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Juli 1524.
Wir verweisen auf Nr. 192, Note k und legen noch folgende Missive bei:
1524, 16. Juli (Samstag nach St. Margarethen). Zürich an Schaphausen. Bericht über die Verhandlungmit der Botschaft der zehn Orte, mit Zusendung des schriftlich gegebenen Abschieds und dem Wunsche, gleichfallsbenachrichtigt zu werden, was in Schaphausen gehandelt werde. . K. A. Schasshausm: C°rr-spondmziN'
Irauenfeld. 1524, 10. Juli (Dienstag nach Margaretha).
Staatsarchiv Lnceru: Acten Neligionshättdcl. Staatsarchiv ,'Zürich: Abschiede, Bd. v, 1.52. Staatsarchiv Vera: Alle,, eidg. Abschiede, P- ^ÄatttvttSarcliiv Basel: Abschiede, 1.134. ÄatttvttSbibliothet «^reibllrg: Girard. Samml., T. lll. jiatttvnSarchiv Svlvthliru: Abschiede, Bd. ^
». Hans Oechsli, Pfarrer zu Burg, und die von Eschenz haben die Bilder ans der Kirche entfernt, wob"der Pfaffe immer vorausgegangen ist; deßwegen hat ihn der Landvogt, auf Befehl der Herren, am letzten Sonntagbei Nacht in dessen Hause zu Burg verhaften lassen. Da er hiebe! (um Hülfe) geschrieen, so haben die vo»Stein gestürmt, mit denen von Eschenz, Stammhcim, Nustbanmen und Andern am frühen Morgen sich in da°Kloster Jttingen gelagert und da gehandelt, wie jeder Bote zu melden meist, worauf der Landvogt scincrstiiseinen Sturm ergehen lassen und eine „hübsche" Zahl Knechte zu franenfeld versammelt hat. Da jenerungebührlich gepredigt und diesen Auflauf und Schaden ganz allein verursacht, so hat man ihn von Franenstid(wcg)geführt. Nun ist heimzubringen, wie man diejenigen, die in der X Orte hohen und Niedern Gerichtwohnen nnd sich so schändlich vergangen haben, bestrafen wolle. I». Ab dem Tag der Jahrrechnnng zuwar dem Landvogt befohlen worden, alle Anhänger des „neuen Glanbens", Jung und Alt, Maien und B^ib,zu verhaften. Da sich nun zeigt, dast er Aufläufe gewärtigen müsttc, so ist ihm Vollmacht gegeben evoedubdie Fehlbarcn gefangen zu halten oder wieder frei zu lassen nach seinem Gutdünken, bis ans weitem Beschs'Da man wahrgenommen, dast in der Landschaft Thnrgan Viele ganz offen lutherisch sind, so soll darüb"ernstlich gerathschlagt werden. «I. Der Landvogt begehrt zu wissen, ob er thälliche Fricdbrüche nach Inhalt dc->Landcidcs richten solle. Bis ans Weiteres ist ihm befohlen, die Fricdbrüche nach Gestalt der Sachen zu bestu'Pund sich streng an den Landeid zu halten. Die Frauen von Feldbach klagen, dast die von Ellikon, die ih"zum Thnrgan, theils zur Grafschaft Kchburg gehören, ihnen den Kleinzehnten verweigern, ungeachtet der vo>gewiesenen Briefe und Siegel, indem sie die Frage auswerfen, ob der Zehnten von Gott eingesetzt sei. Hci»'^bringen. 1'. Jeder Bote weist zu berichte», wie die Edellcntc im Thnrgan dem Landvogt redlichengeleistet und sich ferner erboten haben, für die Herren Leib und Gut einzusetzen. A?. Anwälte der Landsth^Thnrgan nnd der Stadt Franenfeld bringen folgende Artikel vor, durch die sie empfindlich beschwert ^glaube», mit dem Ansuchen, denselben abzuhelfen: 1. Da jetzt wie bekannt ein Sturm ergangen, soLandschaft ausgezogen in der Vcrmnthnng, dast die Stadt Franenfeld gerettet werden müsse; es habe sichgezeigt, dast der Pfarrer von Burg verhaftet worden; sie bitten »nn unterthäniglich, dast dergleichen ^wenn man sie verhafte, sogleich zu dem Bischof von Eonstanz oder zu der Eidgenossen Händen, wohinwolle, nur nicht nach Franenfeld, geführt würden, damit sie vor dergleichen Kosten und Schaden, wiebewahrt bleiben. 2. Betreffend den gebotenen Frieden wünschen Zie, dast derselbe nicht für Freunde und Focnn ^freunde verbindlich gemacht (da er sonst unwissend verletzt werden könnte), sondern ans Väter nnd ^
Brüder eingeschränkt werde, auch dast er nur zwei Jahre lang daure, nämlich so lange ein Landvogt st>u