Februar 1524.
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uicinans weder püntnnß, burgrecht nach verhcngnnß (sie), anders dann wie all Eidgnosscn affcnlich und von unswol müssend; wir bcgärind auch »üt niiws zuo machen, sunder begerend wir, daß unser gcschwarnen pünd unddas, so unser altvordern mit der hilf gotts gemacht und überkommen Hand, werd gehalten, und frömder Herren,>rer vcrcinnngen und fachen werde mücßig gangen. Dcßglichcn habint wir onch dhein andre Pension oder snnstgelt genuiner unser statt, dann das vercinunggelt von dem hus Oesttrrich und dem Herzogen von Safoy, wieander Eidgnosscn, dcßglichcn das fridgelt vom Franzosen, »nd vcrschwerint alle halbe jnr Pensionen, mieten, gabenund scheukcncn (von) sondern Personen, (und) wo wir wüßtind, daß jcmands sölichs nit hielt, wnrdint wir dcn-Iclben strafen nach lut der sahung und sins überfarens."
S. (3) Dein Vogt zu Kyburg sei Befehl gegeben, den Wirth zu Töß, der eingeklagten Reden wegen, Lnccrnbetreffend, zu verhaften; sobald das geschehen, werde man Lucern benachrichtigen, damit es ihn beklagen könne, zc.
lv. (4) Die früher der Botschaft von den zwölf Orten versprochene Antwort der französischen Vereinungund anderer Dinge halb habe man der unruhigen Zeitumstände wegen in bester Meinung zu geben verschoben;sobald ober ein oder mehrere Orte dieselbe begehren, sei man verfaßt, he beförderlich abzugeben.
Bitte, diese Botschaftsendung zu entschuldigen, u. s. w.
Nachschrift zu 1). Die von Weiningen bitten, ihnen die Verleumder anzuzeigen, da die Ehrbarkeit von den>h»cn zur Last gelegteu Händeln nichts wissen und keine Schuld daran haben wolle, w.
SU A. Lucern: A. Rellgimiöhändcl. --K. A. Basel: Abschiede. — K. Bibl. Frciburg: Girard. Samml. I.tXV (1,,'S I. will verseht).
K. A. Sololhurn: Abschiede, Bd. XVIIl sin's I. lbSO verseht).
4) 1524, g. Februar (hl. Fastnacht Tag), Frciburg. Der Botschaft von Zürich wird anf die vorgetrageneInstruction zur Antwort gegeben, der Handel berühre nicht Frciburg allein; anf den gestern verhörten Abschiedund ihren (heute vor den Bürgern eröffneten) Vortrag habe man den diesseitigen Boten befohlen, mit andernb-'dgeuosscu zu handeln und zu antworten, was zu Frieden und Ruhe dienen möge. K.A. Frciburg: Rath,buch Nr. «l.
t «8.
Lucern. 1524, 16. Februar f. (Dienstag nach Jnvoeavit).
TtenitSurrlttv vuccr» : Allgemcim Abschiede, 0. 2. kol. bll. SlaaiSarcliiu Bern: Mg. eidg. Abschiebe, rv. p. IS2. X. p. Il>.6"»»>ii,sa,.chw Basel! Abschiede, t. s«. KantonSavchiv Arcibnrg: Abschiede, Bd. bs. KalieoiiSarchiv Dchaffhanse»! Abschiede.
^ Tesaudtc: Bern. (Sebastian von Meßbach). Basel. (Heinrich Meltinger; Caspar Koch). Freiburg,^linmann; Ulrich Schnemli). Appenzell. (Bartholomäus Bereumcger). — (Die übrigen nicht besännt).
Der Landvogt im Thurgau hat das Urtheil des Landgerichts über Wyßhans Marti von Sulgen cin-'"aii aber schimpflich und ungeziemend befindet, indem derselbe nur 100 Gl. rhein. an den Landvogtk! ""l fü"f Meilen (Entfcrnnng) außer der Eidgenossenschaft schwören und nie mehr zurückkehren, dazukeine andere Waffe tragen, als ein abgebrochenes Messer, und falls er die 100 Gl. nicht zahlenhält' übrigen Strafe bleiben soll. Da man aber genugsam weiß, daß er weder Frieden noch Eid
kc ' ^ der Landvogt beauftragt, denselben gefangen nach Lucern zu senden; anf dem nächsten Tag soll dann^ son^^ ^rdcn, was man weiter mit ihm vornehmen wolle. I». Dem Vogt zu Sargans hat man geschrieben,p>idp ^ ^n Nbt von Pfäfers vermögen, dem Herrn von Tobel, Decan in Zurzach, seine Pension zu bezahlen;
dürfte der Decan dessen Eigenthnm zu Rappcrswyl und anderswo angreifen, e. 1. Die vondortigen Vogt verwenden sich schriftlich für Morcsin und Morcll, daß man sie bei ihren Aeintern">ähle" f>at aber den letzten Beschluß bestätigt und nochmals befohlen, Andere an deren Statt zu
In Betreff der Lauiser Münze wird auf das Begehren, daß man einen Probiercr schicke, verordnet: