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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1524.

RLS.

Lucern. 1524, 27. Januar f. (Mittwoch nach Conversionis Pauli f.).

Staatsarchiv Luccr»: Allg. Abschiede 2. k. 507. Staatsarchiv Berit: Allg. eidg. Abschiede >v. p. 185. x. p- 7. KaiitouSarchiv Basel: Abschiede k. so.

Kaiitoiisarchiv Freibnrg! Abschiede Bd. öli. KantonSarchi» Dchaffhaitseil! Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.

Gesandte: Bern. Sebastian von Dießbach; Anton Noll. Luc er». (Peter) Tammaun, Schultheiß; (Peter)Zukäs, Schultheiß; Hans Gößi; Jacob am Ort, Rathsrichter. U ri. (Jacob) Trogcr, Annnann; Vogt Blattet»Schivyz. (Gilg) Nychmuth, Ammann. Obwalden. (Arnold) Fruonz, Ammann. Nidwal den. (Hans)Lussi, Annnann. Zug. Vogt (Konrad) Bachmann. Glarus. Vogt (Bernhard) Schießer. Basel. (Nichtangegeben). Freibnrg. Veuner (Ulrich) Schucmly. Solo thiirn. (Hans) Stölli, Schultheiß. Schas fha nsc»(Hans) Ziegler, Burgermeister. Appenzell. ... Landweibel. — (Lucerner Ex.).

i». Auf den Anzug des Landvogtes iin Thurgau, betreffend die Klöster Rheinau und Jttingen, daß d»Eidgenossen als Kastvögte verpflichtet seien, für dieselben zu sorgen, wird festgesetzt, es sollen von allen a»>Thurgau Theil habenden Orten auf nächste Mittcfastcn (t>. März) Boten nach Frauenfeld gehen, von da ansmit dem Landvgt in beide Gotteshäuser reiten, die Rechnung ausnehmen und wofern nöthig die Zinse und Gülte»derselben „verurbaren", um künftig jederzeit zu erkennen, ob die Gotteshäuser vor- oder rückschlagen. Ii» ^»>cBotschaft von kleinen und großen Rüthen von Zürich gibt mündlich Bericht über den Auflauf zu Wcininge»'Da der Laudvogt laut des erhaltenen Befehls den Pfarrer und einige andere Personen habe festnehmen wolle»,so haben sich die Leute der Herrschaft versammelt und einen Sturm ergehen lassen, der sich dann bis nahe a»die Stadt Zürich verbreitet; durch die Zahl der gerüsteten Bauern, etwa 300, sei dann der Vogt verhüllworden, sein Vorhaben auszuführen, weßhalb er sich bei den Eidgenossen entschuldigt habe. Die Boten »»»Zürich erklären, daß ihre Obern an dem Aufruhr leinen Theil gehabt; vielmehr haben sie, sobald sie davo»benachrichtigt worden, Maßregeln zur Stillung ergriffen. Uebrigens gehören die kleinen Gerichte zu Weininge»bis auf das Blut dem Hans Meyer (von Knonau), für dessen Kinder Schultheiß Esfingcr Vogt sei. Dieseserbietet sich mündlich, die Schuldigen zu bestrafen, was aber malefizisch sei, an den Vogt in Baden zu weiß»-Darauf hat man das Urbar von Baden besichtigt und wirklich gefunden, daß Wciningcn (nur) mit den holst»Gerichten au den Stein zu Baden gehört, v. Ferner hat man vernommen, wie zu Elggau und an andern O>»'»gepredigt wird. Dazu bittet die Priesterschaft des Vierwaldstätter Capitels samt Zug, ihr bei der gegenwärtige»Irrung beratheil und beholfeu zu sein; denn würden die Eidgenossen solches länger aufschieben, so wären sie ^Priester) bald nicht mehr im Stande, Seelsorger zu bleiben. «I. In Gegeilwart der zürcherischen Boten berw)der Landvogt im Thurgau, wie zu Stammheim (das mit den hohen Gerichteil zum Thurgau, mit den nieder» »Zürich gehört) Einer das Crucifix zu Stücken gehauen, mit den Worten: „Bist du Gott, so wirst du blute» 'lind daß junge Knaben, durch den Schulmeister und Andere aufgewiesen, die Bilder mit Steinen zerworfen. 'der Landvogt, glaube, solches müsse malefizisch bestraft werden, und verlange hierüber Verhaltnngsbefchte, obsch»'er gewarnt worden, daß ein Sturm verabredet sei, wenn er gegen die Thäter einschreite, v. Sodann klagetLucern, Schivyz und Untcrwaldeu, als Kastvögte des Gotteshauses Engelbcrg, daß die von Küsnacht am Zü>» » ^den kleinen Zehnteil verweigern, iveil der Conuncnthur daselbst, der auch lutherisch sei, gepredigt, sie seien s»nicht schuldig, und ihnen seine drei Theile geschenkt habe. i. Ferner klagt Schwyz, daß die von Wädens^und Nichterswyl den dortigen Schaffner mit Gewalt haben überfallen und über das Schloß hinab werfen woK-. Endlich wird angezogen, daß der (jetzige) Vogt im „Aargan" (in den Freien Aemtern), ein Zürcher, >»>-