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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1524,

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Boden verübt worden, nnd darum stehe den Eidgenossen die Befugnis; zu strafen zu, gemäß den Bünden unddem Landesbranch. 2, Nun begehren die Boten von Zürich, ,daß man ihre Obern bei dem alten Herkommen»nd den Verträgen möchte bleiben lassen; im andern Falle schlagen sie das Recht dar, sowohl in Betreff derSimsen als der Schanzen nnd des Zolls zu Stein wegen, nnd bitte», das nicht übelzunehmen, 3. Ferner bitte«Z""ch, man möchte die von Stammheim nicht um Sachen strafen, welche das Evangelium betreffen, sondern'hn Handlung mit denGötzen, der Messe nnd andern dergleichen Stücken" ruhen lassen, bis man sie nach'hmn Erbieten ans dem "Evangelium eines Bessern belehrt hätte; man möchte auch die erwähnten Handlungen""t den Bildern nnd solche Artikel nicht für criminell ansehen, indem diese das Wort Gottes berühren, worin^ Eidgenossen nichts zu strafen hätten; sonst würde Zürich nuch hicfür Recht vorschlagen. Es wird beschlossen,°"f nächstem Tage darüber Antwort zu geben, wo und wann man den Nechtstag laut der Bünde haben wolle,.Die von Nußbaumen erklären, sie wollen sich der Strafe unterziehen, bitten aber, ihnen gnädig zu sein,'"dem ihre Vögte sie verführt, denen sie haben folgen müssen; die Eidgenossen möchten also nur die unter ihnen^strafen, welche gefehlt haben, so werden sie dazu behülflich sein, II. Da ein Priester zu Dießenhofen in^amniheim öffentlich gesagt, die Altäre seien nur Wcchsclbänke, nnd ein Caplan zu Dießenhofen ei» Weibmit^scheid" gcnomn.cn 'und Ungebührliches gepredigt hat, so werden die beiden aus Dicßenhofcn nnd wn ganzen^biete der Eidgenossen (?) verbannt. ,»> Es bittet die Witwe.des Vogtes Hans (Wirth) von Stammheim,ihren kleinen Kindern, ihr Gnade zu erweisen, damit sie nicht um all ihr Gut käme, indem sie nun schonMann Vater Sohn und Bruder verloren habe». ,»». Lucern, die beiden Lnndvögte im Thurgan nnd6" Baden nnd jedermann der wegen des (Priesters) Hans Occhslin Kosten gehabt, sollen dieselben zusammen-tun »nd ans nächsten. Tag vorlegen, wohin Schwyz auch die Bürgen für Hans Oechslin berufen soll, um""t einander abzurechnen ..... Da man nun schon vier Tagsatzungen gehalten wegen des Aufruhrs in. Thurgan,auf den, lebten Tage zu Baden festgesetzt worden ist, daß jeden. Boten für jede» Tag 1 Krone und dazu jeden,^ht 1 Krone für eine Tagleistung verabfolgt werden solle, so soll jetzt Mr Bote seine gehabten Auslagen°!«m, die Zchrungskosten auszurichten; der Landvogt soll dem Landschreibcr die Abschiede bezahlen, nnd7 Summe der Geldbußen von denen, die gestraft worden, für diesen Zweck znsannnenbehalten.z». Konrad'^tt'li, Bürger zu Franenfeld stellt unter Beistand des Schultheißen nnd Raths zu Franenfcld das Gesuch, daßihn. die Landammannstelle anvertraue, sofern Heinrich Nosenegger sie aufgebe; er werde sein Amt gewiß so>°lte», daß die Eidgenosse» und die Landvögte daran Gefallen haben sollen. Auftrag an de» Landvogt,'"uh Constanz zn'verfügen, ..... wegen Konrad Steffan's Auslieferung gütlich oder rechtlich zu handeln." ' Es bitten Schultheiß und Rath zn Franenfeld, ihnen in Betracht der gefahrvollen und beforglichen Zeit-I'Mude etwas Geschüb samt Pulver und Steinen anzuvertrauen; sie werden es durch Gehorsam und Dienst^'Wcheit verdienen, .Eeimznbringen, 8«. Es wird berichtet, daß der Caplan von Wnnncnstein zn Teufen siches gehe jebt unter den Eidgenossen und den Päpsten wie damals, als ...an Christum verdammt habe;'t"igen, MM die Wahrheit sagen, werden getödtet; wenn ...an Heilige anrnfen solle, so wolle er auch die'^n, die nenlich zu Baden hingerichtet worden; denn sie seien als wahre Märtyrer gestorben, w. Deßhalb, "'°n »ach Appenzell geschrieben' und das Geschäft in den Abschied geno.nn.cn, II. Es wird ein Tag nach»"gesellt ans Sonntag vor St. Martinstag (6. November). Graf Wolf von Montfort nnd Ritter

, ^stiu» Schilling legen eine Eredenz von Statthalter und Regiment des römischen Reiches vor nnd erzählen^"usig den Aufruhr der B im Hegau gegen den Grafen von Lupfen und andere Herren, der zwar seit der°'d»ung der Botschaft beruhigt worden sei, aber durch neuere Vorgänge sich innner »och als gefährlich erzeige.