Januar 1524.
^ dahin zn richten komme, ein Büchlein bei sich' trage nnd daraus dem gemeinen Mann den lutherischen oderEnglischen Glauben predige. I». Jedem Ort mird eine Abschrift der Kundschaften mitgcthcilt, die Lucern anf-äknommen über einen Wirth zu Töß, der die übrigen Orte gescholten hat. i. Nach diesen: allein bringenN' Boten von Zürich ihrem Befehl gemäß vor, ihre Obern hören vielfach die Drohung, sie mit Krieg zu über-sehen; Bünden zuwider, die zn halten sie doch nie aufgehört haben, uud die sie ferner zus^tei, gedenken; sie begehreil Antwort hierüber. — Da die Angelegenheit wichtig ist, so hat man jetzt nicht ent-"Heu; es soll aber dieselbe bis zum nächsten Tage in allen Orten berathen werden, damit man sich dann^schließen könne, wie mit Zürich zu reden sei, um des gefährlichen Handels los zu werden. It.. Da der LandvogtThmglui berichtet, daß geistliche nnd weltliche Personen im Thurgau, auch Durchreisende, von dem lutherische»uiid" "^lüftet, dem gemeinen Volke predigen, so wird ihm aufgetragen, dieselben auf Betreten festzunehmen^ uach Verdienen zu strafen. I. Ferner meldet der Landvogt, er habe den Wyßhans Marti» vor das Land-genügende Kundschaften eingelegt; aber die Nichter haben den Proccß nicht sofort entscheiden,^ zuvor den Rath der Eidgenossen vernehmen wollen. Da nun Heinrich Fleckcnstein, jetzt Vogt zn Baden,»nd^"^ Statthalter im Thurgau gewesen, über das Benehmen des Wpßhans gegen Wolf von Helmstorfsg' ^ Lmidweibel nähere Auskunft gegeben und ihn als einen gefährlichen („sorklichen") Mann geschildert hat,
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'vird der Landvogt beauftragt, bei den Richtern auf strenge Bestrafung zu dringen, damit ehrliche Leute sicher
und Seinesgleiche» sich abschrecken lassen, i»». I. Bericht des Vogtes von Lauis, er habe derjenigen^ die gegen die Feinde an der Treis gelegen und dann dem Herzog „zugefallen", noch nicht habhaft werdenttch^"' ^ens besitzen sie noch einige Güter in der Herrschaft Lanis; er frage daher, ob er dieselben in Beschlagbei ^"iwort, er soll einstweilen darüber noch nicht verfügen, aber den Personen nachspüren und sie
Tchöri^^" ^ Verräther an Leib nnd Lebe» strafen. 2. Auf seine Anzeige, daß ein dem Grafen von Aronau»d Schlößchen (Valsolda?) im Laniscr Seethal, den Eidgenossen zum Schaden, von den Feinden erobertkürzer Zeit wieder gewonnen, aber zu schwach besetzt sei, wird mit dem eben anwesenden Boten deszu lSchuld Rücksprache genommen nnd ihm vorgeschlagen, dasselbe entweder gehörig besetzen oder schleife»^old ^ Gesuch desselben Vogtes, im Namen deren von Lanis, man möchte ihnen erlauben,
ikchatt ^ Silber zn münzen, kraft der ihnen zu Baden gewährten Freiheiten, wird ihnen solches für einmaljedes ^ ^ Die früher gefaßten Beschlüsse betreffend Zürich werden bestätigt und ferner beschlossen, es solleAe> nächsten Tag zwei Boten mit hinreichenden Vollmachten abordnen, um über die lutherischen
^>nea andere Geschäfte mit Zürich ernstlich zu reden sind zn verlangen, daß Zürich von seinem seit-
der m ^^aben abstehe und sich von den übrigen Orten der Eidgenossenschaft nicht derart sönderc. Je einer^sein ^ bann deßhalb nach Zürich reiten. Es wird auch beantragt („geredet"), daß kein Ort sich vonausschließen sollte. «». 1. Der französische Feldherr und die eidgenössischen Hauptlente nnd Knechte^»wiill ^ ^ ^ stehlen sich immer mehr der Ihrigen weg; darum haben des Königs
Tg ^ ""'be Leute hcrausgeschickt, um Ersatzmannschaft anzuwerben, damit ihre Armee nicht geschwächt werde.>vxH^^k>e» die Feinde sich von Tag zn Tag verstärken nnd die obwaltende Gefahr keinen Aufschub zuläßt, soi>ah ^ Gesandten noch 4000 Knechte bewilligt; zugleich aber wird den Knechten geschrieben, man erwarte,»ubrü, glnnbivürdigen Paß (Urlaub) heimkomme, nnd ivürdc die Fehlbaren bestrafe^. Es ist hcim-
^r>, sich über eine gleichmäßige Strafe verständigen könne. 2. Auch wird dem französischen Fcld-
zp rechj^ ücrathcu, seine Northeile nicht preiszugeben; wenn außerordentliche Roth einträte, möge er nur^ Zeit Ütochricht geben, man werde ihn und die Unser» nicht verlassen. A». Laut des vorigen' Abschiedes
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