August 1524, H
M'und der Nvth erprobe, so wolle uns abermals gebeten haben, ihn nicht zu verlassen, wofür er uns"^zeit verpflichtet sein werde. Was die Sölde der Hauptleute und Knechte betreffe, die sich auf mehr als^<1,000 Franken belaufen, so habe der genannte General Vollmacht, sich mit denselben „von einem Tag zumandern" abzufinden. 2. Das Gesuch der französischen Botschaft unterstützen auch die „Anwälte" der Städte Bern,Driburg und Solothurn, die eben mit dein König anderer Geschäfte wegen verhandelt haben, und bitten inhinein Auftrag, dem König, der früher in großen Sachen Wort gehalten, auch jetzt zu vertrauen und in derätzten Noth ihn nicht zu verlassen; dein? wenn auch die Eidgenossen durch keine Vercinung mit ihm verpflichtet'"aren, so würde er doch hoffen, daß sie der bloßen Gevatterschaft wegen ihm die Bitte nicht abschlügen. Wärees dem König möglich gewesen, so hätte er einige Kleider und Kleinodien, um 1,800,000 Kronen Werth, alsIstand „och Bern geschickt, damit niemand einen Verlust zu besorgen hätte. 3, Da nun die Instructionen ver-binden lauten, indem die einen Orte für die Bezahlung Aufschub gestatten und dem König Knechte überlassensollen, so viele nämlich mit freiem Willen dienen würden, die andern die Vercinung nur halten wollen, wenn^ König Gleiche thnc, und etliche Orte erklären, die Ihrigen einstweilen nirgendshin senden zu wollen, soendlich beschlossen, daß die Orte, die jetzt nicht „gewaltig sind", dem König zu willfahren, die Sache noch^ninal mit dem größten Ernst und so bald wie möglich in Berathnng ziehen und ihren Bescheid schriftlich nachsenden sollen; zugleich soll jedes Ort eröffnen, in welcher Gestalt es die anerbotene Bürgschaft des Königs^'Uehme,, werde. He. Schriftliche Instruction des Herzogs von Savope», und Vortrag seines Gesandten: 1. Der^ Franzosen in Mailand sei ihm recht leid gewesen, »nd er habe deßhalb sogleich einige Briefe nbge-^ "ist und den Herrn von „Brinsing" zu den Eidgenossen geschickt, um ihnen anzuzeigen die großen Unruhen inLande und ihnen seinen guten Willen kund zu thnn, ihnen mit Leib und Gut zu dienen, indem er ihrengleich wie eigenen bedanre, also daß er (der Gesandte) glaube, die Eidgenossen könnten keinen bessern^^sgenosfen haben. 2. Nach ihrem Abzüge ans Mailand seien die Spanier in sein Land Piemont gefallen,groß?,, Schaden angerichtet, und sogar die Stadt Turin („Thüringen") bedroht; noch sei ihm nicht möglich^ weder durch Unterhandlungen noch mit Gewalt sie ans dem Lande zu bringen. Er habe eine Botschaft^Eidgenossen geschickt, um sie um Nath zu fragen, wie er sich in diesem Kriege benehmen solle, und zurhad^^ ^'halten, er solle sich der Sachen nicht annehmen und dem Kaiser nichts zukommen lassen; den Rathl'eln ^ und seine Leute in Piemont haben die eidgenössischen Knechte in Mailand so viel möglich mit
^ ^»"ttcln versorgt und mit Mannschaft verstärkt; gerade weil er so treu an ihnen geHange», werde er jetztll» „ er die Stadt Vercelli und andere verloren, seien sein Land und seine Leute in so großes
^Kommen. Er habe mich den Kanflcnten, die ihnen Lebensmittel gebracht, sicheres Geleit gegeben, ihnentz'V Vercelli, der sonst etwa 12,000 Kronen jährlich abgeworfen, erlassen, alles dem König und den
tz^'sssen z>, lieh Nml> dem Abzüge der Eidgenossen zu Bard sei ihm nicht mehr möglich gewesen, das ihnenübergebene Geschütz daselbst zu behalten, es sei den Spaniern in die Hände gefallen, die mit^bmnacht in das Land gekommen. 3. Die Eidgenossen haben verlangt, daß er den Bischof von Genf»nd uach Empfang ihrer Briefe habe er denselben zu sich nach Chambery (?Camara) kommen lasse»
'hin ^ ^ ^ geblieben bis zu der Eidgenossen Abzug. 4. Der Kaiser habe eine Botschaft zn ihm geschickt, um^''udniß anzutragen, vermöge dessen er seine verlornen Länder wieder erhalten hätte, wie die an BernKopien der erhaltenen Briefe erweisen; er aber habe den kaiserlichen Boten erwidert, er könne sich gegcn-»n> m einlassen und wolle sich ruhig verhalten (wie ihm die Eidgenossen angerathen). Nun bitte er
''^y, wie er sich hierin verantworten solle; denn er habe dessen Boten versprochen, in dieser Sache einen
zur
Bewachung