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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1323.

Thätlichkeiten des Herzogs Ulrich von Würtembcrg gegen ihre Kaufleute und Burger Beschwerde führen. Manhat dies dem Herzog vorgehalten und Antwortschriften au die genannten Botschaften abgefertigt. «I. 1. Es wirdauch wieder „der langwierige Handel" der Kaufleute von „Tschawatz" und Antorf an die Hand genommen, undda bisher bei llri keine Bitten verfangen, daß es den Geschädigten ihre Waareu vergüten oder zurückstellen möchte,so hat man beschlossen, dasselbe nach Inhalt des Bundes mit Savoyen nochmals zu ersuchen, dem Kaufmannvon Tschawatz in Biel vor Richtern und Obmann, wie''das Bündniß es vorschreibt, dem Rechten gehorsam Z»sein, oder es im Fall der Weigerung kraft der geschwornen Bünde zu mahnen, sich in Einsiedeln zu stellen, »>»zu erörtern, ob es nicht schuldig sei, die Seinen zu solchem Rechten anzuhalten. 2. Wenn es das Recht zu Bielannehmen und die Seinen weisen will, demselben statt zu thun, so „besteht" es dabei; sofern es aber die gestellteFrage nach Einsiedel» zu rechtlichem Entscheid kommen läßt, sollen beide Parteien auf St. Maria Magdalcnen Tag(22. Juli) da erscheinen, um nach Inhalt der Bünde im Rechten fürzufahren. Seinen Bescheid soll Uri denenvon Lucern anzeigen, damit diese den übrigen Orten den Tag verkünden können, v. Ueber das auf vorigemTage zu Baden von Schultheiß und Rath zu Frauenfelh gestellte Ansuchen, den Abzug von denen beziehen Z»dürfen, die ihn auch von ihnen nehmen, ist beschlossen, das nicht zu gestatten, sondern bei dem alten Herkommenund der Ncchtsamc des Abzugs zu verbleiben. L. Auch der Vorschlag, daß die Eidgenossen, die das Thurga»bevogten, keinen Abzug geben sollten, wird abgelehnt und beschlossen, bei altem Brauch und Herkommen zu bleiben,doch init dein Vorbehalt, wenn sich jemand beschwert oder um Nachlaß bittet, es ihm nach Gutfinden zu gewährenoder abzuschlagen. Der Landvogt im Thurgau wird deßhalb beauftragt, sich über die alte Uebung und das Massdes Abzuges zu erkundigen und auf den nächsten Tag Bericht zu erstatten. K. Dem Landvogt im Thurga» ^zu schreiben, daß er auf den Legaten von Verulan, dem das Geleit in die Eidgenossenschaft abgeschlagen worden,Acht habe, um denselben, falls er auf eidgenössischem Boden betreten würde, festzunehmen nnd zu der Eidgenosse»Händen zu behalten. I». Demselben Vogt und dem zu Baden wird aufgetragen, den Zwingli vonauf Betreten zu verhaften, ans Ursachen, die jeder Bote weiß. il. 1. Der französische Gesandte, Herr von Lainckstellt das Anstichen, dem König gemäß der ertheilten Zusage 6060 Knechte zur Eroberung des Herzogthu»^Mailand zu überlassen, die durch Graubündeu geschickt werden sollen. Der König gedenke in eigener Person »^mit bedeutender Macht zu Pferd und zu Fuß und wohl mit Geschütz versehen dorthin zu ziehen. Er besitztüberdies die Versicherung, daß die Venctiancr ihn nicht verlassen und ihm mit aller Macht beistehen wcrdcmFerner sei er gesonnen, in das Delphinat und den nächsten Weg über das Gebirg nach Mailand zu gehen, m"angegebenen (?) Gründen. Sollte er mehr Knechte bedürfen, so möge man ihm alsdann noch 6000 erla»^'-Und nm mit größerem Erfolg und beiden Theilen zu größerem Ldbc handeln zu können, sei des Königs Begehtdaß die eidgenössischen Knechte nicht aufbrechen oder abziehen, so lange er derselben bedürfe; er wolle auch 1^'Monat Musterung halten, um zu erfahren, wie viele Knechte die Hauptleute haben. Sodann begehre der Kö»Nbdaß die eidgenössischen Hauptleute und Knechte sich genau an seine Befehle halten, nichts unbedacht unterneh"^und übereilen, indem die zu Roß Dienenden immer mehr Vortheilc zu benutzen wissen als die zu Fuß-Besoldung der Hauptlente betreffend erbiete sich der König, ans hundert je zehn Sölde mehr zu geben;damit nicht zufrieden, so möge mau ihm gestatten, andere Hauptlente nach Belieben zu nehmen. Der König » ^das Gerücht verbreitet, er werde Landsknechte annehmen, aber nur in der Absicht, die Anschläge dervereiteln; er habe dann allerdings eine Anzahl Landsknechte angenommen, sie aber nach Schottland und ans ^Meer gegen den König von England geschickt. Endlich erbiete er sich, den Vertrag mit der Grafschaftz» halten, sosern das Hinwider geschehe. 2. Da man hierüber nicht instrnirt ist, so hat man beschlossen,