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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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442 Juni 1524.

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Lllggaris. 1524, 21. Juni f. (Dienstag vor Johannis Baptistä f.). JahrN'chmttlst.

Staatöarci)iv ^.'«certt: Wallis und Lug^ariS-Abschicdc, I. 34. Staatsarchiv Zürich: EllvelbilZ. Abschiedc, I. 52. Tschud. Abschiede-Samml., Bd. 5, Nr-Staatsarchiv Vera: Allg. eidg. Abschiede, X. p. 85. KantvttSarchiv Freilnir»^: Abschiede Bd. 102.

!». Herr Ulrich stellt das Gesuch, ihm die Pfründe zu Cantu (Cantone?) auf Lebenszeit zu verleihen; dafürerbietet er sich, die Deutschen in Luggaris mit Beichthöre» und andern christlichen Ordnungen ohne weitere Entschäd»gung zu versehen. Es wird ihm entsprochen mit dem Beding, daß er jährlich 20 Kronen an der Pfründe verbaue,bis die Kirche und das Pfarrhaus gehörig hergestellt seien; auch soll er sich ehrbar und pricsterlich betragen unddie Pfründe niemandem übergeben als wieder an die Obrigkeit, außer wenn ihm die Pfründe von denrodisckMHerren (von Rhodus) mit Recht entzogen (angewonnen") würde. I». Es kennt jeder Bote die Klage Einigtvon Luggaris, denen ihr Salz in Bcllenz genommen worden. Darüber hat man verabschiedet, sie sollenRecht zu Bellenz suchen; die drei Orte werden ersucht, dahin zu wirke», daß denselben das Salz bezahlt oderbeförderlich Recht gehalten werde, v. Heimzuberichten über die Kosten, die mit dem Büchscnmeister aufgekauftsind, die aber der König bezahlen soll, da man ihm geliehen (entlent") hat: 25 Hakenbüchsen, einen CentuckBlei, 2'/2 Centner Pulver, 150 Steine zu denFaknncn" und Halbschlangen; über das Andere weiß VogtZoger Auskunft zu geben, «I. Dem neuen Commissar ist befohlen, ein Büchsenhaus zu bauen, damit d>r->Geschütz unter Dach sei und nicht durch das Wetter zerstört werde, t . Da die Bauten am Schloß in Luggl»^letztes Jahr so große Kosten verursacht haben, daß es, wenn diese Auslagen jährlich wiederkehrten, wohl lu'sPwäre, das Schloß abzutragen, so soll man sich darüber bcrathen, ob man es schleifen (schlißen") oder gaVlassen wolle, i. Jedes Ort soll zwei Knechte im Schlosse haben; wenn ein Ort nicht innert vierzehn TGtseine Zahl dahin schickt, so soll der Commissar selbst die Fehlenden ersetzen, bis sie abgelöst werden. A» ^ "von Pallanza klagen über den großen Schaden, der ihnen dieses Jahr durch die Luggarncr, Laniser nnd »»de»Truppen zugefügt worden, und begehren, daß man ihnen wieder zu dem Ihrigen verhelfe. Mit Rücksicht daruul-daß dies alles im Krieg geschehen und beide Parteien einander beraubt haben, ist ans Tagen zu berathcn, was >uu"hierin thnn wolle. I». Jeder Bote soll seinen Herren Bericht erstatten wegen der Summe, die der alte Eo»n»i>i^verwendet hat, um für des Königs Dienst die Büchsen zu rüsten, damit dem Bogt sein ausgelegtes Geld zurückerstattewerde. I. Man hat den Burgern von Luggaris zugemuthet, die wälschen Knechte, die im Schloß gewesen/ »bezahlen, indem dieselben zu ihrem Schutze da gewesen, und ihnen dies mit vielen andern guten Worten vorgeste^'da sie es aber bestimmt verweigern, so sollen die (XII) Orte sich berathcn, wer diese Knechte bezahlen »n>I^It.. Weil Zürich behauptet, an die Kosten der Besatzung zu Lauis nichts schuldig zu sein, und dcßhalb V»dargeschlagen hat, so wird der Entscheid darüber den Regierungen anheimgestellt. I. Jeder Bote weiß Vc»zu geben über das Begehren Mark Morcll's von Lauis, ihm etwas an die Kosten zu zahlen, die er imBalzol erlitten, und sein Anerbieten, das Schloß noch einige Zeit zu behalten. »> Der Commissar Zogen gRechnung über seine Einnahme vomMalefiz; sie beträgt 135 Kronen und 24 Groß. i». DerselbeVogt' ^Rechnung ab über seine Ausgaben samt denen, die er in des Königs Dienst gemacht, nnd welche die Eidgeuoilnicht bezahlen; 9 Kronen 18 Groß bleibt er schuldig. «». Der Bogt aus dein Mainthal hat Rechnung g^'^' ^und entrichtet baar seine Mehreinnahme von 43 Kronen, 2 Ducaten und 9 Groß. K». Bon dem Zottt 'Luggaris sind 550 Krone» an Gold bezahlt; er hat auf das hl. Evangelium geschworen, nicht mehr cinge»»»'^zu haben, weil Krieg und Pestilenz die Straßen öde gemacht, nnd gebeten, sich für ihn zu verwende»/ dR'