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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1524,

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SchaMtttseN. 1524, 18. Juli (Montag nach Margarethä).

Staatsarchiv Zürich: Acten Schafshausen, Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede >V, x, 27i!276, X, p, SI,Staatsarchiv Liiccr»: Acten Rcligionshändel, KantvuSarchiv Basel: Abschiede. KailtonSarchiv Arciburg: Acten Xtkaires lraorala».

KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. XII,

i». Die Botschaft der zehn Orte läßt durch Ritter Sebastian von Meßbach von Bern vor Bürgermeister,^ath u»d Großem Rath invernünftiger weiser und geschickter" Rede ihrer Herren und Obern freundlichen Gruß"wneldcn und über den hier erlittenen Hagelschaden ihr herzliches Bedauern zu erkennen geben. Es wird ihnendGr warmer Dank erstattet und die Fortdauer gut eidgenössischer Gesinnung verheißen, I». 1. Dann bringt dieBotschaft den sogenannten (die fach so man nempt", ,) lutherischen Handel zur Sprache, nämlich die Verachtung^ hochwürdigen Sacramcnts der Messe und der Beichte, die Entchrnng und Schmähung der Mutter Gottes, derHeilige» und Bilder w. Dabei stellt sie die ernstliche Bitte, sofern man hier dieser Sccte auch wäre, davon"^"stehen, bei dem alten Glauben zu bleiben und sich von ihnen nicht zu sondern, im andern Falle, zu verhüten,solches hier Wurzel faßte. Das 'vollen sie als liebe Brüder und getreue Eidgenossen um Schafshausen zu"^dienen such«,. Wenn etwa Mißbränche vorhanden wären, die den Papst, den Ablaß, den Bann und der.wichen berührten,als sie wol bekennind", so 'vollen sie deßhalb gerne Tag ansetzen und bchülflich sein, dic-^bcn nach Gntfindcn abzustellen; alles mit viel mehreren Worten. 2. Man hätte wohl gewünscht, den langen^Mrag j» Schrift zu erhalten, damit man desto stattlicher aus jeden Artikel Hütte antworten können; nichts desto'^»iger hat man,dwil nit schrift, zit noch wyl vorhanden gewesen ist", die nachfolgende kurze Antwortgegeben- Man werde sich in Allem, was die geschworncn Bünde vermögen, von ihnen nicht söndern und wolle^ fwmme redliche Eidgenossen Ehre, Leib und Gut zu ihnen setzen, wie man es auch bisher gethan, in der^"verficht, daß man sich von ihnen des Gleichen vertrösten dürfe, Betreffend das Sacrament, die Beichte,Ehrung der Mutter Gottes ?c, wird geantwortet, man achte das Sacrament, das uns Jesus Christus, unserH°'la»d und Seligmacher, in dem letzten Testament gegeben, für das höchste Gut und habe die Messe noch nicht"bMhan; es werden die sieben Zeiten gesungen und gelesen wie von Alter her; auch wisse man nichts anderes,^ dasi Jedermann zum Tod und Leben, wenn Gott der Allmächtige einem so viel Zeit vergönne, beichte und^ Sacrament empfange; so viel man wisse, habe hier noch Niemand die hochwürdige Mutter Gottes »och dieH^igen gesthMht oder entführt (?), und Niemand an den Bildern frevle Gewalt verübt, da man ein Mandat^kündet habe), laut dessen männiglich die Bilder,so lang das uns gefalle", bleiben und die Obrigkeit damithandln lassen; n»r mögen die, die entweder selbst oder deren Vorder» Bilder haben mache" lassen, mit^'laubniß des Bürgermeisters dieselben ans der Kirche entfernen »nd zu eigenen Hände» nehme". Es seien wohlCremolum oder Hünselwerb'^'), die umn vordem gebraucht, bereits obgethon, an dein (Gottesdienst aber eher^'"vhrt als gemindert. Man setze alle Hoffnung und Trost auf den allmächtigen Gott »nd seinen ewigen Sohn,""^n Hcrm Jcsnm Christum, unser" einigen Heiland, Genugthucr und Selig,»acher und lasse jeden glauben, wie^ sci'ier Seele,, Seligkeit damit zu schaffen meine. Daher stelle "ian die gar ernstliche und frcundliche Bitte, daß- ^dgmosscn sich diese Antwort gefallen lassen und die Stadt (uns") allezeit für empfohlen halten. Wollenetliche Unordnungen und Mißbränche wegen, die bisher vor sich gegangen, Tag ansetzen, um dieselbe» abzn-^ e», sg werde man gern eine Botschaft senden ""d handeln Helsen, was gut sein möge.

l Nicht deutlich genug geschrieben, aber ohne Zweifel richtig.