Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
536
Einzelbild herunterladen
 

536

Deccmber 1524.

einem Galgen, oder hinter jedem Zaun sei ebenso viel Gnade und Ablaß, als zu Einsiedeln in Unser FrauenCapelle; desgleichen ungeschickte, uuchristliche Reden über das Sacrameut, Heimzubringen. «». Mau verliest/-einen Brief der Gemeinde Burg vor der Rheinbrückc zu Stein, im Thurgan, in der X Orte hohen Obrigkcügelegen, an den Abt zu Einsiedeln, worin sie erklärt, daß sie weder Messe noch Opfer noch Jahrzeiten mehr habe»und daran Leib und Leben, Ehre und Gut setzen wolle, z». Ncbcr das Hauptgeschäft, nämlich den Gerichtsstandgegen Zürich und die Artikel der gütlichen Vermittlung betreffend, wird voraus beschlossen, daß die V Orte aufden Tag zu Baden übereinstimmende Instructionen bringen sollen, nämlich daß man die zu Einsiedeln von den dwOrten vorgeschlagenen Vcrgleichsartikel in keinem Fall annehmen, sondern den drei Orten für ihre gehabteund Arbeit danken wolle; daß man die zu Baden von den neun Orten aufgestellten Artikel, sofern sie von Zürichangenommen würde», auch annehmen wolle, oder daß, wenn Zürich sie ablehne, die nenn Orte die Sache an-'Recht kommen lassen und die vier Richter bestimmen, damit diese den Obmann wählen; daß endlich der ObiM»"genominen werde aus dem alten Kreise der Eidgenossenschaft nach Inhalt der alten Bünde. Wenn Zürichdiesem genannten Kreise nicht bleiben wollte, oder die vier Zugesetzten über den Obmann nicht einig werden, I"sollen die neun Orte sich neuerdings darüber berathen und verständigen, ihre Angehörigen selbst zu bestraftindem man unmöglich länger zuwarten könne. Hierüber soll man zu Baden ernstlich rathschlagen nnd diedeßhalb heimbringen. Dieser Vorschlag wird „zum Thcil" auch denen von Bern, Freiburg und Solothuu'zugeschickt. — Obiger Nathschlag ist gemacht worden auf Ratification der Herren und Obern hin, in der klebenzeugung daß derselbe von ihnen auch angenommen werde, um endlich ans dem Tag zu Baden übereinstiu»»^handeln zu tonnen.

Zu :» (rcsp. >»). 1S24, 7. Deccmber (Mittwoch nach Nicolai). Zürich an seine Angehörigen in Std-Kyburg, Andelfingcn, Stnmmheim und Nußbäumen. Anzeige daß Basel, Schaffhauscn nnd Appenzell auf ^.letzten Tage zu Einsiedeln gütliche Mittel vorgeschlagen, die als Beilage mitgctheilt werden. Weil mm der H""/die Gemeinden berühre und sie ein Interesse haben, zu erwägen, was vom Recht oder der Gütlichkeit zutigen sei, so werden sie aufgefordert, sich zu berathen, ob sie „gcstrar" das Recht wollen ergchen oder die drei - 'gütlich, im Sinne der vorliegenden Artikel, vermitteln lassen. Ihr Entschluß soll ans nächsten Sonntag kwuihre „vollkommenen Anwälte" nach Baden gebracht werden, wo dann die Boten von Zürich nach Gestalt 'Sache mit ihnen handeln Vierden. St. A. Zürich- Miss"-«-

Zu I». 1) 1524, 30. November. Wilhelm von Rcichcnbach an Zürich. Da er aus Befehl seines Herrngemäß dem Abschied der X Orte, den er jüngst zu Franenfcld erhalten, aus dein Tag zu Lucern am 6. No»c>»(sich zu handeln habe, so begehre er hiemit freies sicheres Geleit für sich und die Seinigcn, ?c.

St. A.Zürich-A.KiNs-r-

2) 1524, 1. Dccember (Donstag nach Andres). Zürich an Lucern. (Antwort auf den Artikel des lck^Abschieds betreffend Waldshnt). Da die dorthin gezogenen Knechte ungeachtet der geschehenen Abmahnung dastverharren, so habe man eine Botschaft zu ihnen geschickt und so viel erwirkt, daß sie nun ohne Zweifel nbZ'Jwerden. Von den Oesterreichcrn werde man zwar beschuldigt, die Erbcimmg nicht beachtet zu haben; aber dn'^stVorwnrf lehne man ab, da sich wohl finden ließe, ob sie selbst an den Eidgenossen und au Zürich üesi'"^,dieselbe gehalten oder nicht. Weil schon auf früher» Tagen erklärt worden, in welcher Absicht die LeuteZürich nach Waldshut gezogen, und dieselben jetzt heimkehren werden, so begehre man nun, daß Luccrn sich „verwende, daß die armen Leute nicht wider Recht gedrängt, und daß kein Kricgsvolk dahin gelegt werde,

eine unleidliche Theurung verhütet würde. K. A. Bas-l- Abschiede <C»pK aus Badwl-

3) 1524, 7. Deccmber (Mittwoch nach Nicolai). Schaffhauscn an Zürich. Es habe die Bote», die nb ^Tage zu Eiusiedelu mit der Botschaft von Basel wegen des Zusatzes in Waldshut nach Zürich gekommen, ^Rath ersucht, die aber den Nathschlag auf die Obrigkeit geschoben haben. Man finde den Handel allerdings st)"