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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1524,

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^'eits anerboten, solche gerne abstellen helfen, aber in anderer Weise alsmit (solcher) hussischer unsinnigkeit",^mn aber wider Erwarten mich das nicht helfen würde, so müßte man erklären, daß man ferner nicht mehr"V ihnen tagen und keine Gemeinsame mit ihnen haben wolle. Wären etwa noch fromme biderbe Leute in der^kadt oder Landschaft, die dem alten Glauben anhangen und helfen wollten, den neuen Mißglanbcn abzustellen,werde man sie von der Gemeinschaft nicht ausschließen, sondern ihnen thun, was ihnen lieb sei, und zu ihnen^>b und Gut festen nach Vermögen, Diese» Nathschlag soll jeder Bote (von den vier Orten) heimbringen und"uf den, nächsten Tag mit Vollmacht erscheinen, sich den sechs Orten anzuschließen, wie man hofft. Wenn aber">°>nand zIis stünde, so ,vollen wir altein nach Zürich gehen, in die Stadt oder nöthigenfalls auch in dieRemter, ebenso »ach Schasshansen und Appenzell, I». Der Landvogt im Thnrgan berichtet wieder klägliche Dinge,die Leute, namentlich z» Stammheim und in der Umgegend, iinmer mehr verwildern (erwildct und verrucht"),^ dort aus allen Kirchen und Capellen die Bilder entfernt, die Erneisire zerrijsen und verbrannt und einige' Uäre zerstört worden; wie da keine Messe mehr gehalten werde und der alte Pfarrer, ein ehrbarer betagter Mann,^ den Bauern seines Lebens nicht mehr sicher sei, indem sie ihn letzthin, als zwei Nathsboten von Zürich nnd""c Botschaft des Abtes von St. Gallen dort gewesen, nm ihn mit seinen Unterthanc» wegen einiger Späne^"'cs) zu vertragen, mitten unter den Gesandten erstechen wollten, sodaß diese ihn mühsam i» sein Hans habenkönne», nnd wie man ihn mit Mehrheit abgesetzt. Das gleiche Unwesen «verde in der Capelle zu St. AnnaUneben, Die Hauptanstifter seien immer der Untcrvogt zu Stnmmheim nnd seine Söhne. Der Landuogt bittetwanMM ihm mit Rath' zur Hand gehen, da es ihm nicht möglich sei, eineil solchen Haufen zu fangen,^wauf Hube» geschrieben, er solle, wo immer möglich, die Hauptfächer an gelegenen Orten in seine

s" bekommen suchen nnd sie sicher anfbcwahren bis ans weiten« Bescheid. Heimzubringen »nd ans dem'"Wen Tage darüber weiter zu reden. « Betreffend das mehrmals berührte Schivestcrnhans in, Linsibühl in" Freie» Aemtern wird jetzt beschlossen, daß der Vogt dasselbe zu Händen der Eidgenossen behalten soll bisAitern Befehl. «I. Ii« dem Handel mit Junker Hans von Goldcnberg, betreffend die Niedern Gerichte zu. U°», Hut man dci« Vertrag verhört (den die Gcrichtshcrren im Thnrgan mit den X Orten angenommen) und^ Zuschlössen, dabei zubleiben; wenn der von Goldcnberg sich nicht dazu schicken will, so will man ihmdesAchten gewarten", wie er es selbst anerboten; es sind jedoch einige Orte geneigt, ihm den Pfandschilling zu^>nd die streitige Herrlichkeit zu der Eidgenossen Händen zu lösen. «. Der Span zwischen den VIII OrtenSchultheiß Effinger, als Vogt von Junker Hans Meper's ehelichen Kindern, belangend die hohen GerichteTinnige», wird jetzt, nachdem man nochmals den bezüglichen Vertrag »nd den Twingrodcl der genannten" ^lliudiu- verhört und erwogen hat, durch den Beschluß erledigt, bei jenem Vertrag zu bleiben, da in dem Rodel"»zwcifelhaft gesagt ist, daß Uebelthäter nnd schädliche Personen, die man in der Herrschaft fände, den VIIIals den Inhabern der hohen Gerichte,ohne alle Rechtfertigung" übergeben werden sollen, nnd da letztere^ UManiMu Rechte bisher ruhig besessen nnd ausgeübt haben; wenn die Gerichtsherren ihre Pflicht versäumen,vviw^>'""" ^ bringen, dei« Vertrag zu halten, t. Man hat glaubwürdige Anzeige erhalten, daß diede,, "^sttuhofen den Priester, der seines ketzerischen nnd lutherischen Prcdigens wegen in letzter Fastenzeit vons ^llenössischeu Bote» abgesetzt und weggewiescn worden, wieder angenommen haben, dag aber derselbe PfaffP» " ^ 6"° reden leckers bnob") letzter Tage in seinen Predigten nnter Andern« behauptet habe, die von^ rechten wahren Christel« nnd ans dem rechten Wege nnd dafür zn loben, daß sie die Bilderverbrennen; die von Dießcnhofei« sollen das Gleiche thun und jede«« todt stechen, der es ihnen wehrenund ferner, es wäre besser, einen nackten Bauern ans den Altar zu stellen, als die Bilder darauf zu lassen;