Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
505
Einzelbild herunterladen
 

Oktober 1524.

505

Rarrc und Pfründe, aufgetragen, dieselbe mit einem geschickten, aber rechtgläubigen Priester wieder zu besehen.

Freiherr Georg von Hciven und Andere bitten, daß die Eidgenossen den Conventhcrrn des Klosters Rheinau,^»g Jr,neuste, der aus dein Kloster weg und in den Krieg gelaufen, bei dem Abte empfehlen möchte». Das"Ad ihnen abgeschlagen. K-. Ein Keßler, aus der Grafschaft Toggenburg gebürtig, aber im Thurga» seßhaft,^ bei den letzten Unruhen zu Frauenfeld gedroht, er wolle die Obrigkeit und den Adel unterdrücken, und derStrubenwyler an der Landsgemeinde mit einer Halbarte geweibelt, wird ans immer ans dem Lande ver-I». Der Pfarrer zu Müustcrliugen wurde laut des Abschieds von Baden von dem Landvogt verhaftet,auf eine Bürgschaft hiu wieder frei gelassen. Da er aber sowie der Priester zu Ermatiugcu und EinigeConstanz der lutherischen Lehre wegen oft zu einander kommen und sich viel zu schaffen machen, um das Volkgewinnen, so wird auch dieser Pfarrer abgesetzt und aus der Grafschaft verbannt, und zwar so, daß man ihn,""">1 er wieder ergriffen würde, nach Verdienen strafen wollte, i. Da Sebastian Muutprat seinen Kindern lautvor dem Landgericht besiegelte» Vermächtnisses sein Vermögen vermacht hat, so wird, weil man dasselbekür überflüssig hält, beschlossen, der Vogt dieser Kinder solle den Vermächtnißbrief dem Landvogt zurückgeben,'"°gegcn dieser die 15 Gl. Sicgelgeld wieder erstatten soll. k. Da die Boten von Luccrn im Namen Schultheiß^'»wann's schriftlich und mündlich begehren, man möchte in Betracht seiner vielen Geschäfte und seiner Altcrs-Aiwäche Abt von An anweisen, ihm für seine Ansprache vor den Eidgenossen das Recht zu gestatten, und^ der Abt erklärt, er'bleibe bei dem letzten Abschied von Baden und wolle dem Schultheiß diesem gemäß zu^cht stehen^ so wird jener Abschied bestätigt, indem man voraussieht, daß die c^iache zuletzt doch vor dieRätheseiner Eidgenossen kommen wird. Und da nun dem Landvogt Muheim die schriftliche Beschwerde des Schult-en angezeigt wird, als ob er den gegen den Herrn von Au verfügten Haft aufgehoben (entschlagen") Hütte,Antwortet sich derselbe also. Des Gotteshauses Amtslcntc haben wohl das Begehren an ihn gestellt, daß er als^"dvogt den Haft aufhebe, indem des Klosters Armut es erfordere; er habe es ihnen jedoch abgeschlagen und"'Alf den Tag nach Lncer» verwiesen; habe man nun den Haft gebrochen, so sei es ohne seine Einwilligung^He». I. Doctor Eck sendet ein gedrucktes Büchlein samt einer Missive ein, von welchen Schriften jedem Ort''Abschrift mitgetheilt worden ist. Auf Genehmigung der Regierungen hin ist nun die Stadt Baden bezeichnet,^ Disputation zwischen DoctorEgg" und Ulrich Zwingli stattfinden soll; beiden Parteien wird sicheresversprochen in den. Sinne, daß wer obsiege, wieder.»., sicheres Geleit nach Hanse genieße, der Unterliegende"dessen »ach Recht und Billigkeit entgelten" müsse. Ans den nächsten Tag sollen alle Boten hinlängliche^'"acht bringen n». den Platz den Tag und Anderes zu bestimmen. Gleichzeitig soll auch Zürich ersuchtden Zwingli zu solcher Disputation zu senden, weil sich Einer gefunden, der ihn eines Bessern belehrenbeweist» werde, daß seine Lehre falsch sei; da er sich selber dazu anerboten, so erwarte man, daß er a» de.»' ätzenden Tag sich einfinden .verde Dies wird den Boten (von Zürich) in ihren Abschied gegeben, obwohl sieb" Nathschlag nicht mitgewirkt und (also) auch nicht dazu gestimmt haben. .... Der Landvogt im Thnrgau

w ^ daß Freiherr Ulrich von Hohensar als Herr zu Forsteck und Bürgten Bürger von Zürich gewesen,aber, M.niß eine», früher.. Abschied (1504, 20. März, i?), da Bürglen zur Landgrafschaft Thnrgau gehöre,Aorten verpflichtet sei; wenn ...... der genannte Herr zu Bürgten wohne, so sollte er auch für Forsteck nicht

sein und demnach des Bnrgrechts in Einem Ort ledig erklärt werden. ... Es bittet Wolf, Graf zuZii ""AI, aus Auftrag des Markgrafen Philipp zu Baden und der kaiserlichen Regenten, in Gegenwart desSebastian Schilling, die Eidgenossen möchten dessen Bruder Georg Schilling, dein nach de... Span mitHAni von Schwalbach die Eo.n.nenthurci zu Tobel rechtlich zuerkannt worden, in den Besitz dieses Hauses

A