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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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307
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Juli 1523.

ganzen Vortrag heinizubringen, und dafür einen andern Tag nach Lucern angesetzt auf Samstag nach St. Lau-^uzen Tag (15. August). 3. Die französische Botschaft hat auch die Hauptleute namentlich bezeichnet, die der^anig annehmen will: von Bern Junker Sebastian von Dießbach und Junker Burlhart von Erlach; von Luccrn(Hans) Hug; von Uri Heini Erb; von Schmilz Vogt Ulrich; von Obwalden Erni Jordi; von NidwaldenKüster; von Zug Oswald Schönbrunner; von Glarus Ludwig Tschudi; voii Basel Balthasar Hiltbrand;von Freiburg Wilhelm Arsent („Argent"); von Solothur» Peter Strübi; von Schaffhansen Ulrich Härder; vonAppenzell Vogt Brüllisauer; von dem Abt zu St. Gallen Jacob Stapfer; von der Stadt St. Gallen Ambrosius(^igen?); Wallis Franz auf der Fluh. Mühlhansen, Nothweil und Biel sollen zu andern Orten gewiesen""d mit denselben besoldet werden, wie sich gebührt. Ii.. Die Ansprache der drei Orte Bern, Freibnrg und^vlothurn aii die im Thurgan verfallenen Reisstrafen wird, da die Instructionen noch nicht gleichförmig sind,^er heimzubringen beschlossen, und der Entscheid ans den nächsten Tag zu Bern verschoben, indem man derHoffnung ist, daß die Obrigkeiten der schon so oft gestellten Bitte der drei Städte endlich willfahren werden.' Da bekannt ist, wie Zürich seit einiger Zeit von den übrigen Orten sich söndert, daß es sogar einige dmgenossen feindselig Gesinnte, als den Stampa und Andere, bei sich duldet und ihnen ihre Ränke und Umtriebe'''cht wehrt, was man in neuester Zeit aus einigen ans Zürich gekommenen Schriften bemerkt, woraus nunbracht und großer Schaden für die ganze Eidgenossenschaft erwachsen muß; da es also dringend nothwendig^worden, mit Zürich ernstlich „Red zu beuchen" und ihm der Eidgenossen Willen kund zu thnn, auch zugleich^ fahren, wessen man sich von seiner Seite zu versehen habe, so wird beschlossen: Es soll von allen Orten"' Bote nach Zürich gehen, um daselbst nach Nothdurft zu Handel». Schwyz, Glarns, Schaffhausen und^Aenzell, die hierüber keine Vollmacht haben, werden ersucht, diese Angelegenheit bestens heimzubringen, sich vonOrten nicht zu söndcrn und zu bedenken, wie wichtig das für die ganze Eidgenossenschaft sei; ihreii» i'c nach Lncern berichten, welches dann einen Tag nach Zürich ansetzen wird. »>. Der Landvogt

" Opwgan wird angewiesen, auf (gewisse?) verdächtige Leute zu achten, sie rechtlich zu verhören, die bei ihnensog Briefe, die den Eidgenossen „schädlich" sein könnten, zu eröffnen und uns zuzustellen, i». Lucern6» den Landvogt von Baden wegen des Zwingli schreiben. «». Jeder Bote kann Bericht erstatten, wie auf^ ein Anzug geschehen in Betreff der Strafen im Thurgan und der Güter im Rheinthal. z». Das

^gelpc» des Legaten von Verulam, ihm gemäß dem Abschied von Baden Antwort zu geben, wird heimgebracht,'"cht alle Orte seine Schriften erhalten haben. Der König von Frankreich läßt melden, wie durch den^ I und Andere zu Constanz allerlei Umtriebe gemacht werden, um die Freundschaft und das Bündniß zwischen' uach „ad den Eidgenossen zu zerstören; man solle dergleichen Practiken nicht gestatten. i. Ferner läßt er»an ^ """ Graubünden, als Dietegen (von Salis), Pollet, der von Manuels und Andere

fern geritten und haben sich daselbst anerboten, Landsknechte und Andere insgeheim durch Bünden zu

^'tchdei" daß sie neulich versprochen, des Königs Diener zu sein und die von der Gegenpartei genossenen"^geschlagen haben. Der Bitte, darüber nach Bünden z» schreiben, wird sofort entsprochen und' ^ erneuert, daß man treu zu dem König halten werde. «. Es ist beschlossen, auch Bünden,

»nd ^ ^"^len dm „nächsthaltendcn" Tag zu laden. I Was Caspar von Bubenhofen angebracht,

ieder gefallen hat, an den Bund (zu Schwaben), nach Rothwcil und an den König zu schreiben, weiß

"us d^"^ ^ Der Span zwischen dem Herzog von Würtemberg und Hans Heinrich von Klingenberg wirdsind d" ""chstm Tag zu Bern angestellt, auf welchem beide Thcile mit Vollmachten erscheinen sollen; insbesondere'e Herren von Hewen, von Helmstors »nd Andere, die den Handel kenne», mitzubringen, v. 1. Hans Jom