August 1523,
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- . das, der Landvogt den Sold bezahle ; wenn dann einige
Gebirg gleichmäßig getragen werden, nur ""p! ' ^ ändere ersetzt. Heimzubringen zur Beantwortung
Orte ihre Zahl nicht schickten, so wurde der ' ^ ,hen, so ist dem Landvogt r.n Thurgau
ans dem nächsten Tag. Da zu Consta"! ^ ^ ^ ^ zu versehen, nur Schaden und Schande
befohlen, das Schloß Gottlicben mit Pulver, ^trniei ^ s,,.,„den Bettler, Landstreicher und Herden, die dem
verhüten zu löuuen. «. Heimzubringen, nnc entfernen rmd abhalten tonne. Antwort auf nächstem
gemeinen Mann zu Stadt und Land beschwer n) , . . ^bst versorgen, damit nicht andere ^r e
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durch dieselben belästigt werden. K- Vrnn,r g .' .chtig Nachlässe bewilligt haben, und aus dem nächsten
gewesenen Boten den Aollern ans deren Beschwerden ^ ^ ^ ^Nattmerell".
Tag Antwort zu geben, ob man das serner gestatten habe: ob man dem weiter
zu Mendris etwas Geld und Strafen eingezogen und uns ^ n Neuenbürg und etliche Andere zwrschen
"achfragen wolle, oder nicht. I». Der ^"'twg, halb abgeredet, wird genehmigt und den Parteien
den Chorherren und der Gemeinde daselbst dco ^c, , ^ Herrlichkeiten der regierenden Orte. > Der
darüber ein Schein zugestellt, doch mit Vorbehalt m ^ ändere Bericht über allerlei Ungehorsam
«ischos von Constanz gibt durch Ritter Fr.tz ^b v ^ ^ ^ begegne. Cs sei bisher üblich gewesen,
""d Widerwärtigkeit, die ihm von einigen Pnestm, ' ,venn einen, Priester eme Pfründe
daß Gner. der Priester werden wolle, t'ch vorste , > ^ ihn, sg, b.e Scelsorge
verliehen werde, so soll er den. Bischof ^ sil .^ge Prirster. nicht nur in diesen Artikeln, fondern
''^fehl" gegeben werden. Dessen ungeachtet nn s Consolationes uud ersten Fruchte, als
°"ch in folgenden Stücken sich ungehorsam ^eR ^ dieser oder anderer Du,ge
.b'schöfliche Rechte, nicht entrichten, kcme ^uvest.t» ' pichen Gerichte und Rechte, Citationcn und Bannes-
w-M angeklagt und gerichtet werden. sondM'vewSst ...,d die Lehre Christi, sondern vermischen
befchwerden; wie Jeder wisse, predigen ste (nicht > ' ^ Ordeusleute ihrer Gelübde und „Ördcn aus
Gunter „allerlei weitschweifige Materien", '"de"' ste ^ pflichten, was alles mehr zu Unruhe und
"Swer Macht entledigen und ihnen erlauben, R) >" wiewohl die Priester vorgeben, von der weltlichenZwietracht, als zu christlicher Liebe und Andacht dici r. - . . ^ ivolle sie vielmehr hicmit ermahnt
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und gebeten haben, den Inhalt des Bündnisses und w ^ P^^fl^. ^).n zu
geschlossenen Vertrag zu bedenke» und ihn bei st»,,» billigen Sachen mit Vollziehung der
^sen, daß sie von ihrem ungebührlichen Vorhaben a stchen md^stch ^ ^ ^
b'schöfliche» Gebote und Mandate gehorsam erzeigen, - . » Würde das nicht geschehen, und der
annehmen und ihn wenigstens nicht hindern, ste -V l ^.l ^ ^ ^^licheu Schaden das m.t
Konstanz ihre Gerechtigkeit entzogen iverden, fo nnc ^ ^ Gebieten, solchen guten Willen
brächte. Daher bitte er dringend, die 'i-tlft ^ c^fl^ctionen hat. K In den, ^pan
Kräften z» „verschulden". Heimzubringen, da ihrer Weidgänge und Feldwege
Aschen denen von Neuenbürg und einigen Untcrthancn de, ^ ^nbetheiligten einen gütlichen Vergleich zu ver-
v^b, wird dem Landvogt aufgetragen, mit Zuzug ^ und dem Recht seinen Gang zu lassen,
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»i?i ^ Anmerkung von Cysats Hand im Lucernei e ien p
°°t" sectischer Lieder gedichtet und drucken iasfen." i0