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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1523

TSR

AnriH. 1523, 22. Anglist (Samstag vor Bartholomen).

Staatsarchiv Zürich: Nathsbuch 1. 58 1».

t». Der Botschaft der zwölf Orte wird auf ihren Vortrag (f. Nr. 14V, g) folgende Antwort gegeben-Meine Herren wollen mit den Ihrigen bleiben wie bisher und keine Geld- und Hilfsvereinung mehr machen,sondern „das Gemachte" halten, sofern es auch an ihnen gehalten werde; sie wollen auch nach Vermögen ver-schaffen, daß die Ihrigen stillsitzen, und bitten die Eidgenossen, an ihrem Ort und bei dem König oder dessenAnwälten und Hauptleuten auch darauf hinzuwirken, daß hier Niemand weggeführt werde, indem das wider dieBünde und den französischen Frieden wäre. Von Umtrieben für die Gegenparteien wisse man nichts; die Eid-genossen mögen solche anzeigen, wenn etwas vorhanden sei, und sich darin halten, wie man ihnen vertraue u»des einander schuldig sei. lieber die andern Artikel der Instruction werde man sich berathen und geziemendeAntwort geben.

I». Vielleicht gehört hieher die Instruction der Stadt Constanz für Hans Wellenberg und Jacob Zelleuals Gesandte zu dem Landvogt im Thurgau und den eidg. Botschaften in Zürich, eventuell an Zürich allein, "betreffend Verhandlungen mit Völker von Knöringen, wegen Werbungen ?c., — um allfällige Verdächtigungen

tlÜzUleI)NeN. Stadtarchiv Constanz.

Zu !I. Ein abgebrochenes Concept der versprochenen Antwort ist im Nathsbnch durchgestrichen. Am folgend"'Mittwoch wurden vier Räthe mit der Abfassung bezüglicher Vorschlage beauftragt. Weiteres findet sich aber, aNtzder folgenden Missive, nicht vor:

1523, 29. August (Samstag nach Bartholomäi). Zürich an Lucern. Antwort ans die Beschwerde üb"feindliche Umtriebe des Stollisen von Winterthur und des Wcpfcr von Stammheil». Man habe durch geua""Nachfrage in Erfahrung gebracht, daß der letztere seit einem halben Jahre nicht mehr in Constanz gewesen, "daß ersterer kürzlich mit einem Burger von Winterthur „in knechts wis" geritten, aber keineswegs, daß st" 'Anschläge wider die Eidgenossen thätig seien; nichts desto weniger habe man sie vorgeladen und ernstlichermal? 'dergleichen gänzlich zu unterlassen, w. Dagegen begehre man ernstlich, daß Lucern seine Hauptleute und anAngehörige anhalte, niemand von Zürich in den Dienst des Königs von Frankreich zu führen, wie man letz tzauch die Botschaft der zwölf Orte darum gebeten habe. S>. A. euc°m: MMw-n.

KST

Bern. 1523, c. 25. August.

Jahrrechnnng der Städte Bern und Freiburg mit den Vögten von Grandson und Grasburg. (Vgl. Nr. 148°)'

Der Abschied fehlt. Indessen findet sich das Original einer sehr detaillirten Rechnung für die Vogtei Gra»dst°'abgelegt von Peter Arsent, im Staatsarchiv Bern: Acten Gemeine Vogteien.