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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1523.

Lucern. 1523, 2. December f. »Mittwoch nach St. Andreas f.).

Staatsarchiv Luccr»! Acten Abtei St. Gallen. Staatsarchiv Zürich! Abt St. Gall. Docnnienten-Sammlung.

Gesandte: Zürich. Heinrich Rubli, des Raths. Lncern. Peter Zukäs, Schultheiß. Schwyz. JosephArnberg, des Raths, Glarus. Bernhard Schießer, des Raths.

Die Gesandten der IV Orte Urkunden in einem Streit zwischen der Gemeinde Geißerwald, als Kläger»',und dem Fürstabt von St. Gallen. Aus Ansuchen beider Parteien wurde dieser Nechtstag nach Lucern nnberainnbauf welchem erschienen sind als Bevollmächtigte der Gemeinde Geißerwald Hans Rusch, Bübli Geiser,

Krapf und Andres Huber; für den Abt von St. Gallen Eonventhcrr Marx (Brnnnmann), des Gotteshaus^Statthalter zu Wyl, Ritter Ludwig von Hclmstorf und Jost Köchlin, des Raths von Lucern, derzeit Hauptmann-I. (Die Klage lautet:) 1. Vor einigeil Jahren habe Abt Gotthart sel. denen von Geißerwald wie Andern Zeh»»"abgefordert, und vor dem geistlichen Gericht zu Constanz den Streit gewonnen; als einfaltige arme unverständig'Leute habe» sie auch, ans Furcht vor einem laugwierigcu Proccß und schweren Kosten, sich damals dem Gott^Haus gegenüber verschrieben, einen vorher nie entrichteten Zehnten zu geben. Seither haben sie aber Briefe »»)"Siegel und viele Gewahrsamcn aufgefunden, von denen sie vorher nichts gewußt, nämlich einen Gnadenln»!?Spruchbrief und noch andere Schriften, die sie hier einlegeil; sie hegen nun die Zuversicht, daß sie mit dich"

einen

»

Titeln die Sache im geistlichen Rechte!? gewonnen Hütten. — Ferner müssen sie jährlich an die Pfarrpfründe zGostau 11 Mütt Kernen, an das Gotteshans 3 Malter Korn, an St. Othmars Spital 3 Malter Korn,großen und kleinen Zehnten entrichten. Wiewohl der Abt den Proceß, wie angedeutet, gewonnen, und sie sahder Unwissenheit ergeben haben, hoffen sie doch, daß man von diesen Schriften Einsicht nehme und den AbtSt. Gallen anweise, sie als arme Gotteshanslcnte bei ihren althergebrachten Rechten bleiben zu lassen,erkenne, daß sie den Zehnten nicht weiter schuldig seien als ihre alten Vorfahren. 2. Im Weiter» beschwere» ^sich darüber, daß ein Gotteshausmann, der liegende Güter verkauft, den dritten Pfenning von dem ErlöstenEhrschatz entrichten müsse, und wenn gleich ans dem verkauften Gut etwelche Zinse und Beschwerden haften, '»»Istder arme Mann doch das, was er nicht baar empfange, „verchrschatzen". 3. Sodann kaufe das Gotteoh»'^viele Güter an sich; zur Zeit von Kriegen oder in andern Fällen vermeine aber der Abt, keine StenernReiskosten bezahlen zu müssen, was den Unterthanen unleidlich sei. Darum stellen sie an die Schirmherren 'Knstvögte des Klosters das dcmnthige und dringende Ansuchen, solchen Beschwerden abzuhelfen. II. Darauf ernnd^nun die Anwälte des Abtes in ausführlichem Vortrag: Diese Klagen hören sie mit Befremden und BedaR'^denn der Herr von St. Gallen begehre keineswegs etwas Neues anzufangen und die von Geißerwald meR' 'beschweren denn wie von Alter her. 1. Des Zehnten halb verhalte es sich so: Der Abt sei rechter Kirchsund Pfarrer zu Gostau, lind die Pfarre dem Gotteshaus einverleibt. Nun wisse man wohl, wie dieses ^längerer Zeit in Verfall gekommen, viele Güter demsclben entrissen, die Unterthanen verwildert und Alle» ^gestanden sei. Abt Ulrich sel. habe dann aber die Pfarre Gostau wieder zu Händen des Gotteshausesund das Verlorne zurückerwerben müssen; nach dessen Abgang sei Abt Gotthart sel. gegen Etliche vonvor dem geistlichen Gericht zu Eonstanz iu's Recht getreten, wegen bestrittener Zehuten, nicht ohne Wistz» ^Willen der IV Orte, lind habe den Zehnten gewonnen, laut des vorliegenden besiegelten Urthcilbriefes.haben sich die Inhaber der vier Höfe gutwillig gefügt und verschrieben. Was die von «Geißerwald, wie s^