412
April 1524,
17«.
Lncern. 1524, 20. April f. (Mittwoch vor Georgii f.),
Staatsarchiv Lucerl»: Allg. Abschiede, ll. 2. k. 553. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Bd. 9, k. 132. Tschad. Abschiede-Sammlung, Bd. 5, Nr. 86.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, >V. p. 222. X. p. 59. .^antvaSarchiv Basel: Abschiede, s. III.
KantoaSarchiv Freibarg: Abschiede, Bd. 56. KantvnSarchiv Svlvtharn: Abschiede, Bd. XII. jtantvnsarchiv Schaffhaascil: Absä)iede.
Gesandte: Zürich. Jacob Grebel; Meister (Heinrich) Walder, Bern, Caspar von Mnline», Lnccri»(Peter) Tammann, Schultheiß; (Jacob) von Hertenstcin, Schultheiß; (Peter) Anlas, Schultheiß; Niki aus vonMeggen, Fähnrich; Hans Glcstig, Rathsrichtcr. Nri, (Jacob) Troger, Annnann, Schwyz. (Gilg) Rpchinttth^Annnann. Obwalden, (Niklaus) Halter, Annnann, Nidwalden, (Marquard) Zelgcr, Annnann, Zug. Vogt(Heinrich?) Schönbrunner. Glarns, (Nicht angegeben), Basel. (Nicht anwesend). Frciburg. (Ulrich Schnewli),Vcnncr. Solothurn. (Hans) Stölli, (alt-)Schnltheiß, Schaffhansen. Hans Slnbcr, Zunftincister, App""'zell, (Galtincr?). — (Lncerner Abschied).
i>. l. Dieser Tag ist in Eile angesetzt auf das Begehren des Königs von Frankreich und der Hauptleub'im Feld. Man habe ihnen auf wiederholte Bitten die Zusage ertheilt, sie in der Roth nicht zu verlassen; einig"Orte, als Bern, Lucern, Zug, Freiburg, Solothurn und Basel seien, derselben nachkommend, bereits auf d^»'Wege, die andern aber nicht. Darauf hat man beschlossen, diese sollen ohne Verzug ihre Hauptleute „ordne»und anweisen, sich mit den französischen Anwälten zu verstündigen, und dafür sorgen, daß die Ihrigen für eine»Monat mit Geld versehen seien. 2. Die französische Gesandtschaft erneuert die Versicherung, daß die Darlehenmit gebührlichen Zinsen auf „ziemlichen Zielen und Tagen" erstattet werden, „wer dessen nicht entbehren wolle 'und daß die Knechte für die folgendeil Monate bezahlt werden sollen; daß endlich die verfallene Pension »»lAnfang Mai entrichtet werde. Darum soll nun nicht länger gesäumt werden, die versprochene Hülfe zu leiste'»I». Auf diesem Tage ist angezeigt worden, daß sich ein Buchdrucker zu Basel, Tochtermann des Zunftmeist"^Jacob Meyer, unter andern ungeschickten Reden geäußert, er möchte, daß alle Eidgenossen, die schon nach Muln'^gezogen und noch dahin ziehen, erstochen würden, und keiner mehr heimkäme; da er sich aber bereits geflüchles-so wird Basel schriftlich ermahnt, ihn an Leib und Gut zu bestrafen; würde er irgendwo in der Eidgenosse»!^betreten, so soll er verhaftet und gestraft werden. <?. Des lutherischen Handels halb wird von der Meheh^oder allen Orten, mit Ausnahme von Zürich und Schaphausen, beschlossen, bei dem Glauben der Altvm'de"'zu bleiben, mit der Erläuterung, daß die „Predieanten" überall das Wort Gottes, nämlich das Evangelium 's"die christlichen „Lehrer" der heiligen Schrift, welche bewährt und von der Kirche angenommen sind, predigen,
„alle andern Stempfaneien", die sie mit der hl. Schrift nicht bewähren mögen, vermeiden sollen. Dach„W"'^'der Priester, das Fleisch oder Eieresscn zu verbotenen Zeiten und andere bei der lutherischen Scctc eingehst"'Mißbränche sollen nach Kräften bestraft und ausgerottet werden. Mit Geistlichen oder Weltlichen, die dazu »'^Hand bieten, soll und will man keinerlei Gemeinschaft mehr haben, wonach sich jeder richten möge, bisgemeines Concilium in diesen Sachen entscheidet. Die Klagen über die Mißbräuche der geistlichen Prälatenman berathcn und abstellen und eine bessere Ordnung treffen (wozu die Geistlichen sich auch erboten habe»),sobald man wieder mehr Ruhe hat. «R. Man hat vernommen, daß Berweger von Appenzell früher der franzößl iBotschaft anerboten, dem König 1000 Kronen und noch mehr zu leihen, wenn er ihn zum Hauptmann a»'"'!^jetzt aber, wo der König des Geldes bedarf, von seinen Worten zurückgegangen sei. Ferner hat er, wieivolst ^früher seiner ungeschickten Reden wegen zur Verantwortung gezogen worden, sich neulich zu Zürich geänßcE,