewesen. Da ihn. vorher nur wegen Waldshut Antwort ertheilt worden, soer auch zu vernehmen, wessen die fürstl. Durchlaucht sich zu den Eidgeno,sen bei einen, allfällige.. Sturmedürfte heim-..bringen - Wenn jedoch inzwischen den Kaiserlichen von Angehörigen der EidgenossenWidriges begegnen würde so soll er den beide» Landvögtcn zu Baden und in. Thnrgau davon Anzeige"'°ch">- Die nach Basel Schaffhansen und Appenzell verordneten Boten sollen daselbst die Angelegenheit auch7 Sprache bringen da.nit diese Orte auf de... uächsteu Tag sich erkläre., können. x. Der Landvogt von Baden^tet, Einige von Oberweningen, die laut des Urbars den Eidgenossen steuerpflichtig sind und bisher auch°h"° Einrede ihre Stenern entrichtet haben, jetzt widerspänstig werden und ihn. zun.nthen, ihnen nachzuweisen,sie solche geben müßten Die Boten von Zürich haben dies in ihren Abschied zu erhalten begehrt, da.nit,hoffen ilwe Herren mit jenen Leuten verschaffen können, daß sie die Stenern wie bisanhin bezahle...Der L..ndvogt in. Thnrgau meldet, er sei häufig gewarnt worden, daß die Landlente von Zürich ihn erstechen7 "schießen wollen, wenn sie seiner habhaft werden könnten; deßhalb habe er be. der Reg.erung angefragt,° " m.es Geleites bedürfte, wenn er ihr Gebiet betreten wollte, und zur Antwort erhalten, es w.u. dafür te...Anderes Geleit" nöthig; aber seitdem sei ihn. dieses wieder „abgeschr.eben" worden, aus welche... Grunde7'° " nicht. Ersteres bestätigen die Boten von Zürich; das letztere erklären ste bannt aß der Landvogt sich" ""wen Orten über die Zürcher »..glimpflich und ehrenrührig geäußert habe; der Abschlag sc. aber nur .../!>u.g WM», daß er sich hüten sollte, in ihre Landschaft ZU kommen ehe d.e A.W or^en lue „otchgen^"ngen erhalten hätten - Darauf entgegnet der Landvogt, er w.sse ...cht, daß er über d.ese etwas M.ßfall.geshätte, als über ihre Wandlungen bei.,. Jtting-r Sturm; wer ihn. das nicht vertragen könne, möge ihn7 s"»en Zerren zu Schwuz oder wo es den Eidgenossen gefalle, dafür belange... - Es wird ...... gegen

"^ch das Befremden ausgesprochen, daß eidgenössische Vögte in seine». Geb.ete e... Gele.t nöthig haben sollten;