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August 1524.
der Bitte, ihm zur Fertigung seiner Maaren, die er aus Flandern durch die Eidgenossenschaft nach Lyon undwieder heraus liefere, sicheres Geleit zu geben, damit er solches den Kanfleuten zeigen, und sie ihm desto besstivertrauen können. — Antwort ans dem nächsten Tag, wobei zu beachten ist, daß solche Sendungen den Eid-genossen an ihren Zöllen großen Vortheil bringen möchten, und im Fall des Abschlags andere Straßen aufgesuchtwürden, und uns somit diese Nutzung entginge. K». Die (Privat-) Ansprachen an den König von Frankreichbetreffend ist mit dessen Anwälten verabredet, daß sich die Ansprecher bis St. Andreas Tag (30. November) uutde» französischen Anwälten in Güte vertragen mögen. Der Nechtstag für die allfällig nicht Befriedigten wi>ddann ans den folgenden Dreikönigentag (6. Januar 1525) bestimmt, wo Bern und Uri je einen und der Kö>ugdie andern zwei Nichter haben sollen, gemäß der Vercinung. «>. Ludwig von Dießbach, der jedem (der X4I1Orte 100 Gl. schuldig ist, hat gebeten, ihm ferner Ziel bis St. Michelstag zu vergönnen. Antwort ans nächst^Tag. i'. General Morelet begehrt abermals die Verschreibung betreffend die geleistete Zahlung zurück. Da nBdieselbe nichts anderes enthält, als die Zusage eines Monatssoldes (für Dienste) in der Picardie, der Besoldungfür den Monat Mai für die Leute, die zuletzt nach Mailand gezogen, und der bei dem Herrn von Lautrer verdiente»Sölde, so sollen die Boten das heimbringen, und jedes Ort beförderlich nach Bern berichten, ob man diese M»schreibung hinausgeben oder behalten wolle. Auf das Schreiben des Herzogs von Savoyen ist erkannt, ^solle der Herr von Chivron das Recht seiner Ansprache halb noch einmal suchen; dcßhalb ist an den Herzog 4'schreiben, (man erwarte) daß er binnen drei Monaten Recht halte und inzwischen nichts Unfreundliches beging-4. Um wegen der Bezahlung des Soldes nicht immer mahnen und warten zu müssen, woraus den HauptleM»und Andern Schaden erwächst, wird mit den französischen Boten am Schlüsse des Tages die Abrede getrost»'daß der ganze Sold ans Allerhciligentag (1. November) zu Lncern, auf des Königs Kosten, erlegt werden stb''inzwischen soll sich General Morelet samt den übrigen (französischen) Boten dafür verschreiben, damit man gelst»»^Ausrichtung versichert sei. Die Bezahlung der drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn und der LaudWWallis soll jedoch zu Bern geschehen. Ii. Da einige Knechte, die unberufen und ohne Aufforderung von t»»Franzosen und den Hanptlcuten fortgezogen, jetzt vollen Sold beanspruchen, worüber sich die französischen lb»b»beschweren, und da man selbst für billig erachtet, daß sie nur von dein Zeitpunkt der Einschreibung an bestwerden, so soll auch das heimgebracht und (jedes Ortes) Entschluß darüber mit den andern Sachen nach ^gemeldet werden, v Es soll jedes Ort bei den Seinen verschaffen, daß niemand den andern des ketzerisch^oder zwinglischen Glanbens beschuldige, damit die Eidgenossen desto friedlicher mit einander leben undUnruhen vermieden werden. 1. Die französischen Gesandten, Herr von Lamct, General Morelet und Her» ^Boisrigault, fordern Antwort auf ihre letzthin angebrachte Werbung; namentlich trägt Herr von Lamet, der ^von dem König gekommen, nach Ablegung seines Creditives vor, wie sehr den König die VerweigerungKnechte und des Aufschubs für die ausstehenden Zahlungen beschwere; er habe, wie früher bemerkt, das 1bereit gelegene Geld nur der dringenden Noth wegen angreifen müssen. Die begehrten Knechte wolle er »»^Beschirmung seiner Person verwenden und nicht anders als ehrlich und wohl halten; würde er von den ^genossen verlassen, so müßte es ihm zum Schaden und Verderben gereichen, die Feinde stärken, den „vorhanden^Frieden verhindern und der Eidgenossen Lob und Ehre schmälern. Für die ausstehenden Pensionen und »' ^Schulden sei er bereit, ihnen zur Bürgschaft außer dem General Morelet noch andere Fürsten und EdclleM 'geben, die Bern nicht verlasse» sollen, bis alles bezahlt sei, was bis nächsten St. Andreastag, ohne allen >»u ^Aufschub, geschehen werde. Lamct erklärt zuletzt, wir seien jetzt im Falle, aus der Noth eine Tugend zu mache»' ^der König augenblicklich schlechterdings nicht vermöge, die geforderten Zahlungen auszurichten, und weil sich