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Juli 1523,
haben ihnen 120 Kr, nachgelassen mit Rücksicht auf den „Tod", die Störung des Verkehrs und andere Ursachen.6. Der Fiscal liefert von dem Malefiz 186 Kronen 42 Krz. ab und hat noch von diesem Jahr her einzuziehen12 Kr. und 5 Gl, rhein. Davon ist abgezogen des Landschrcibers Gehalt, der Jahrlohn des Fiscals und desNachrichtcrs, den Weibcln, für Kleider und Anderes, im Ganzen 13-14/2 Kr,; es bleiben also noch 51 Kronen47 Groß, 7. Davon sollte man dem Landvogt für Botenlöhne, Hansrath ?c, 66 Kronen geben; der Hausrathsoll aber den? künftigen Vogt zu verrechnen vorbehalten sein; so hat man den Vogt bezahlt mit den? Rest vondem, ivas der Fiscal schuldig geblieben, und seine Rechnung gut geheißen. I». Der Vogt berichtet über diebeständigen Drohungen der Herzoglichen, daß sie, wenn man den Franzosen zu Hülfe ziehe, noch vorher überdiese Landschaften herfalle?? würden, :c. Ist treulich heimzubringen, damit man auf nächstem Tag sich bcrathenkann, wie dies zu verhüten und das Land zu beschirmen sei. «. Man hat einen allgemeinen Ruf bei Leib ?mk>Gut erlassen, daß „des große?? Handels wegen" niemand etwas Böses beginne weder "mit Worten noch Werken,sondern das Recht suche vor dem Vogt oder- den Eidgenossen. Den Banditen, die niemanden gefangen nehmenoder sonst beschädige??, soll der Vogt gegen Erlegung ihres Pfennings Aufenthalt gestatten, die Fehlbare?? aberstrafe??. «I. Es werden ans gutein Willen, nicht aber „von Gerechtigkeit wegen" verabreicht? Dem Landschreibckfür seine Dienste 6 Krone??, dem Landweibel und seiner Frau 4 Kr., des Landvogtes Frau 1 Kr., seiner Diener-schaft 1 Kr., dein Unterweibel 2 Kr., den? Dorfiveibel 1 Kr., Einem, der in? Dienst der Obrigkeit verwandtworden ist, 2 Kr. Dem „Menik voi? Riven" (Mönch von Riva?) eil? Rock, und dein armen Priester Host"und Wams; als Almosen den beiden Klöster?? 5 Kronen, sie sollen aber nicht mehr herauskommen zu betteln,des „langen Fürsprechen" scl. Erbe?? 10 Kronen, weil er „zum Klöstcrli" ii? der Sache wegen Mcndris (?mst>)Fürsprech gewesen ist.
R4S.
Zuggans. 1523, 4. Juli f. Jahrrechuuug.
Staatsarchiv Lucer»: Lauis »nd Luggaris-Abschiede, I. 82. Staatsarchiv Zürich: Emietbirg. Abschiede, 1.4«. Tschad. Abschiede-Samml. Bd. ?>, Nt
KantonSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. ?N2.
Heimzubringen, ob man die Schloßknechte alle als Besatzung behalten wolle oder nicht; will ?»an stlänger im Dienste haben, so sollen die Orte, die nur einen Knecht geschickt, die ganze Zahl dahin schicken M"andere. I». Der Vogt zu Luggaris hat in diesem Jahre an Bußen und von dem Malefiz eingenommen kKronen, 2 Ducatei? und 2 Dicken, dagegen Unkosten gehabt 50 Kr. 2 D., und nach aller Rechnung baar e?ll»60 Kronen und 2 Dncaten. Seine Rechnung wird gut geheißen. «. Der Zoll zu Luggaris bringt in diest"'Jahr 1200 Krone??; davon werde» aber den? Zoller ai? seinen Schade?? wegen der schlechten Leiten 300 >6''nachgelassen, und 164 Kr. 1 Dicken hat der Vogt verbraucht, um die Mainthaler und einige welsche Kneclst'die man statt der deutschen als Besatzung gehabt hat, zu löhnen, Mehl und Bretter (Laden) für das Sch^zu kaufen. Hienach hat der Zoller baar abgeliefert 736 Kronen und 1 Gl. rhein. «I. Von den? Seckelim'ist^von Luggaris sind als Landstener eingegangen 1825 Pfd., das Pfd. zu 5 Groß. «. Heimzubringen, dM'von Bellenz nach Lanis und Luggaris kein Salz kommen lasse??. Es wird jetzt aber verordnet, daß beide Pm ^einander (feile??) Kauf gestatten sollen, soweit man Zoll und Fuhrleite bezahlt, doch unbeschadet ihre?? Gerechistleiten. Hat sich jemand zu beschweren, so mag er das vor den Eidgenossen thun, es jedoch der Gegenp