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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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327
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August 1523.

unterstütze» wollen, so müssen sie sich nicht verwundern, .Papstes verachte», und es zu eiucm Kriege ohne Zweifeldieser nothwendige Schritt wüßte dann der "Anfang von

venu sie aller Welt Feinde werden, da sie den Rath desnicht käme, wenn sie die Ihrige» hcimbernfen würden;vielerlei Gutem sein, u. s. f.

Zürich: Zic.cn FranNcich (Bchegeli-S Original, mit d-uischer „Copic").

Ziern. 1523, 21. August.

Txz w d«i S.S.. B.M, z.«b».s >md S°l-.hxm. i. A>vl.Wch°M" w M Hm» °-a»"S'-ch>->°'Stadt Besantzou.

: 1) 1523, 18. Znli. ^e.n, F" ^ berankten Kauflente betrieben, und ebenso ersehe

l,»b-n xnz-j-iz,. ml, w-Ich-m Sft- " s)" ^ ! s, h j,- „m d-nst.b-x SxIiSfx-»«» zu »-«»„-». >-»i»r um»man „« ,.!»,»> Sch.-!b-n, «.-» -> di- d.,i S.xdl. H»U-. W-il xbx. „in-

'hm ewigen Dank erstatte, zumal »ch ' ^gcistct und die von Bisanz bereits große Kosten erlitten

Amtleute dem' ihnen erthe.ltcn Besicht noch >> t ^ Meinung gehört haben, das Burgrecht

"»d daneben von ihren Nachbarn ^»"tt >m ^ . - g^lich als förderlich, was doch wohl dem König nicht(mit den drei Städten) sei ihnen h s ^

gefalle, so bitte man ihn angelegentlich, die '""'s" ^ -d ch das Bnrqrecht die Städte verpflichte,

selbst z» bedenken, daß eine solche Beraubung widerrechtlich ^ ^ ^

"öthigenfalls mit Gegenmaßregelii b-h« ^ an Freiburg (deßgleichen an Solothnrn).

2) 1523. 17. August (Montag »«6 . ^npt.°^ ^ ^Der Zeiger dieses werde d.c Bcfechle erostn , ^ ^ erllärt. sondern den'um der Handel „viel ertrage aber alle dre ^ ^ verhören, dann darüber Beschließ zu fassen undBoten an die beiden andern Orte gew'-se. . - gebührliche Ai .t.vort z» geben.As nächsten Freitag Morgen eine Botschaft h> 1 ' ^ q B«,e Tmis-h Müsiv-«, >' iss». — K. A. Fr-vurg: A. Bern.

i. ^ototbnrn an Bcsaneon. Antwort auf das Anbringen seiner

3) 1523, 21. Angnst. Bern. F'"b'"S ^ Stadt etwas Widerwärtiges zustieße; wiewohl manBoten: Man hätte sicher kcm Gefallen daran, we ^ ihrerseits nichts Thätliches zu unternehmen,glaube, es werde Niemand wagen, ste anzufechten, ra t) beanüaen' wemr sie jedoch mit wirklicher Gewalti°.dm, „ch I.-m»Uchm V°-iM<m>».»

Adroht würde, so möge sie es melden, dann wer >. Si. A. Bem: Lai-in.Missimn, m vi v.

halte man nicht für nöthig, ihr Leute z» den Herzog von Lothringen. Ohne

4) 1523, 10. September (Donstag Nat .v, a ,s .. K-msmannsgüter beraubtZweifel habe er vernommen, wie etliche Bürger ,O. „5.,... ...setzt worden sehr; statt dessen sei einemworden, welche nach des KAnigs M«.^g s^ worden/was man nicht .venig bedanre; denn

ordcn, welche »ach des Königs Meinung sollten znrucrerfiaiici vv^r >.c^y. , . , .

Andern, dein Pierre Nn(r)din, Wein und Anderes weggenommen worden, was man nicht wenig bedanre; dennB'sanz sti mit Bern durch „ewiges" Burgrecht verwandt, sodass man die Stadt vor Gewalt und unbillige.»Schaden zu beschirmen habe. Da .»in Herr Valentin von Sauvigm) (?), ei» Hintersäß des Herzogs, dieser^waltthätigkcitcn Anstifter sei, so bitte man ihn (den Herzog), ans den Gütern, die der Schuldige in seinemGebiete besitze, den Geschädigten vollen Ersatz zu verschaffen, wie der König durch ernstliche Mandate bereitssohlen habe, zc. Würden aber die Burger von Besang» genöthigt, nochmals nur Hülfe nachzusuchen, so könntesich nicht enthalten, ihnen solche zu leisten nnd sie künftig vor derartigen Angriffen zu schirmen, w.

Si. S>. Bcin: Truljch Misswcn, I>. s. IS.» i>,