Juli 1523,
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"»zeigen. <!. Es ist festgesetzt, daß keine Sachen, welche die Boten auf der Jahrrechnnng abgeurtheilt haben, wiederauf die Tage in „Deutschland" gebracht werden sollen, bei 25 Ducaten Buße. Zudem sollen die ergangenenSprüche in Kräften bleiben. K. 1, Man empfängt die Landstcuer von Brissago, 68 Pfd.; 2. als Landstenervon Verzasca 112 Pfd.; 3. von Gambarogno 275 Pfd.; 4. von dem-Vogt im Mainthal, als Landsteuer, 60Kronen. I». Ausgegeben wurde dem deutschen Mönch zu einem Nock 6 Kr., dem Mönch zu Unser Frauen 2 Kr.,Mönchen zu Barfüßern 2 Kr., einem armen Knaben im Schloß 3 Kr., dem Fiscal an seine Besoldung'^ Kr., dem Laudweibel zu einem Rock 6 Kr., den Edelleutcn von Luggaris als Zins 17 Kr. 31 Soldi, demSchreiber zu Lanis für die Abschiede 2 Kr., dem Schreiber von Luggaris für die Abschiede 2 Kr., dem Büchsen-Bister im Schloß als Jahrlohu 60 Gl. rhein., dem Mönch im Schloß als Gehalt 20 Gl. rheiu. I. Nachkrrechnnug aller Ausgaben und Einnahmen sind jedem Boten baar übergeben worden 148 Kronen, 54 Ducaten^u Gold und 2 Gl. rhein. Ii.. Der Zoll wurde verliehen dem Angelo von Brissago auf drei Jahre, angehend>»>t dein 1. Heumonat, jährlich um 1100 Kronen. Dagegen soll dem Zoller nichts nachgelassen werden, es seinn daß Krieg oder tödtliche Seuchen ausgebrochen, und die Boten auf der Jahrrechnnng gutfinden, ihm Nach-N zu gestatten. Wenn auf Befehl der Obrigkeiten oder der Vögte eine Sperre verordnet wird, so ist das. '» Zoller nach Marchzahl der Zeit und der 1100 Kronen abzurechnen; geht aber in solcher Zeit etwas ein,^ soll dies den Herren erstattet werden, „und hat vertröst" (Bürgschaft gestellt).
144.
Itern. 1523, 7. Juli f. (Dienstag nach Ulrici f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 6. 2. f. 456. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Bd. 8, f. 245.
"atSarchjv Bern: Allg. eidg. Abschiede, p. 49. 69. Kantonsarchiv Basel: Abschiede, 5. 25. Kantonsarchiv Areibnrg: Abschiede, Bd. 143.Kalltonsarchiv Solothnrn: Abschiede, Bd. XII. KantonSarchiv Schaafhausen: Abschiede.
^ ^sandte: Freiburg. (Hans Krnmmenstoll, des Raths; der Stadtschreiber). Appenzell. (Hans Lankcr).(Ändere unbekannt).
^ Das Vermächtnis) von Sebastian Mnntprat im Thurgau gibt Anlaß zu dem Beschlüsse, daß solche^Pabungen kraftlos sein sollen; dem Landvogt im Thurgau wird befohlen, diese Verfügung der Verwandtschaft^ZMprat'Z anzuzeigen und darauf zu achten, daß durch denselben nichts Ungeschicktes begonnen werde. I». Dieser3 ist vorzüglich anberaumt zur Beilegung des Streites zwischen Herzog Ulrich von Würtemberg und Grafvon Fürstenberg. Jener ist in eigener Person erschienen mit dem Anerbieten, zu Allem ivas die Eid-^ i'en seines Handels wegen beschließen würden, es möge ihm lieb oder leid sein, seine Zustimmung zu geben,tön ^ Gesandten des Grafen Wilhelm, der zu kurzen Zeit wegen, keine andere Vollmacht haben erhalten^ gütlich in die Sache einzutreten, was ihnen gegenüber gerügt worden ist, so wird, um sich nichtÜblich bemühen zu müssen, ein anderer Tag nach Bern angesetzt auf den ersten Sonntag im Augnsterjs ' dann beide Fürsten in eigener Person oder durch hinreichend bevollmächtigte Boten vertreten
Beweisschriften vorlegen sollen, um diesen langwierigen Streit endlich abzuthun. In derwerd ^ Parteien ruhig verhalten und den Ausgang des Handels abwarten, e. Sodann
a»dcr" Schreiben abgehört von dem Kaiser und König^von Spanien, von den Churfürsten, Fürsten und" ständen des Bundes in Schwaben, auch von der Stadt 'Nürnberg, worin sie über Drohungen und