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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1524,

ausschreiben wolle, in der Hoffnung, daß man dadurch Mittel finden könne, dergroßen Sachen" abznkommmund in der Eidgenossenschaft wieder die Einigkeit herzustellen, 2. Sie seien entschlossen, die Bunde zu halten, »ndwenn unter den Eidgenossen Zwietracht entstehen sollte, so werden sie keine Partei ergreifen, sondern den Bünde»gemäß vermitteln helfen und dabei keine Mühe und Kosten sparen, 3. So weit es ihnen zustehe und sie esvermögen, wollen sie dafür wirken, daß Jedem zu seinem Rechte geholfen und Niemand mit Gewalt gestraft werde.4, Endlich gedenken sie bei der göttlichen Wahrheit zu bleiben; doch sei es ihnen ernstlich daran gelegen, das!man entdecken möchte, wie man in der Eidgenossenschaft zum Frieden gelangen könnte; das würde ihnengrößten Freude gereichen.

Ohne Zweifel war nach Morus und Appenzell die gleiche Botschaft abgeordnet.

TIS

Amuenfetd. 1624, 13. Oktober f. (Donstag vor St, Gallcntag f.),

Swntaarchiv Lnccr»: Ailg, Abschiede <1.2. 1,057, StontSarchiv üjul'ich: Abschiede, Bd, o, r, <!, j!a»<o»iN>N>Iiothcr Arcidiirg: Gir, Smmnl, T. >»'

Kaiitoilsarchiv Solothnr»! Abschiebe Bd, XII, Stadtarchiv St. Galle».

Gesandte: Bern. (Sebastian vom Stein; Peter im Hag). Lucern, (Jacob Feer; Vogt Egli).bürg. (Lorenz Brandenburger; Niklaus Reif). (Die übrigen unbekannt).

t». Der Commissarius von Luggarus meldet, daß er durch einen Kaufmann, der den Langcnsce hcr»>lsgekommen und heimlich ein guter Eidgenosse sei, als ganz zuverlässig benachrichtigt worden, man solle über de»Zug des Herzogs vor die Insel nicht zu besorgt sein, indem er alles Volk, das er sammeln könne, dem He»Mvon Bonrbon zusende, an die 0000 Mann, Mit seinen Schiffen gedenke er nur die Insel zu bewachen, sod»>'niemand heraus noch hinein könne; sie seien auch nicht mit Geschütz und Belagcrnngszeug versehen, hoffen »dc>das Schloß mit der Zeit doch zu gewinnen. Heimlich gehe das Gerücht, daß es mit dem Bonrbon übel stc^'I». Ritter Fritz Jacob von Anwyl, früher Hofmeister des Bischofs von Constanz, Vogt zu Bischofzell, »esantwortet sich ans die Anschuldigung, daß er zu der lutherischen Scctc gehöre; man solle es ihm in Z»k>»^nur sogleich zu wissen thnn, wenn wieder so etwas über ihn gesagt würde, damit er sich verantworte»>»"'«. Da der Landvogt im Thurgan anzeigt, daß die Unterthnncn (armen Leute") im Thnrgau vor demgerietst Sachwalter (Beistände") haben, jedem etwa fünf Schilling geben müssen und meistens mehr in das 5R0ziehen" als davon, so wird dies heimzubringen beschlossen. Könnte der Landvogt die Beistände nicht inabstellen, und wollten die in der Landgrafschaft dieselben beibehalten, so sollen sie darüber ans der nächst^Jahrrechnung zu Baden Antwort geben, «I. Die Franen des Klosters Dänikon stellen das Ansuchen,Thcilung zu genehmigen, indem sie nnr etwas Silbergeschirr und Bettzeug, das von den abgestorbenenund nicht von dem Kloster herrühre, mit einander getheilt haben; solche Thcilungen seien bei ihnen immer üb >gewesen und nur von der letzten Aebtissin aufgehoben worden, Erkannt, man wolle die geschehene Tlstil»»ügelten lassen, doch müssen die Sachen immer im Kloster verbleiben; gehe Eine oder die Andere daraus, ^heiraten, so soll ihr Eigenthnm dem Kloster nicht entzogen werden; wäre schon etwas ans diese Weise hi»»^gekommen, so hat die Aebtissin dafür zu sorgen, daß es zurückerstattet werde, « . Es war früher dem La»d»^im Thurgan der Befehl ertheilt worden, den Pfarrer zu Ermatingen, der ebenso predigte wie Zwingli inzu verhaften. Da er sich nun nach Constanz geflüchtet hat, so wird dem Abt von An, als dem Leheüshen'» ^