September 1524. 49 Z
letzteren in den Keller gegangen, um zu verhüten, daß den Fässern die Böden ausgeschlagen und der Weinherausgelassen würde; es sei aber alles umsonst gewesen. — Von dem Saeramcnt und den Kirchenzierden (zuIllingen) wisse er nichts, da er nicht dabei gewesen.
Alle vier begehren Gnade „und wollen solches und dergleichen nimmer thun".
St. A. Bern: Abschiede rv. p. St-S—S74. — K. A. Solothurn: Abschied- Bd. XII.
V. Kundschaft über Bnrkhart Rtttimann, Untervogt zu Nußbäumen.
(1.) Jörg Müller von Hüttimilcn: Der Untcrvogt von Nußbaumen habe in der Nacht (4. Juli?) au seinem^ onse gellopst, ihn ausstehen heißen und aus die Ginrede, daß er noch leine Nuhe gehabt, auch leinen Grundzum Aufstehen wisse, seine Aufforderung wiederholt, mit der Erläuterung, daß in dem Orte gestürmt werdensollte; da er auch darauf nicht nachgegeben, sei der Vogt hinweggegangen, jedoch bald wieder gekommen, mit deingleichen Begehren, habe endlich bei dein Eide geboten zu stürmen und ihm gedroht, wenn er nicht gehorche.
(2.) tili Mag berichtet, daß der Vogt auch ihn bei Eiden aufgefordert, stürmen zu lassen, aber nichts aus-gerichtet habe.
(3.) Hans Mag bezeugt, daß Bnrkhart „am Anfang der Sach" vor seinem Hause zum Sturm gerufeu(«stürmen ho") habe; am Montag Abend (4. Juli?) sei derselbe wieder nach Hüttwyten gekommen vor desKämmerers HauS und habe Wein begehrt; der Zeuge, der eben als Wächter dort gewesen, habe ihn eingeladen'"> Keller zu trinken, ivas er möge; dazu habe nun derselbe ein Licht gefordert und gedroht, eines ans der Kirchezu holen, ivas man ihm endlich habe ausreden können.
(4.) Hansli Hagen: In der Nacht, als der Pfnff OcchSli gefangen und nach Fraucnscld geführt worden,sti Burkhart vor des Zeugen Hans gekommen, habe seinen älteren Bruder Kiano gerufen und ihnen beiden Vor-kurse gemacht, daß sie schlafen wollten, sie bei Ehre und Eid ermahnt mitzuziehen, wozu sie aber nicht eingewilligt,u»d darauf sich mit der Drohung entfernt, man werde bei ihnen „zu Morgen essen".
(5.) Hans Müller von Nußbäumen gibt au, Burkhnrt Rülimanu sei mit Zweien von Stammhcim undO stiem von Waltalingen nach Zürich verordnet worden; nach ihrer Nückkehr haben sie gemeldet, wie man dort dieRosien und Bildnisse aus den Kirchen weggenommen, zerschlagen, verbrannt, zum Theil auch in die „Lintmagt"geworfen, n. s. w. Darauf haben die von Stammheim ihre Bilder auch zerstört, und Etliche von dort seiendann nach Nußbäumen gekommen, um das hier auch zu thun; dem Zeugen habe Rütimann beim Eide befohlen,dabei zu sein, obwol er es nicht gesehen, wie denn auch der gemeine Mann nicht dafür gestimmt haben würde;ebenso sei der Gemeinde geboten worden, in den Sturm zu ziehen.
(6.) Hans Blatter, genannt Weißhans, bestätigt diese Aussagen und fügt hinzu, daß er durch einen reitenden^otcn von Rütimann aufgefordert und gcnöthigt worden, zu dem Bürgermeister in e^chafshansen zu gehen und
im die gegen Stein und dem „Vögtli" gegebene Zusage zu erinnern; dei Bürgermeister habe sich dann mitd"' Anwesenheit der Eidgenossen entschuldigt, aber eine Antwort versprochen*).
(?-) Lienhard Jsenriug von Herderu, der bei dem Sturm zu Illingen gewesen, dcponirt. Es seien an einemBasten Feuer bei dem Klosterthor Unschlittkerzen angezündet worden, mit welchen zwei dem Zeugen unbekannteMänner, in seiner Begleitung, in das Gotteshaus hinauf gegangen; in einem Kämmcrchcn, gerade vor des „Vaters"Zelle, wo Stroh gelegen sei, haben jene beiden, wie sie sagten, zum Scherze „Plappartc zu suchen" augefangen,wobei der Eine, ein betagter Mann, das nnter einem Bette befindliche Stroh angezündet habe; sobald das Feuerauhegangcn, haben sie einander hinausgedrängt.
(8.) Der Landvogt im Thnrgau zeigt an, wie verschiedene Personen von Stanunhe.nr und Waltalmgengedroht haben sollen, daß noch mehr Stürme und Aufläufe sich ereignen werden.
VI- Nachdem die Boten dieses Verhör abgenommen, haben sie beschlossen, über die beiden Vögte von Stanmr-h">" und Nußbäumen noch weitere Kundschaft einzuziehen. Die Boten von Zürich stimmen jedoch nicht dazu und."klären, weil dieser Handel sich immer bedenklicher gestalte, keine Vollmacht für diese Untersuchung zu haben,""b bitten, ihnen zu gestatten, daß sie die „neuen Artikel" zuerst au ihre Obern berichten. Das wird ihnen
Diese Deposition bezieht sich, so viel das Original erkennen läßt, nicht ans Rütimann, ebenso Nr. 7.