Juli 1524,
Mern. 1524, 28. Juli f. (Donstag nach Jacobi f.).
Ttaat^arcliiv Vucern: Allcs. Abschiede, d. 2. 1. KOI. Staatstirctiiv Anriet): Tschud. Abschiede-Sammlung, Bd. 5», Nr. 91.
TtaatSarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, VV. p. 285. Kantonöarchiv Basel: Abschiede, 1. 127. Kantonsarelnv ^reibnrg: Abschiede, Bd..stantonSarci)iv Svlotlinrn: Abschiede, Bd. XII. jinntansaretiiv Sttiafshansen: Abschiede. Vandeöarchiv Appenjell I. N.: Abschiede
i». Da eine Botschaft der Erzherzogin Margaretha und des Bischofs von Besanyon begehrt hat, daß d>"Marchstreit zwischen der Grafschaft Burgund, dein Gotteshaus Mortcan und der Grafschaft Neuenbürg e»dl>d>berichtigt werde, so wird auf St. Bartholomänstag (24, August) ein Tag nach Neuenbürg angesetzt, allwo d»Stoß besichtigt und die Parteien verhört werden sollen; Bern, Zug, Unterwalden und Solothurn sollen im N»»""aller (XII) Orte Boten dahin verordnen, I». Da überdies ein Span waltet zwischen der Grafschaft Balcndis »stEtlichen von der Grafschaft Neuenbürg, um Märchen und andere Sachen, so sollen jene Boten Gewalt habt"'auch diesen gehörig zu erkunden und nach Nothdnrft darin zu handeln, «. Freibnrg, Solothurn und Schaffho"stbeschwere» sich darüber, daß bei der (letzten) Beschwörung der Bünde einige Orte sich geweigert, ihnen zu schwör"'wiewohl sie allezeit treu zu den Eidgenossen gehalten haben und ihre Eidcspflichten gerne erfüllen würde»! ^bitten, sie darin nicht von der Eidgenossenschaft abznsöndcrn und wie die andern Orte zu halten, Heimzubrinßck'«I. Dem Landvogt zu Nenenbnrg wird befohlen, die Priester in der Grafschaft, die Eheweiber genommen, st"'Pfründen zu entsetzen, ans ihre Güter Beschlag zu legen und sie ans der Grafschaft wegzuweisen. Indessenheimzubringen, ob man die Strafe mildern ivolle, Jeder Bote kennt die Beschwerde des Vogtes von Sid^daß ihm der Herzog von Savoyen seine erbliche Herrschaft ohne alle Ursache vorenthalte, und dessen Bitte,man an den Herzog schreibe, er möge das fragliche Eigenthmn zurückerstatten oder dann vor den Eidgc"""deßhalb Recht annehmen. Da die Boten von Wallis erklären, sie würden den Ihrigen nicht verlassen, st" ^ihm thätlich zu seinem Recht verhelfen, so hat man, um Unruhen vorzubeugen, ei» angemessenes Schreib" ^den Herzog gerichtet, zugleich aber den Boten von Wallis empfohlen, die Antwort des Herzogs abzuwartenunterdessen nichts Unfreundliches vorzunehmen. I. 1, Eine französische Botschaft (Herr von Lnmct,
Morelet und Herr von Boisrigault) bringt nach Uebcrgabe ihrer Ercdilive mündlich und schriftlich vor, w>e ^Herzog von Bonrbon, der des Königs Unterthan und Lchenmann sei, in die Landschaft Provence gezogen, "" ^Absicht, des Königs Gebiet zu schädigen und zu erobern und den König zu vertreiben, weßhalb es nothn" ^geworden sei, sich mit aller Macht zur Gegenwehr zu rüsten. Der König setze nun sein ganzes VertrauenEidgenossen und bitte und ermahne sie zum dringendsten, ihm 6000 Mann nach Inhalt der Vcreinnngzu lassen, die er zum Schiri» seiner Person gebrauchen und ehrlich halten ivolle, 2, Und wiewohl dm-' ^zur Bezahlung der ausstehenden Sölde und der Pensionen und anderer Schulden vorhanden gewesen, so stder Uebcrfall des von Bonrbon so unversehens und so eilig eingetreten, daß er dieses Geld aus Nothangreifen müssen, um den nächsten und größten Schaden abzuwenden. Es haben indessen die königlichenVollmacht, sich mit den Hauptlcuten sofort zu verständigen und sie sowohl als die Gemeinen der Sölde ^zu befriedigen. Da es nun dem König gegenwärtig nicht möglich sei, die ausstehenden Pensionen und diePflichten zu leisten, so bitten die Anwälte dringlich um Geduld (und Mitleiden), und ermahnen dabeizu bedenken, daß wir nichts gewinnen würden, wenn der König unterliegen sollte; daher möge man st"'Aufschub bis St, Martins (al. Andreas-) tag (11./30, November) gewähren; unterdessen werde Generalin Bern zurückbleiben, bis die Pensionen und andere Verpflichtungen berichtigt seien; würde es gefordert, st '