Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
316
Einzelbild herunterladen
 

316

August 1523.

Eidgenossen desto geneigter machen dürfte, dem Kaiser dienstbaren Willen zu bezeigen; widrigenfalls würde mansich genöthigt sehen, der Erbeinnng gemäß weitere Schritte zu thun, :c. St.A.Be>n: Teutsch Missw-n i>. c. iso nNE. (Verhandlung über die schriftlichen Anträge des päpstlichen Gesandten).

Im Zürcher Eremplar fehlen <>, >. x, » iin Berncr, Basler, Frciburger, Sotothurner und Schasshauseenur >>>, dem Basler auch i>.

Zu Die erwähnte Zuschrift der Botschaft fehlt. — Schon am Montag vor Oswald! schreiben die eidg-Boten an Wolfgang von Homburg, 1)r. Jaeob Stürzet und Vit Sntcr, Gesandte des Kaisers (sich!haben keine Vollmachten, das verlangte Geleit weder zu gewahren noch abzuschlagen, und da sie nicht hier bleibenkönnten, bis die Gesandten einträfen, so haben sie das gestellte Begehren im Abschied heimgebracht, in der Meinung,daß die Herren und Obern sich auf andern Tagen erklären werden. St. A. Bm>: T -ulsch .Misstv-» i>. c. l?s «.

Zu Ii. Den Wortlaut des Ratifications-Jnstruments, dd. 4. August, haben die lateinischen Berner Missim»,X. 84 b. (Der Inhalt des Vergleichs ist nicht bezeichnet, als zweiter Mittelsmann aber Hans Rudolf Hetzetvon Lindach genannt).

Zu i. Hier sind vorzüglich folgende Acten zu beachten:

1) 1523, 10. Juli. Gedruckte Ermahnung des Bischofs von Constanz an alle Geistlichen seines Sprenget,betreffend die „neue Lehre". St. sc. Mich- s>. Bischof Constanz.

2) 1523, 14. Juli (Dienstag vor Margarethe). Hugo, Bischof zu Eonstanz, an den Decan des DecauaERegensberg. Mittheilung eines kaiserlichen Mandats über die Verkündung des göttlichen Wortes ?e., sowie einerbischöflichen Erhortation, mit dem Begehren, diese Schriften allen Capitelsverwandten anzuzeigen und dieselbe»zu schuldigem Gehorsam zu ermahnen, ?c. St.A.MM A.Bischof Constanz.

Natürlich wurden solche Weisungen an alle Decanate der Diöcese Constanz gerichtet.

3) 1523, 15. Juni. Bern. Mandat betreffend die Verküudung des reinen Evangeliums n. Undatirtes PlacK,für Basel gedruckt, im Eingang handschriftlich für Bern corrigirt.

St. A. Bern: A. Kirchl. Angelegenheiten. — Teutsch Missiven 1'. 168 b.

Wörtlich abgedruckt in Mi v. Stürler, Urkunden (al. Quellen) der Vermischen Kirchenreform, I. 101-^0

Dazu kommt der auf Dienstag nach Laurent» hl 1. Aug.) gefaßte Nathsbcschluß, des Kaisers Mandat b^treffend die lutherische Lehre nicht anschlagen zu lassen, sondern dem eigenen nachzukommen. (Das kaiserllHMandat ist abgedruckt bei Anshclm VI, 179—183). St. A. Bern: Rathsmanual Nr. ros, x. res.

4) 1523, 29. Juli, Mühlhanscn. Mandat betreffend die Predigt des Gotteswortes. (Druck).

St. A. Bem: A. Kirchl. Angelegenheiten-

Zu ». 1) 1523, 10. Juli. Bern an den Herzog von Savoyen. Man vernehme glaublich, daß et» tAngehörige des Herzogthnms beschäftigt seien, Truppen im Solde des Herzogs von Mailand aufzubringen,gegen den König von Frankreich dienen sollten, was nicht bloß diesem, sondern auch gemeinen Eidgenossen »»theiligwnre; darum bitte man den Herzog dringend, solche Umtriebe abzustellen und überhaupt nichts zu gest»^''was dem König Abbruch bringen könnte; sonst würde er sich der Eidgenossen Unwillen zuziehen, was man nwtzmeinend anzeige, damit er für die Ruhe und Wohlfahrt seiner Lande zu sorgen wisse, ?c.

St. A. Bern: Latein. Missiven 78

2) 1523, 21. Juli. Bern an den Herzog von Savoyen. Antwort auf den Vortrag seines Secretairs M»»((Monncron?). Man wisse die vorgebrachten Gründe wohl zu würdigen; weil aber die Sache auch die Eidge»»v^insgemein berühre, und diese auf den 2. August sich hier versammeln werden, so könne der Herzog Gesandteordnen und dann gewärtigen, was da gerathen werde; wollte er das aber nicht thun und längeren ^suchen, so könne er doch wohl erkennen, was ihm obläge, wenn Spanier oder andere fremde Nationen sein Gcüberziehen und schädigen wollten; nichts desto weniger wolle man ihm die Beschlüsse der eidg. Botenmelden. St. A. Bern: Latein. Missiven u. SS

Zu t» und >». Die bezüglichen Sprüche, beide datirt von Oswaldi (5. August), finden sich wörtlichBerner Teutsch Sprnchbuch 360—307.