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November 1524.
betreffend die Landammannstelle zu Franenfeld ivird auf die Jahrrechuuug zu Badcu verschöbe». Dahin stAjeder Bote beauftragt werden, einen andern Landammann zu ernennen, sofern der alte nicht mehr bleiben wolle-v. 1. Es antworten die Boten von Zürich auf die vier ihnen von dem Tage zu Franenfeld in den Absehtgegebenen Artikel, nämlich wegen der Strafbefugnis; über die Frevel von Illingen, des Bildersturms zu StaiM"-heim, der Schanze vor der Nhcinbrücke zu Stein, und des Zolls daselbst, und begehren, daß man denen vo»Stein ihre Schanze und ihren Zoll lassen möchte. Da die neun Orte dies nicht zugeben wollen, so erklären ^Bote» von Zürich, daß sie bei dem zu Franenfeld gcthanen Rechtsbot verbleiben. 2. Nachdem man dann dieBnndesbriefe und andere Schriften verhört hat, wird der Rechtstag angefetzt auf Dienstag vor St. Katharinas(22. November) nach Einsiedeln. 3. Ferner wird von den neun Orten beschlossen, es sollen Lucern und Schw^die zwei Zusätzer stellen und von jedem Ort einen dazu verordnen, Bern den Redner geben, wozu Ritter Sebastianvom Stein bestimmt wird, und sein Möglichstes thnn, daß der Genannte dieses Geschäft übernehme. Die übrige"Orte, als Uri, Untcrwalden, Zug, Glarns, Frciburg, Solothurn, sollen je einen Nathsboten auf diesen Rechtsschicken. Als Schreiber sollen die Znsätzer (der nenn Orte) vorschlagen den Nathsschreiber von Basel, den La»d-schreiber zu Franenfeld, den Schultheiß Honeggcr zu Bremgartcn, den Canzler zu West, und einen von daß"zu ernennen Vollmacht haben. 4. Sofern der junge Gerold Meyer von Zürich seine Ansprachen auf die nicde>"Gerichte zu Weiningen, wodurch er den hohen Gerichten zu Baden Eintrag thnt, nicht aufgeben null, so stZürich ihn anhalten, den Nechtstag in Einsiedeln zu besuchen, um auch darüber dort abzusprechen; wen»das Recht annimmt, so soll er es den neun Orten bis nächsten Dienstag (15. November) zu wissen stA"«I. Da von den vier Orten, welchen Napperswyl verwandt ist, in Betreff der Anstände zwischen dem AbtRüti und einem Pfaffen, abermals Klage erhoben wird, daß die von Zürich jenes „leichtfertigen verlogen"Pfaffen sich so sehr annehmen, während doch der Prälat ihr Bürger („Stadtkind") sei und es stets wohlihnen gemeint habe, und daß der Pfaffe das Recht vor dem ordentlichen Richter zu Consta»;, das er f>"'selbst begehrt, jetzt scheue und nicht mehr annehmen wolle, so wird Zürich ersucht, in Betrachtung der ^vo>l seinem Vorhaben abzustehen und den Pfaffen entweder an das bischöfliche Gericht zu Consta»; oder wNapperswyl zu weisen, um dem Abt vor Recht zu stehen. Und da der Pfaffe vorgibt, er sei zu Rappel -vor Gewalt nicht sicher, so übernehmen es die vier Orte, Napperswyl zu vermögen, demselben ein sicheres ^dahin und zurück zu verschaffen, doch mit dem Beding, daß er halten und tragen wolle, was ihm UrtheilRecht auferlegen werden. Hierauf bittet man Zürich abermals, den Abt bei dem Seinen bleiben zu lassen ^zu verschaffen, daß dem Pfaffen nicht alle Wochen die 12 Batzen gegeben werden müssen, sowie endlich,dieser die erwähnten „Mittel" annehme. Auf jeden Fall erwartet man eine Antwort von Zürich bis auf »wDienstag (15. November), damit sich die vier Orte darnach richten können, t . Zürich antwortet >n Bellmvorgeschlagenen Disputation zn Baden zwischen Doctor Eck und Zwingli, daß dieser nicht nach Badenwolle, und will jedem Ort eine gedruckte Antwort desselben mittheilen, die man aber nicht annimmt,seiner Halen nnwahrhaftigcn Worte sonst voll genug sind. Wollte Gott, daß jedermann seinen ucrfnhun^^Worten so wenig Glauben gäbe als nur, so stünde es bas in unserer Eidgenossenschaft." t. Es stelltHeinrich Lanz zu Liebenfels durch den Landvogt im Thnrgan das Gesuch, seine zwei kleinen unehelichen„der Eigenschaft zu erlassen". K. Nochmals ist heimzubringeil das Gesuch der Stadt Franenfeld, sie mitund Zubehör zu verschen, indem nicht alle Boten instrnirt sind; ans nächstem Tage Antwort zu geben.
Ritter Wilhelm von Reichcnbach, als Gesandter Oesterreichs, abermals begehrt, daß Zürich angehaltenseine Angehörigen von Waldshut hcimzubernfcn, damit der Fürst seine Unterthancn zu Waldshut und m>