September 1524, 491
und halten wollen oder nicht; darnf wolle er also die tag verziehen. Nu trogen wir sorg, sollen wir, vor und" von den Eidgnossen den von Schoffhusen schrift und befclch zuokombt, an ein gemeinen Not hie verwarungdes pfnssen bcgercn, so werde er gcwnrnet; denn (es) ist der mcrtnil so lutrisch hie, daß wir die fürsorg trogen,wie ob angezeigt ist. Wir sein ouch mit der bauern hnndlung ^) so spnt ob dein Haus vom ansschutz abgongcn,daß sich nnsers achtens nit Hot wellen gebüren, ein Rot zuo versammeln (zc) begeren. Dorum wellet nnS beisürderlicher post in schrift verständig machen, ob wir cucrm setz gcthancn befelch noch mit ganzem ^großem?)Not handeln oder uf der Eidgnossen befelch on die von Schoffhusen verziehen sollen, und ob die von Schoffhusenbewilligten, den psnsscn us unfern losten zuo verworeu, wie wir uns darin holten sollen , ?c. ?c.
Schreiber, Bauernkrieg, I. 34.
Zu l. Wir lassen die angerufenen Acten folgen:
I. Auf Dienstag nach Vcrcnc (6. September) Anno 1524 Hot Hans (Wirth), der Nntervogt vonStoinmhcim, in Gegenwart der Herren Scbostinn vom Stein, Ritter ?c., des Roths zu Bern, und GllgNhchnmth, jetzt Londommonn zu Schwyz, Heinrich Rubli, nlt-Landvogt zu Baden und des Roths (zu) Zürich,Heinrich Fleckenstcin, des Roths zu Lueeru und jetzt Landvogt zu Boden, und Joseph Ambcrg, des Raths zuSchwyz und dieser Zeit Loudvogt in Ober- und Nicder-Thurgau, die von gemeiner Eidgenossenschaft Nöthen, sojetzt nuf diesem Tag bei einander versammelt, dazu verordnet worden, „umudlich und pcnlich zu fragen", (bekannt):
**) (1.) Des ersten gefragt, mit wem sich die von Stammheim verpflichtet und vereinbart, oder was für Bünd-nisse und Anschläge sie zusammen gemacht, und auf wen sie sich vertröstet haben, daß sie so vermessen („fräven")gewesen mit Sturm und frevelhaften Handlungen; dergleichen „wer ihrer Dberu die Vorgesetzten, llufuüegle»,Anführer und Hauptlcutc gewesen", und durch die Bemerkung gewarnt, daß man durch schriftliche und mündlicheZeugnisse über "den Handel schon vielfältig berichtet sei, hat er geantwortet: Meister Erasmus, Kourad Steffnu,Nt-Burgcrmeistcr von Stein, und die ganze Gemeinde von Stammheim haben unter Andern ihn zu einem „Ncgicrerund Dberstcu" in diesem Sturm verordnet. Zudem sei er mit Burkhart Rütimauu, dem llntervogt von Nußbäumen,bcin Vogt von Waltalingcn und dem alten Schercr von llnterstammhcim von allen vier Gemeinden erwählt worden,i» der letzten Fasten nach Stein zu gehen, wo sie gefragt habe», wessen sie sich von der Stadt in „diesen Käufen""sehen sollen, da sie gewarnt seien, man wolle sie und gemeine Eidgenossenschaft „verbrennen", und besorgen'Nissen, daß man sie oder ihre Prädieantcn verhaften, wegführen oder strafen wolle; darauf haben sich die von^lein mit den vier Gemeinden vereinbart, verpflichtet und verbunden und einen Anschlag gethan, sobald Feuer Snoth"orhandcii wäre oder Jemand ihre Prädicauteu und Pfaffen, die jetzt „nuf die neue Seete" predigen, oder Weltliche^"geu, überfallen, schädigen oder strafen wollte, solle man, Ivo irgend etwas der Art geschähe, stürmen und eilends dieundcrn berichten, damit sie zusammenlaufen und die Gefahr mit Gewalt abwehren können; dazu wollten sie ale>Mc Fvem.de und Nachbarn Alles einsetzen; doch allweg vorbehalten, daß sie Einem, der mit ihren Priestern etwasrechten hätte oder sie strafen wollte, das Recht nicht vorenthalten wollen; nur solle Niemand ohne Recht vonitzne» weggeführt werden. (Bgl. Art. 7 des ersten Verhörs, s. S. 477, 478).
(2.) Demnach . . . (wie Art. 1 des ersten Verhörs).
(3.) Da die Verhöre mit seiner Antwort über das Fähnchen von St. Anna (vgl. Art. 4 d. e. V.) pch nicht^gnügen wollten, bekennt er, dasselbe für den Fall mitgenommen zu haben, daß das Volk nach Fraucnfeld ziehen'"olltc, uin den Pfaffen Oechsli mit Gewalt zu holen.
, (4.) Betreffend den Sturm zu Illingen siehe Art. 2, 3, 5, « des ersten Verhörs. Dazu hat der „Hans^°gt" sieh mehrmals geäußert, der Pfasf sei „ihnen" so lieb, daß er Leib und Gut und „die Kuttlen im Buch"iN denselben wagen würde. — Der Abmahnung von Zürich, die am folgenden Tage (18. Juli) geschehe», habesogleich Folge geleistet.
(5.) Auf die Frage, ob nicht von einem Anschlag gegen die Gotteshäuser, Edelleute w. die Rede gewesen,unlwovtet er unbestimmt (wie in Art. 7 d. e. V.).
. H Gs fand in diesen Tagen zu Schasshausen eine gütliche Unterhandlung statt wegen der Unruhen in der Grafschaftiihlingen (gegen die Grafen von Ripsen), worüber Schreiber eine Anzahl Acten nütthcilt.
Das Original »umerirt die Artikel nicht. '