Z.W
^zeptember 1523
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(Lucern?). 1523, c. 22. September.
Tag der V Orte, wegen der Kriegsnachrichten aus Italien.
Ein Abschied ist nicht vorhanden; das Nöthigste ergibt sich aus der folgenden Missivc:
1S23, 23. Septeniber (Mittwoch nach Matthäi). Lucern an Zürich, Bern, Sotothnrn .>c. Es haben einigeOrte, durch gute Berichte aus Mailand getäuscht, den Znsatz in Lauis heimzuberufen gewünscht, um Kosten zusparen, und deßhalb die IV Waldstätte mit Zug einen Tag gehalten und Lueern beauftragt, einen eidg. Tag aus-zuschreiben. Weil nun die neuesten Berichte ungünstig lauten, so habe man für nöthig erachtet, ans St. MichelTag (29. Sept.) einen Tag in Lucern anzusetzen, wo man alle Nachrichten vorlegen werde.
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Lucern. 1523, Z0. September f. (Mittwoch nach Michaelis f.).
Staatsarchiv Lucern: Lueerner Abschiede, Bd. 1). t'. 80. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Bd. 8, toi. 266.
Staatsarchiv Bern: Mg. eidg. Abschiede >V. 06. 101. KantonSarchiv Basel: Abschiede toi. 43. KantvnSarchiv Areibnrg: Abschiede, Bd. 56-Äantonsarchiv Solvthnrn: Abschiede, Bd. XII. KantonSarchiv Schafsliansen: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Konrad Willading, Venner). — (Andere nicht bekannt).»
Dem Vogt im Thurgau hat man befohlen, den Güder, der einen Todschlag begangen und dreimalig^Ladung vor Landgericht keine Folge geleistet hat, zu verhaften und dessen Habe i» Beschlag zu nehmen, laut dc>gesprochenen Urtheile. ?». 1. Derselbe Vogt berichtet, wie etliche Priester nach Dänikon und in andere Fraueiuklöster gehen und dort derart predigen, daß die Nonnen ans den Klöstern laufen und heiraten ?c. Es wird st'"befohlen, dieselben (?) ans Betreten festzunehmen und bis ans weitern Bescheid der Eidgenossen gefangen zu haltet2. Jeder Bote soll über solche täglich und überall sich mehrende Irrungen Bericht erstatten, damit mau duFehlbaren, es seien Geistliche oder Weltliche, Weiber oder Männer, davon abweise oder nach Verdienen stu^'v. Da der Vogt ferner anzeigt, daß einige Knechte aus dem Thurgau, gegen sein Verbot, zum König vo"Dänemark laufen, so wird er beauftragt, deren Güter in Beschlag zu nehmen, und sobald sie heimkehren, ^auch an ihren» Leibe zu bestrafen. «I» Zufolge den Berichte»» des Kölligs und der ennetbirgischen Vögte, da>zu Lauis keine Besatzung mehr nothwcndig sei, hat man beschlösse»», sie heimzufordern; jedoch wird den VögU'zu Lauis und Lnggarus aufgetragen, die Banditen, von denen etwas Ungeschicktes zu besorgen wäre, aus ^Landschaft wcgznweisen, die ruhigen und seßhafte»» aber zu dulden; die Vögte sollen auch alle ihnen zugehe»^'Nachrichten sogleich den Eidgenossen verkünden. «. Ans abermalige Klage einiger Burger von Neueubullbbetreffend ihre»» Streit mit denen von Valendis eines Wcidgangs halb, wird der Abschied von Bern bestall'jedoch dein Vogte neuerdings aufgetragen, unverzüglich zivölf unparteiische Richter zu bestimmen, aber mit - ^schluß der Ehorherreu zu Neuenbürg, die parteiisch sind; mit diesen Zwölfen soll er den Handel unters»»chc>st stdam» gütlich oder rechtlich entscheiden. Bis dahin solle»» beide Parteien, »vie es bisher üblich geivesen, ^"st""'^,fahren und (ihr Vieh) zusammentreiben, t. Da seit langem zwischen Schwyz und seinen Allgehörigen 'U ^Höfen en» Anstaud »valtet, der auf früheren Tagen auch schon vorgebracht (?), der deßhalb für Glarus aEinsiedeln angesetzte Tag aber nicht gehalten worden ist, weil der eine Thcil sich nicht einlassen wollte, so