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August 1323.
Inzwischen sollen die Parteien ungestört unter einander verkehren, nichts Feindseliges gegen einander vornehmenund das gepfändete Vieh auf Bürgschaft zurückerstatten. I. Da verlautet , daß Hans Marti von Sulge»,genannt Wyßhans, unschicklich lebe, sein Gut, Weib und Kinder „übergeben" habe, sich heimlich in Wäldernaufhalte und verlauten lasse, er wisse von der Urfehde, die man ihm auferlegt, und dem Vertrag zwischen ihmund Wolf von Helmstorf nichts, und da zu besorgen ist, es möchten daraus für den von Helmstorf Unruhenund Beschwerden entstehen, so wird dem LRndvogt befohlen, der Sache gründlich nachzufragen und den HMMarti, wenn die Sache sich so verhielte, festzunehmen und das Recht über ihn ergehen zu lassen, in. M»»hat über die Anstünde zwischen Nothweil und Ritter Caspar von Bubenhofen einige Schriften verhört und beideParteien diesmal „abgewiesen", weil die rothweilische Botschaft keine Vollmacht hat, sich rechtlich oder gütlicheinzulassen; Bubenhofen soll nun seine Klage schriftlich verfassen und sie denen von Nothweil mittheilen, die sichdann auf dem nächsten Tage erklären sollen, ob sie auf sein Erbieten ihm gütlich oder rechtlich begegnen wolle»-i». Der Herzog von Savoyen läßt sich durch seine Anwälte gegen den Vorwurf verantworten, daß er den Kall»'gegen den König von Frankreich unterstütze, und dabei über den Schaden und Verlust berichten, der seinen UM'thanen jenseit des Gebirges durch die Spanier zugefügt werde, mit der Bitte, ihm hierin getreuen Rath Z"ertheilen. — Antwort: Man wolle diesmal das Bessere glauben; wenn sich der Herzog gegen die Eidgenosse»treu verhalte, so werde es ihm zum Vortheil gereichxn; sollte es sich anders erfinden, so möge er erwarten, m»2ihm bevorstehe. «. Der Streit zwischen Herzog Ulrich von Würtemberg und Hans Heinrich von Klingendeseiniger Schulden und Ansprachen wegen, ist jetzt gütlich verglichen, wie der aufgerichtete Vertrag des Weitern zeig"Z». Auf diesem Tage, der hauptfächlich zur Beilegung des Spans zwischen dem Herzog von Würtemberg »"^dem Grafen Wilhelm von Fürstenberg anberaumt war, hat man diesen Handel nach vieler Mühe vertragen Mfolgt: Es soll die Herrschaft Granges dem Herzog Ulrich übergeben, die Herrschaft Blamont aber zu H»»^Lncerns und Basels, als in unparteiische „Mittelhand", gestellt, und dann vor dein Parlement zu Dole da»»»'das Recht gebraucht werden, laut des darüber gemachten (Special-)Abschieds. Lncern soll dem Kaust»»""von Antorf in aller Eidgenossen Namen einen Nathsboten nach Uri mitgeben, um demselben feinen Handel endlichberichtigen zu helfen, i. Glarns wird ersucht, dem Vogt im Sarganserland Befehl zu geben, auf den Dieteg»"(von Salis) zn achten, ihn festzunehmen und zu eidgenössischen Händen zu behalten; Glarns soll von sichdasselbe thun. Der Landschreiber Joseph Gerig von Uri wird zum Schreiber nach Lauts ernannt; Uri stdies dem Landvogt berichten, damit er sich darnach zu verhalten wisse. 4. Bern, Freiburg und Solothnrnlangen wieder Antwort wegen der Reisstrafen im Thurgau. Die Sache wird ans den nächsten Tag zn Luce»"verschoben. Ii. Ans das Gesuch des Grafen von Arona ist beschlossen, sich bei dem König für ihn zn verweist»"'damit er in Gnaden bedacht werde und desto eher Nahrung und Aufenthalt finde, v. In dem Handel zwisch'"Jacob Map und Jacob Klein von Uri ist erkannt: Es solle beiden Parteien von ihren Obern Geleit geg»^werden. Will Jacob Map seine Ansprache nicht fallen lassen, so soll er an die Obrigkeit seines Geg»»^Uri zur Rechtfertigung gewiesen werden, 1. Zürich wünscht eine Abschrift eines Briefes zu erhalten/ "von etlichen der Seinigen an die Eidgenossen gekommen sein soll); ferner in Betreff Zwingli's, daß wa»selben unangefochten lasse; endlich gibt es Kenntnis; von den erhaltenen Warnungen, daß für die Eidge»»»namentlich die Grenzorte, wenn der Zug »ach Mailand zn Stande käme, Unruhen und Unannehmlichkeiten enst ^würden. 2. Obschon Zürich Antwort begehrt, hat man eine solche doch verschoben und wieder beschlösse», ^allen Orten Boten nach Zürich zu schicken und da ernstlich zu handeln, sowohl in Betreff des „
Mailand als darüber, daß es Widerwärtige bei sich dulde. Es soll jedes Ort zwei Boten auf den »»^