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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1524,

werden den Mailändern fortwährend Ochsen und „andere Speise" zugeführt. Da nun besonders HieronymusMoresin dessen beschuldigt worden, Ludwig von Dießbach aber, der Vogt zu Lauis, ihn deßhalb verantwortethat, so wird dessen Bericht zwar heimgebracht, aber nichts desto weniger die Abrede getroffen, in jedem Ort dieFehlbaren aufzusuchen und zu bestrafen, um solche Zufuhren an den Feind zu verhüten, Da nach demSchreiben der französischen Feldherren und dem Vortrag ihrer Botschaft zu besorgen ist, daß der Herzog vonSavoyen dem Bischof von Genf zu viel vertraue, indem der König wie die Eidgenossen gewarnt worden seien,mit was für Ränken er und andere Piemontesen umgehen, so hat man dem Herzog (nochmals) ernstlich geschrieben,er möge sich wohl vorsehen; wenn dem König oder den Eidgenossen durch seine Schuld etwas Arges begegM,so werde man ihn darum ansprechen. Der Vorschlag einiger Orte, ihm die Vereinung zu künden, wenn etwasder Art geschähe, wird heimgebracht. ». An den König von Frankreich schreibt man, es sei wohl zu merke»,das; er unter allen Nationen keine Freuilde habe als die Eidgenossen; darum sei es. desto nothwendiger, in alleinwohl vorzusorgen, 8. Auf das Gesuch des französischen Boteil wird sowohl all den Papst als an die VenetiaMein frenndschaftliches Schreiben erlassen, t. Da ans Lichtmeß einige Ansprachen nach Peterlingen vertagt sind,und gewöhnlich um diese Zeit die Pension in Lyon abgeholt wird, so sucht der König in Betracht der schwierigenZeiten um Aufschub nach bis April, Ivo er dann seine Schuldigkeit zu erfüllen hoffe. Es wird ihm in Anbetrachtder Umstände entsprochen, obwohl einige Boten nicht bevollmächtigt waren. ?i. Da Frcibnrg, entgegen du»eidgenössischen Auftrage, den Henker, der so schmählich ans dem Felde gewichen, nicht bestraft, sondern dessenEntschuldigung Glanben schenkt, so wird es nochmals zur Bestrafung desselben aufgefordert; die nöthigen Kn»d'schaftcn mag es bei den Hanptlcutcn und Knechten einziehe», die von dem Handel geschrieben haben. ^ ^eingegebenen Artikel betreffend das Bergwerk zu Sargans werden genehmigt mit drei Bedingungen, nämlich dal'die VII Orte einen Nichter zu geben haben; daß drei Gruben erlaubt, und daß die Inhaber mir auf drei Jahllgefreit sein sollen. H». In dem Streite zwischen dem Abt von Wettingcn und dem Lcutpriester von Richen l'6Basel wäre eS den VI 11 (?) Orten angenehm gewesen, wenn die von Basel den Lentpriestcr gefangenund bestraft hätten; wenn sie dies aber nicht thun wollen, so mag der Abt von Mellingen, als Lehenhcrr dicsllPfründe, den Fehlbaren entfernen, x Eine Gesandtschaft des Bischofs von Constanz, nämlich Junker VIvlvon Helmstorf und der Vogt von Gottlieben, wiederholt ihren Vortrag, wie die Priestcrschaft nngchorsam »»widerspenstig sei, und das Gesuch, dieselbe zum Gehorsam anzuhalten, w. In Betracht der mißlichen Zeiten M>wie früher erklärt, man wolle dem Bischof alles beweisen, ivas ihm gefalle und ivas man ihm schuldig sei; 'aber nicht angezeigt werde, wer die fehlbaren Priester seien, oder worin sie sich verfehlt haben, so wolle »mmin Erwartung genauer Auskunft, diese Händel auf die nächste Tagleistnng verschieben; inzwischen soll sichOrt darüber bcrathen. A. Für alle unerledigten Geschäfte wird ein Tag in Lueern angesetzt ans Dienstagder alten Fastnacht (16. Februar); inzwischen einlaufende wichtige Nachrichten soll Lucern den übrigeninittheilen. 21. Da sich immer klarer zeigt, wie schlimm der Morest» und der Morel! gehandelt, so wirdLandvogt befohle», mit denen von Lauis zu reden, daß sie Beide wieder (der Aemtcr) entheben und Andere einsttz^1524, 22. Januar, Mümpclgard. Herzog Ulrich von Würtemberg an die Boten der zwölf O>ü ^Lncern. Antwort ans ihr letztes Schreiben und die beigelegte Beschwerde der Nürnberger. Er habe dcsDSigmund Zwickliof beauftragt, ihnen weitern Bericht zu geben, zc. S>.A.>Lu-mn A. «>»->»«'

?»I». 1524, 24. Januar (Sonntag nach Scbastiani). Felix Grcbel, Landvogt im Nhcinthal, an dieder acht Orte im Rhcinthal. Es ivalte ein Span zwischen Ludwig von Grüncnstein samt seinen Brüder» ^der Gemeinde des Hofes Balgach, wegen etlicher Rechte und Beschwerden, welche jene in Anspruch nehunnb