April 1524.
habe durch das, was er zu Lucern geredet, sich noch iu nichts „verhauen". Deßhalb wird Appenzell nochmals derAuftrag gegeben, denselben nach Verdienen zu bestrafen, v. 1. Ans den Bericht des Landvogtes von Neuenbürg,^"fi cr ein gewisses Pfrundlehen mit einem tanglichen Priester versehen habe, wird (der bezügliche Span?) auf^ »uchrrechnnng zu Neuenbürg verschoben; inzwischen soll aber der eingesetzte Priester ans der Pfründe verbleiben.- Infolge seiner Anzeige betreffend den Fähnrich von Bondry hat man erkannt, es solle derselbe in Sachen derEidgenossen abgestellt sein bis zu der Iahrrechnnng. t. lieber das abermals vorgebrachte Gesuch der drei BischöfeKonstanz, Basel und Lausanne hat man erkannt, die Angelegenheit wieder heimzubringe», da nicht alle Orlesicher Meinung sind. Auch andere ihrer Begehren werde» der gefährlichen Kricgsläufe wegen ans ruhigere Zeiten^ichoben. K-. Das Schreiben des Cominissars van Bellenz, die Anzeige enthaltend, daß des Herzogs Truppen^ ^ündner angegriffen, ist jedem Ort abschriftlich mitgetheilt. I». Was auf diesem Tage von der Mehrheit" Orte der lutherischen Händel wegen beschlossen worden, hat man den Boten von Zürich angezeigt und ihnen^Üllegcntlichst aufgetragen, diese Meinung ihre» Obern zu berichten und dieselben zu bitten, den Eidgenossen^iutflich Händel, ob sie von Luther, Zwingli oder Andern herrühren, abznstelle», und sich
Mdern Orten „gleichförmig zu machen", damit wir Alle bei unserm alten Wesen, guten christlichen BrauchGlanben bleiben; denn die übrigen Orte haben sich vereinigt, gegen „solches" nach Vermöge» zu kämpfen^ Njg Gut dafür darznstrccken. Man erwarte darüber in Kürze endliche Antwort. I. Die von ZürichG ans die dort übergebene Instruction der Eidgenossen über einige Artikel eine schriftliche Antwort ein-^gkbcn, gg«, andere aber eine Druckschrift erlassen und diese nicht allein unter den Eidgenossen, sondern auchauswärtigen Städten und Ländern verbreitet, was man »»gerne sieht, da hicdurch auch Fremde Kcnntniß vonHändeln erhalten; zudem sind auf solche Büchlein „Kossen" gemacht, vcrmuthlich uns zu leid, in demwi ^ Eidgenossen nichts anderes als Bauern seien. Da dergleichen wohl hätte unterbleiben dürfen, so
lle/ ersucht, diese Büchlein abznthnn nnd andere solche Schriften nicht mehr verbreiten zu lassen und die
^ >ebe>- Mch Verdienen zu strafen. It.. Da Zürich den Wirth zum Salinen, der die Nichter des Klans Hottinger^schimpft hat, nicht bestraft, sondern ihn hat entwischen lassen, so wird dasselbe nochmals gemahnt, ihm^Zustellen nnd ihn gehörig zu strafen, zugleich aber beschlossen, Ivo man ihn träfe, ihm nach seinem Verdienenßnd^" ^ ^ ferner („zum vierten nnd letzten") in den Abschied genommen, zu berathen, wie man sichde» Zürich verhalte» wolle mit Abschieden und andern Geschäften, wenn es sich in diesen Händeln nicht
^ ^gwosse» gleichförmig machen würde.*) >» Da die eilf Orte größtentheils cinmüthig sind, an dem altendm christliche» Satzungen festzuhalten wie die Väter, so wird (auch) der Bote von Schaffhansen^'^Ggt, seine Obrigkeit in aller Orte Namen dringend zu bitten, sich nicht zu söndern, sondern treulich zu" ^dgenossen zu halte», i». Die schriftliche Anfrage des Landvogtcs im Thnrgan, in Betreff des den Eid-heii »"^hörenden Geldes, ob er es zur Anwerbung von Knechten (für Frankreich) verwenden dürfte, ist^ geneigt sind; einstweilen soll er sich ruhig verhalten. «». Abermals hat
kei," ^ellschaften des Hans Caspar von Bnbcnhofcn nnd deren von Nothweil verhört. Da jedoch letztere»,». ^^'"acht haben, den Handel gütlich oder rechtlich den Eidgenossen anzuvertrauen, sondern dem Bnbenhofen»ach I»HM Mphxde gestatten wollen, so hat man die Rothweiler ernstlich gebeten, ans nächsten^^chrr Boten wieder zu senden nnd uns das Geschäft zu übergeben; sonst würde man die Bnndesbriefc zur
log ^ hier noch dunkle Sinn dieser Aenßcrnng wird iu der Instruction Lucerus cinigerinasteu aufgehellte Der Botenstt habe», in den angeführten Artikeln mit den vier Waldstätten (sio) nnd andern Eidgenossen zu handeln, „ob man weiter
(den Zürcher») tagen oder (ihnen) Abscheide geben wolle oder nicht."