494 September 1524.
bewilligt; bis am Abend des folgenden Tages sollen sie aber eine Antwort bringen; denn am Montag wölb»die neun Orte den Proceß weiter befördern. . St. A. Lucern: A. Religlonshiindcl. — St. A. Bern: Abschiede V. p. SS7—
Zn Es darf wohl auffallen, daß der Abschied diesen Gegenstand nicht berührt. Kaum ist zu glaube»;daß bezügliche Vortrage und Beschlüsse, rcsp. Arten, überall verloren gegangen sein sollten. Indessen istVorhandene jedenfalls sehr ungenügend.
Dem. 1524, 5. September f. (Montag vor Nativitatis Maria f.).
Staatsarchiv Bern: Allq. eidg. Abschiede, X. p. lI9. jka»to»sarchiv Arciblirg: Mnrincr-Abschicde, X. t. lüii.
Jahrrechnung der beideit Städte Berit und Freiburg über die Vogteien Grandson und Grasburg,tt. Freibnrg soll dem Bischof von Lausanne und dem Landvogt in der Waat im Namen der drei Stabbschreiben wegen des Weins, damit solcher zn rechter Zeit gelesen und dafür gesorgt werde, daß der altegegangene" nicht mit dem neuen vermischt werde. ?». Da die von Montagin) den Garbenzins für das SlM'und den Pförtner nicht geben wollen, so wird erkannt, sie sollen, weil das die Herrlichkeit berührt, dciiP^ausrichten oder i^re Befreiung erweisen, e. Dem Franz von Vvonand hat man das eine Schirmgeld nachgelust^weil das eine seiner beiden Häuser nicht bewohnt wird; bis das andere auch besetzt ist, will man sich ells» 'dein einen Schirmgeld begnügen. «I. Dem Bogt wird befohlen, die 10 Pfund Geld und die 2 Müllabzulösen und in dem Falle, daß etivas von dem Versetzteil veräußert wäre, es von der Hanplsnmme nbzuz»'!>^«. Da der Schaffner des Priorats in Grandson von den Gütern innerhalb der Stadtmarchcn das „Lob" ^spracht, während die (Burger) von Grandson vermeinen, wie die von Milden davon befreit zn sein, so sob ^der Vogt darüber erkundigen und den beiden Städten Bericht erstatten, t. Dem Glando Simon und Aul»"von Malbonrget wird der Roggenzins „zu Gerste verwandelt", iveil dort kein Roggen wächst. K» Dervon Avonand soll bei den Zehnten und Gülten der Pfründe bleiben, aber die Obrigkeit über diese Güter, ^den beiden Städten zinsbar sind, diesen zustehen. I». Denen von Provence ist für ihre Kirche ein G'»"bewilligt, das der Vogt bezahlen soll. i. An den Landvogt in Neuenbürg wird geschrieben, er solle mll ^von Val Nuz verschaffen, daß sie den Pierre Joli bei dem Lehen, das er von dem Vogt Krnmmcnstollbleiben lassen und keine Gewalt anwenden, bis dort gemarchet werde. Ii.» Die Boten wissen, ivie ernstlichBischof und dem Capitcl zu Lausanne wegen des Handels mit den Edcllcutcn von Glana geschrieben morde»I. In dem Span zwischen denen von Grandson und Gicz und denen von Novalles ist dem Commissarden streitigen Wcidgang billig zn theilen und zn marchcn; die Pfände sollen zurückgegeben werden, »»d » ^Thcil seine Kosten selbst tragen. >»». Die von Bonvillars läßt man bei dem Holz (Wald), das ihnen B«»^Armbroster geliehen, bleiben, wogegen sie den zweifachen Zins, nämlich 12 Groß, geben sollen; Glandohat von dem übrigen, ihm nberlassenen Stücke 6 Groß zu entrichten, i». Daß der Venncr von G>»m ^(wie bisher?) den Vogt zur Rechnung begleite, findet man nicht nöthig; nur wenn er etwas für sichLandschaft anzubringen hat, mag er mitkommen. «». Es wird angezogen, ob man die Teil, welche d» -
' Murten auf diejenigen legen, die Güter bei ihnen haben, bezahlen solle oder nicht, z». Freiburg soll dem .von Lausanne und dem Vogt schreiben wegen etlicher Unterthancn beider Städte, die um eine Zch »tc»st ^betrieben werden, «y. Dem Vogt (zu Grandson) wird befohlen, einer Anzahl (genannter) Amtleute bKleid zu bezahlen. — Die Rechnung selbst fehlt.