Juni 1324,
kosten, deren Bezahlung zu gutcin Theil den Herren gebührt Hütte, will der Vogt samt Anden» einziehen, wozu'»an ihm bchülflich sein soll, j. Was dnrch die Boten ans der Jahrrcchnnng beschlossen wird, soll ein"»betender Vogt besiegeln; in seinem andern Jahr soll aber der Bote von Zürich siegeln; oder man will ans^nein dm Antrag stellen, ein gemeines Siegel machen zu lassen, Die begnadigten Todschläger habenDonnenkronen entrichtet. I. Auch der Schreiber aus dem Lauiserthal ist auf seine Bitte begnadigt („ge-niert"), gegen 2l) Kronen; er darf aber ferner nichts mehr schreiben, „denn das weder guot noch bös (al.weder ß(M noch nutz) sin soll". »». Es verantworten die Laniser und in ihrem Namen auch der Vogt das'» den letzten Unruhen geschehene „Flöken" in das Herzogthnm mit viele/Gründen, Darum wird es für diesmal»»chgesehe»; sie sollen es aber nicht mehr thun, 1». Ausgegeben sind als Geschenk, nicht aus Verpflichtung, de»^«den Weibeln 4 Kronen, dem Landweibel 2 Kr,, der Frau des Vogtes 1 Kr,, seinem Gesinde 1 Kr,, dem^»Uweibcl 1 Kr,, dem Landschreibcr 3 Kr. und seinem Weibe 1 Kr., beiden Klöstern 6 Kr.; sie sollen abersoll! herauskommen zn betteln; dem armen Pfaffen 3 Kr., die künftig ans dem Malefiz gegeben werden"»- « Luisott Moresin, der auch zum Herzog gelaufen war, wird aus Ursache», die jeder Bote weiß,ch»adigt, muß aber 40 Kronen baar erlegen und für 200 Kronen Bürgschaft leisten, es nicht mehr zu thun.^ Ebenso wird Martin Sax begnadigt; dafür mnß er 10 Kronen baar und für 100 Kronen Bürgschaft geben.Der Statthalter von Mendris hat von dem Weinzoll und Bank, den er jährlich um 100 Kronen empfangcn,Kronen bezahlt, nachdem er 13 Kronen für Botenlohn und Kundschaften in der Kriegszeit abgezogen, 1 Die'-»»Mg von Mendris betreffend berichtet der Vogt, die Bußen oder das Malefiz haben dies Jahr wenig cin-^'»tzcn, gehören auch gemäß den Statuten ihm zu; er bittet, sie ihm zu lassen, da er auswärts viele Kosten»ttd^ bewilligt; doch in Zukunft soll der Vogt alle Bußen des hohen Gerichts, auch Todschläge
Hiedbrüche bei seinem Eide verrechnen. Da Schwyz und Glarus noch im Streit sind, jedes in dem Glanben,^ habe den Vogt dahin zn setzen, so wird erkannt,- Der von Schwyz ernannte Vogt soll stillstehen (nichtUen), bis «ran darüber einig geworden; jeder künftige Vogt aber soll den angeführten Eid von dem Vogt«»pfangen, Basel, Freibnrg, Solothnrn und Schaffhansen äußern, sie lassen jede Theilung geschehen;^ i wen,, die Vogtei ihnen zustehe, werden sie den Vogt einsetzen nach Inhalt des Abschieds von Baden, <. Der^lll^von Mendris hat an „verlegenem" Wcinzoll eingezogen lUU/2 Kronen, Seine Rechnung wird- gutgeheißen.- wen von Mendris hat man befohlen, einem Schreiber oder Dolmetsch jährlich 23 Kronen Lohn zu geben.^ch»«ber von Mendris sind für seine Dienste 4 Kronen geschenkt, v Der arme „taube Narr" wirdem,verübten Todschlags wegen begnadigt, mit Rücksicht ans seine Verrücktheit, und hat dafür 10 KronenVerwandten sollen ihn künftig wohl behüten, Hv. Von Mendris her soll man von des Königs^ ' 60 Kronen fordern, die der Mark Morel! dein Gnbernator gegeben zu haben geschworen. Wer»»d^"' »'6'"»h»lb des Hcrzogthinns Aiailaiid kauft, soll da und zn Lanis den Zoll geben; wer zu Lauis wohntvv» arbeiten läßt, soll ebenfalls den Zoll entrichten. Heimzubringen, ob man (nicht) den „Spnsctt
^ ^»rnis" dazu anhalten wolle, Ist Jemand in der Eidgenossenschaft mit Weib und Kind seßhaft, so ist er^»»6>ch zollfrei, nicht aber seine Schaffner, z. Es wird denen von Lauis befohlen, das Schloß Valsola zn besetzenwiciu^^ tasten, in der Eidgenossen Namcn, und bis auf weiter» Bescheid es nicht ans den Händen zn geben,Morell sich anheischig macht, es noch einen Monat zu bewahren, wenn man ihm die Kosten zahle,a» s, znlnsscn, sofern die Laniser obigein Befehl gemäß die Verantwortung dafür übernehmen, Die
P-o ^ unterhaltenen Wachen sollen die Laniser gemeinsam bezahlen; wenn aber der letzte Vogt die 60von dem König erhalten könnte, so soll er sie ihnen zurückerstatten.
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