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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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435
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.Im" 1524, 4Z5

In dem Streit zwischen Susanna von Rappenstein, genannt Möttclin, und Peter Graf's sel, Sohn undEnthaften hat man beide Parteien verhört. Die Frau klagt abermals: Nach dem Absterben ihres Mannes,Peter Graf's, haben der Stiefsohn und die Kinder sie verstoßen, und ein Urthcil deren von St, Gallen habelogar ihr zugebrachtes Gut nnd ihre Morgengabc in Beschlag gelegt, bis dieSchuldner" bezahlt wären. Nachdem"'un auch den Sohn als Erben des Vaters angehört und beider Parteien Briefe verlesen, stellt die Botschaft vonGallen das ernste Gesuch, daß nur sie gemäß den bcschwornen Blinden nnd dem zu Einsicdeln aufgerichtetenErtrag bei ihren Stadtrcchtcn, Gewohnheiten nnd Bräuchen bleiben lind Ihre llrtheile in Kraft bestehen lassen,^"noch wurde erkannt, St. Gallen solle nochmals diesen Handel gütlich beizulegen versuchen, damit die Frau nichtum ihr zugebrachtes Eigcnthnm komme. Indessen will man die Sache heimbringen, damit mau, sofern sie auf^ugen wieder zur Sprache käme, darin zu handeln ivisse, I». Der Landvogt im Thnrgau berichtet, Junker Hans"uu Goldeuberg sollte von seinen Gerichten im Dorfe Ellikon die Hälfte der Buße» dem Landvogt verabfolgen kraft^ Zwischen der Grafschaft (resp, deren Herren) und den Edelleuten im Thnrgau gemachten Vertrags, Nachdem man"Ush die Antwort des Junkers gehört, der glaubt, daß diese Bußen ihm allein angehöreil kraft des vorgelegtenRundbriefs, und sich deßhalb zum Recht erbietet, wird beschlossen, den Gegenstand zu weiterer Vcrathnng Hein»Zubringe,,. Inzwischen soll sich der Landvogt erkundigen, ob der von Goldeuberg auch in den angeführten Vertrag^willigt habe, und das Ergebnis; dieses Untersuchs samt dem Vertragsbrief ans den nächsten Tag einsenden. , . Da^u Streit cutstanden ist zwischen dem Kind des verstorbenen Stephan Feßler nnd dem Jacob Feßler ans dem' ^mthal, so wird dem dortigen Vogt der Auftrag gegeben, im Verein mit einem Nathsboten von Appenzell zu'""suchen, ob der Span in Güte beigelegt werden könnte. «> Uebcr das Anbringen der Botschaft von Savopenuuteu die Instructionen verschieden; einige Orte wollen nämlich dem Herzog keinen Rath ertheilcn, überhaupt nichtsmit ihm zu schaffen haben; doch ist die Mehrheit einig geworden, der Botschaft zu antworten: Savo>)e»^e)e Bündnissen mit lins Eidgenossen, wir in einer Vereinnng mit Frankreich, nnd der Herzog sei des Königswas in dem allein liege, gebe man seiner eigenen Weisheit zu ermessen, in der Hoffnung, daß er kraftBündnisse und Ursachen künftig alles verhüte, was dem König oder den Eidgenossen zum Nnchtheil dienen""Ute, i ZMrmals erscheint Schultheiß Effinger im Namen seiner Vogtkinder, der Meper von Zürich, nnd°^hn, daß man ihn bei den Niedern Gerichten zu Wettlingen bleiben lasse gemäß seinem Rodel und der bis-Uebung, Nachdem man diesen Rodel sowie einen Sprnchbrief zwischen Zürich und der Grafschaft Baden,hohen niid Niedern Gerichte betreffend, verhört hat, wird dies alles heimzubringen beschlossen. Dieser Handelh^»t Inn so wichtiger, als geäußert worden ist, daß wen» der Landvogt von Baden jemanden zu Wettlingen" ""'cntlich" verhaften ivollte, die Bauern es mit Gewalt verhindern würden. 2. Der Artikel des fraglichenpuichdoiefts über die Gerichte lautet (im Auszug, statt des wörtlichen Citats): Und es soll nnd mag jeder^ Gerichte bis an die bestimmten Märchen haben nnd brauchen, so oft es die Nothdurft erheischenTheil gänzlich ungehindert und ungeirrt, l. Heimzubringen das Begehren des WirthsUlrich Hann, der so prächtig gebaut, es' möchte ihm jedes Ort ein Feilster schenken, K-. Es weiß' Bote, wie sich Graf Neinhart von Tschalen (Challant) wegen des Geschützes im Bart (Bard) und anderersen^ verantwortet hat. I». Ritter Hans Caspar von Bubenhofen begehrt abermals einen Eiltscheid inh'ül^ denen von Nothwcil, Da jedoch Letztere keine Botschaft auf dem Tage haben, sondern wie

^A'iftlich erklären, sie wolle» dem von Bubcnhofen weder gütlich noch rechtlich anders Antwort geben als^ ^ucm Urfehdebrief, und da man bei der Prüfling des Bimdsbriefes mit Rothweil keinen Artikel gefunden,""u dem Rechtsvcrsahren gegen Privaten handelt, so hat man beschlossen das heimzubringen, »in weiter zu