Juni 1524,
443
nicht bezahlen müsse, was ihm des Krieges wegen an den 1100 Kronen abgehe, «>. 1, Der Seckelnieister von^nggaris liefert die Landstener abi 1825 Pfd, zu 5 Gros; gerechnet; er hat die Summeen Ducaten und Kronenentrichtet, den Ducaten zu 52^ Gross, die Krone zu 51 Groß. 2. Der Seckelnieister von Vcrzasca erlegt die^niidstencr in Ducaten und Kronen, in einer Summe 112 Pfd.; 1 Dickpfenning — 13 Groß, 3, Der Seckcl-Deister im Revier von Gambarogncr gibt die Landstener im Betrag von 275 Pfd., in obiger Wahrung,Ebenso der Seckelnieister von Brissngo 68 Pfd. als jährliche Landstener, 5. Einnahme von dem Vogt im^ninthal; vom Malesiz 15 Kronen, nochmals 15 Kronen, 6, Von Giovan de Ponte ans dein Mainthnlrhcin, und 6 Groß für Holzfrevel. 7. Von Einem ans Ascona an Eriminalstrafcn 12 Kronen in Gold,' dagegen hat man ansgegcbeiu Dem deutschen Herrn (Priester) 15 Kroncn als Jahrgehalt; dem Hans Giger^ t^l, im Gold als Jnhrlohn; deiii Schreiber 50 Kr. Besoldung; dem Hans Giger noch 10 Kr. 26 Groß^ Arbeitslohn und 3 Kr. als Geschenk z» einem Kleid; dem Fiscal als Gehalt 12 Kr.; den 16 Knechten, dieNamen der Eidgenossen hergeschickt worden, 60 Kr. 4^/2 Groß an Münze und 12 Sehl,; den watschenfechte», die im Schsoß gewesen, 140 Kr.; der Vogt soll mit ihnen über den Nest abrechnen; dem Schloßliicchtden Mönchen als Almosen 4 Kr.; dem Jacob Berner 3 Kr. 10 Groß s-ür Arbeitslohn; dem Vogt'Ker 22 Gl. für Blei; für Anderes zusammengerechnet 2 Ducaten, 42 Kr,, 16 Gl, rhein,, 4 Gl. an Münze"nd 7 Groß, Nach Abrechnung aller Ausgaben sind jedem Boten an baar verabfolgt worden 20 DncatcnA'b 82 Krone»,
R87
Kmndson. 1524, c. 26. Juni f.
Dtaatöarchiv Bern.
^ng der Städte Bern »nd Freibnrg mit deiii Herzog von Savoyen ivcgen des Marchstreits bei Sainte-Eroix,Es liegen nur folgende Acten vor:
1) 1524, 23. März. Bern an den Herzog von Savoyen. Antwort ans den Vortrag seiner Botschaft betreffendbie Märchen zn Sainte-Eroir. Man habe deßhalb an Freibnrg geschrieben, das nun erkläre, cS wolle leineweiteren Tage besuchen, sondern bei dem hergebrachten Besitz verharren, zumal schon mehrere Tage an Ort undstelle gehalten worden, zu denen die Boten des Herzogs nicht erschienen seien. Wiewohl die Sache Freibnrgauch berühre, das aber (nt „pro aarto soimus") einiges Uebclwollen gegen ihn hege, könne man sich diesseits^ch entschließen, falls die früher verordneten Personen Mittel zu einein Vergleiche finden, solche anzunehmen lindbei den Freibnrgern ans Genehmigung derselben hinzuwirken; sonst bezweifle man, daß sie sich zu einem gütlichen^er rechtlichen Tage herbeilassen werden, zc. St,«. B->»: tat«», Missim», r, nc o,
1524, 11. Mai (Mittwoch »ach Erandi). Bern und Freiburg an den Abt von Bellelay (deßgleichen anAorg Bollcsier, Vogt zu St. Ursiz). Er wisse um den langwierigen Span mit dem Herzog von Savoyen,betreffend die March zum hl. Kreuz. Nun habe der Herzog durch seine Botschaft abermals das Ansuche» gestellt,AI man sä,,,! den verordneten Zugesetzten auf den streitigen Oertlichkeiten erscheine, um gütliche Büttel zu suchen,""b ei» freundliches billiges Entgegenkommen verheißen. Obwohl man gesonnen gewesen, keinen Tag mehr znstchicken, da der Herzog früher mehrmals die gesetzten Tage „zu Verachtung kommen" lassen, habe man jetztswh, ^liin des bessern Glimpfs willen, jener Bitte entsprochen und einen Tag bestimmt ans den 25. Juni, Nachtsw Grnndson und morndcß zn rechter Tageszeit an Ort und Stelle zn erscheinen, und begehre man nun, daß^ Abt, als der Sachen besonders kundig und als erwählter Zugesetzter, auf Kosten der beiden Städte dahinpersönlich komme und für einen Austrug arbeiten helfe, zc. Si.A. Bmn T-ms-h Misswcn, r>, e. 254 a.
I» vergleichen sind außer Nr. 134 noch 166 ll und 178, Note r 7, ^ 2.