März 1524. Zg5
bissen gemacht, ?c. Gorius Müller, Georg Jägg, Konrad German, Hans Haak und Caspar, der Landgerichts-knecht, bestätigen dies und fügen hinzu: Wpßhans habe erklärt, daß kein Biedermann von ihm sagen könne, erhätte Wolfen von Helmstorf gelobt oder irgend welchen Widerruf gethan; das möchte er nicht gethan haben, und^nn er so viel Köpfe und Hälse hätte wie alle seine Richter zusammen; „mit vil und mer unrüwiger früfner^oiv und schmützivorten", weßhalb die Nichter ihn zur Ordnung gewiesen („stäuchen"), aber ohne Erfolg. —llnncr weiß jeder Bote, wie er den Weibel des Landvogtes gctödtet haben soll, was er aber läugnet, und daß^ als ein gefährlicher Mann verschrieen ist. — Da nun aber nicht alle Boten instruirt sind, über ihn zu richten,io wird Lucern beauftragt, ihn bis zum nächsten Tag ans gemeine Kosten im Gefängniß zu behalten. Bis dahin^ll sich j^Z entschließen, ob man ihn hinrichten oder bei dein zu Frauenfeld erlassenen Nrtheil bleiben wolle,h'a letzten» Fall) ob man ihn außer oder in das Land verbannen wolle. I. Da Rothweil in dem Streit mitPaus Caspar von' Bubcnhofen abermals nicht erschienen ist, vielleicht zwar, weil es den Tag nicht „gewußt", so'^d es ans den folgenden Tag zum Recht geladen. »»». Heimzubringen, wie man die Pfaffen strafen ivolle,^ »zu der Ehe greifen", i». Es wird ein Tag bestimmt ans Donstag in der Osterwoche (31. März), wiederLucern. Sollten in der Zwischenzeit wichtige Nachrichten einlaufen, so mag Lnecrn oder ein anderes Ortnäheren Tag ansetzen. «». Beim Beschluß des Tages langt ein Schreiben ein von den Hanptlenten in. ^land, worin sie melden, daß es ihnen wohl gehe, daß die Feinde kürzlich mit ganzer Macht aufgebrochen undüber den Tessin gezogen seien; daß sie sich aber bis auf weitern Bescheid in ihrem Lager ruhig verhalten, ?c. FernerMelden sie- sjx das letzte Schreiben (der Tagsatzung) den Knechten vorgelesen, haben einige unruhige KöpfeÄußert, die Hauptlcnte hätten den Brief erdichtet, er komme nicht aus der Eidgenossenschaft, zc. Sie bitten^ zwei Rathsboteii herzusenden, die den Knechten sagten, was nothwendig sei, und Unruhen abstellen würden,^uiiznbringen und beförderlichst nach Lnecrn zu antworten, damit (ohne Aufschub) geschehen kann, was dasergibt und die Umstände erheischen.
^ ^ P 1524, 25. Februar (Donstag vor Oculi), Constanz. Domdecan und Eapitel der Domstift an dieversammelten Boten der zwölf Orte. Antwort auf ihr Schreiben betreffend den Erbfall des Domdeeans^chäus vgtt Bubenhofcn sel. Alan sei, um demselben zu willfahren, geneigt, den hier erlegten Theil des ErbesbMn gebührende Quittungen von den Parteien an Bin. und Rath in Constanz zu gemeinen Händen zu über-orten, was die Eidgenossen den Parteien anzeigen können, ?c. St. A. «»«>-»! A. Bischof Constanz.
. 1524, 10. März (Donstag nach Mittefasten). Zürich an die eidg. Rathsanwältc in Lncern. Es solleletzten Tag in Lucern Jemand vorgebracht haben, wie er von einem redlichen Eidgenossen gehört, esi»i einiger Zeit nach Schaffhansen geschickte» Boten von Zürich, Niklans Setzstab und Hans Kambli,
r ' ^'ethshaz,Z während der Fasten Fleisch vorgesetzt worden, ivas jenen Eidgenossen, der auch am Tische gesessen,verdrösse» und geärgert habe, sodaß er von dem Fleisch nicht habe essen wollen, :c. (Detail fehlt). Nunde,, ^ eingetroffenen Boten des bestimmtesten, es geschehe ihnen und dem Wirthe zu Sch. Unrecht;^ ^l>er sei ihnen Fleisch gebracht worden, noch haben sie solches gegessen, und dringen sie ernstlich ans Ent-svln'^ ^ Angebers. Alan bitte nun, der Sache nachzufragen und die Thäter gebührend zu strafen, damit^ Verleumdungen, die nur Widerwillen und Feindschaft pflanzen, künftig erspart bleiben, ?c.
St,A. Lucern: Misstven.
Im Zürcher Ercmplar fehlt <», im Freiburger <?, im Basler Ic, im Schaffhauser <>, z>, ><.Zu 1524, 29. Februar (Montag nach Oculi). Bern an Solothurn (deßgleichcu an Freibnrg). „Bon"usevin Kotten, so jetz uf gehaltuer tagleistung Zürich gewesen ist, haben wir verstanden den anzug, daselbs von
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