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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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511
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Oktober 1524,

Waldshut, der sich nach Schaffhausen geflüchtet, begehre der Fürst, das; ihm derselbe ausgeliefert werde, indemLuther und seine Anhänger von dem Papst sowohl als von dem Kaiser nnd den Neichsständcn als Ketzer erklärt'«"'den; schon zu NM.sbnrg und jetzt wieder zu Waldshnt habe dieser Pfaffe Unruhen angestiftet und werdedas ohne Zweifel auch zu Schaffhausen versuchen; übrigens werden die Eidgenossen wohl wissen, das; Ketzerkeine Fmheit hätten". Darum mögen sie Schaffhanscn ersuchen, dem Fürsten denselben auszuliefern, der nichtsöderes mit ihn; vornehmen wolle, als was das Recht erfordere. Es habe sich s. f. Dt. laut des letzten Abschiedes"««'boten, mit den Eidgenossen gleichförmig zu handeln, nnd es sei da auch festgesetzt worden, wie man sich gegenLutherischen verhalten wolle, die aus des Fürsten Erblanden auf eidgenössisches Gebiet oder umgekehrt sichAchten würden, lieber alle diese Punkte begehren nun die Gesandten Antwort. II. Die Eidgenossen geben ihnenAgenden Bescheid- Ans dem Tage zn Baden sei beschlossen worden, die Angehörigen gcnau zu beobachten nndwichen Auszug zu verhindern; sollten dennoch einige denen von Waldshnt Beistand leisten, so werde man gegenselben verfahren wie gegen Feinde; diesen Beschluß erkläre man auch heute. An den Herzog von Würtemberg"We man schreiben (nnd ihn ermahnen), von seinem Unternehmen abzustehen, wenn er solche Dinge vorhätte.^"« hat ihm auch wirklich geschrieben. Betreffend den Priester zu Schasfhansen werde man sich dorthin verfügen,"'"über diesen nnd andere Gegenstände zu verhandeln. Endlich wird auch der Beschluß gefaßt, daß sowohlLutherische.. die aus den österreichischen Landen auf eidgenössisches Gebiet sich flüchten würden, als jene, die""s der Eidgenossen Gebiet in das Reich entrinnen, ans vorgängige Anforderung gegenseitig ausgeliefert werden7'«, doch'beider Parteien Gerechtigkeiten nnd Obrigkeiten unbeschadet. Hierüber wollen auch beide Theile ein^««dat lassen 1. Die kaiserliche Botschaft bringt ferner vor, sie habe erfahren, daß 140

^°«n aus der Stadt Zürich zn Waldshnt liegen, und daß Zürich jedem einen Batzen per Tag, die von WaldshntdieLifernng" gebe» nnd daß Zürich denselben ferner einen Zuzug von 6000 Mann versprochen, sobald siebedürften, weßhalb die Gesandten zn erfahren wünschen, was die Eidgenossen gemäß der Erbeinnng nnd denAchten Abschieden hierin zn thnn gedenken. 2. Dagegen stellt Zürich das alles in Abrede; es besolde niemandenh°be auch keinen Zuzug versprochen; wohl seien Einige ohne ihrer Herren Misten nnd Willen bei Nacht""d Nebel dahin gelaufen 'die es auch durch seine Botschaft heimgemnhnt habe, von denen jetzt aber etliche?"^r heimgMu-t'seien Zudem bittet es für die Waldshuter, sie nicht des Evangeliums wegen zu strafen nnd!'° ^ ih«'. g..tm Recht "zn lassen. 3. Da hinwidcr die österreichische Botschaft bemerkt, daß man gemäß der^in»..g sich gegenseitig nicht darum zn bekümmern brauche, wieder andere Theil strafe, daß al,o Zürich keine^"gniß habe,' sich deren von Waldshnt anzunehmen nnd den Fürsten m der Fortführung des Proeesses zn7b«", so können (jetzt) die Boten von Zürich hierüber nichts antworten, indem sie ...cht w.sten ob ihrefür Waldshnt sich ferner verwenden wollen oder nicht; jedenfalls aber werden s.e den. Hans Oesterre.chBisten und halten, wozu sie verpflichtet seien; dessen Boten möchten nur selbst nach Zür.ch kommen, .....ihren Bescheid zn vernehmen. 4. Demgemäß werden dieselben nach Zürich gew.esen; ...an hegt auch diesichtliche Hoffnung, daß es denen von Waldshnt weder Hülfeoch Beistand .»ehr le.sten werde; .venu es>' «'cht stillsitze., wollte, so würde ».an ans Mittel denken, es dennoch zur Ruhe zn bringen, xx. Da dere7"n vou Stammheim von seinen llnterthanen ohne Recht von seiner Pfründe vertrieben .st, so wird Zürich"W demselben wieder darauf zu verhelfen und ihm Sicherheit zu gewahren.

^ XX ans dem Zürcher Abschied, dein dagegen fehlen > , >"» > , ^ 'st ""f «nm Satz

^ucirt. ~ side.. sich isolirt in der K. Bibl. Fre. arg. G.rard. Sa..nn m. T. V. Da Fre.bnrger

6w..pw geht bis tt-; ei» Theil von ^ »nd das Folgende .st verloren. In. ^olothnrner fehlt ,e; das st.tische hm um- «i, §5, », I, », I», x> ll-,»,», tt > >.