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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1523,

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- . das, der Landvogt den Sold bezahle ; wenn dann einige

Gebirg gleichmäßig getragen werden, nur ""p! ' ^ ändere ersetzt. Heimzubringen zur Beantwortung

Orte ihre Zahl nicht schickten, so wurde der ' ^ ,hen, so ist dem Landvogt r.n Thurgau

ans dem nächsten Tag. Da zu Consta"! ^ ^ ^ ^ zu versehen, nur Schaden und Schande

befohlen, das Schloß Gottlicben mit Pulver, ^trniei ^ s,,.,„den Bettler, Landstreicher und Herden, die dem

verhüten zu löuuen. «. Heimzubringen, nnc entfernen rmd abhalten tonne. Antwort auf nächstem

gemeinen Mann zu Stadt und Land beschwer n) , . . ^bst versorgen, damit nicht andere ^r e

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durch dieselben belästigt werden. K- Vrnn,r g .' .chtig Nachlässe bewilligt haben, und aus dem nächsten

gewesenen Boten den Aollern ans deren Beschwerden ^ ^ ^ ^Nattmerell".

Tag Antwort zu geben, ob man das serner gestatten habe: ob man dem weiter

zu Mendris etwas Geld und Strafen eingezogen und uns ^ n Neuenbürg und etliche Andere zwrschen

"achfragen wolle, oder nicht. I». Der ^"'twg, halb abgeredet, wird genehmigt und den Parteien

den Chorherren und der Gemeinde daselbst dco ^c, , ^ Herrlichkeiten der regierenden Orte. > Der

darüber ein Schein zugestellt, doch mit Vorbehalt m ^ ändere Bericht über allerlei Ungehorsam

«ischos von Constanz gibt durch Ritter Fr.tz ^b v ^ ^ ^ begegne. Cs sei bisher üblich gewesen,

""d Widerwärtigkeit, die ihm von einigen Pnestm, ' ,venn einen, Priester eme Pfründe

daß Gner. der Priester werden wolle, t'ch vorste , > ^ ihn, sg, b.e Scelsorge

verliehen werde, so soll er den. Bischof ^ sil .^ge Prirster. nicht nur in diesen Artikeln, fondern

''^fehl" gegeben werden. Dessen ungeachtet nn s Consolationes uud ersten Fruchte, als

°"ch in folgenden Stücken sich ungehorsam ^eR ^ dieser oder anderer Du,ge

.b'schöfliche Rechte, nicht entrichten, kcme ^uvest.t» ' pichen Gerichte und Rechte, Citationcn und Bannes-

w-M angeklagt und gerichtet werden. sondM'vewSst ...,d die Lehre Christi, sondern vermischen

befchwerden; wie Jeder wisse, predigen ste (nicht > ' ^ Ordeusleute ihrer Gelübde und „Ördcn aus

Gunter „allerlei weitschweifige Materien", '"de"' ste ^ pflichten, was alles mehr zu Unruhe und

"Swer Macht entledigen und ihnen erlauben, R) >" wiewohl die Priester vorgeben, von der weltlichenZwietracht, als zu christlicher Liebe und Andacht dici r. - . . ^ ivolle sie vielmehr hicmit ermahnt

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und gebeten haben, den Inhalt des Bündnisses und w ^ P^^fl^. ^).n zu

geschlossenen Vertrag zu bedenke» und ihn bei st»,,» billigen Sachen mit Vollziehung der

^sen, daß sie von ihrem ungebührlichen Vorhaben a stchen md^stch ^ ^ ^

b'schöfliche» Gebote und Mandate gehorsam erzeigen, - . » Würde das nicht geschehen, und der

annehmen und ihn wenigstens nicht hindern, ste -V l ^.l ^ ^ ^^licheu Schaden das m.t

Konstanz ihre Gerechtigkeit entzogen iverden, fo nnc ^ ^ Gebieten, solchen guten Willen

brächte. Daher bitte er dringend, die 'i-tlft ^ c^fl^ctionen hat. K In den, ^pan

Kräften z» „verschulden". Heimzubringen, da ihrer Weidgänge und Feldwege

Aschen denen von Neuenbürg und einigen Untcrthancn de, ^ ^nbetheiligten einen gütlichen Vergleich zu ver-

v^b, wird dem Landvogt aufgetragen, mit Zuzug ^ und dem Recht seinen Gang zu lassen,

ww, .w

»i?i ^ Anmerkung von Cysats Hand im Lucernei e ien p

°°t" sectischer Lieder gedichtet und drucken iasfen." i0