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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1523,

299 Gl. vermindert worden. Nachdem man das Schreiben des Landvogtes von Lauis gehört, auch die Vorträgebeider Parteien vernommen, hat man erkannt: 1, Hieronymus Moresin und seine Mithaften sollen bei ihrenAemtern und der Verwaltung bleiben bis Weihnachten, so zwar daß die von Lauis oder der Mehrtheil derGemeinden, wenn sie sich annoch getrauten, die gegen die Genannten zu Bern erhobene schwere Klage zu begründen,dieselbe nach Form und Ordnung Rechtens geltend machen sollen, damit die eidgenössischen Boten sich darnach zuhalten wissen, 2. Wenn sie aber nicht im Stande wären, in der Zwischenzeit ihre Klage rechtskräftig zu machen,so soll das Geschäft ans einen andern Tag gebracht werden, um den schuldigen Theil nach Verdienen zu strafein3, Betreffend die Forderung der Lauiser, den Movesin von dem Statthalteramt zu entfernen, ist beschlossen: Essollen die Lauiser sich nicht einreden, daß sie ihrem Landvogt etwas vorzuschreiben hätten, da derselbe nachBelieben einen Statthalter nehmen könne, nur nicht einen Uebelbeleumdeten. 4. Im klebrigen läßt man die vonLauis bei ihren Rechten, die Aemter zu besetzen; jedoch soll Keiner über zwei Jahre am Amte bleiben und damithandeln können, wie früher Brauch gewesen; auch soll jedes Jahr Rechnung abgelegt werden. 5. Die Ver-fügung des Landvogtes in Betreff der Tell und Landsteuer läßt man in Kräften; auch sollen beide Parteienbei ihren Ehren verbleiben bis auf ferneren Bescheid, 6, Endlich sollen beide Parteien einen geschwornenFrieden halten und nichts Unfreundliches gegen einander beginnen, worüber dem Landvogt zu Lauis weitereAufträge gegeben worden, v. Abnahme der Vogtrechnungen, Es wird jedem Orte zu Theil: l. Von derGelcitsbüchse zu Lunkhofen (seit zehn Jahren nicht eröffnet) 6 Pfd. Heller; 2, von der Landvogtei in denFreien Aemtern 52 Pfd. Heller; 3, von dem Landgericht im Thurgan 18 Gl, (zu 15 Constanzer Btz.), undvom Siegel 2 Gl,; 4, von der Grafschaft im Thurgan 15 Constanzer Btz. (d, h, 1 Gl.); 5, von der VogteiSargans 83 Pfd, Heller (12^/a Constanzer Btz, für 2 Pfd. Heller, 22Btz, für 1 Krone); davon wiederausgegeben 15 Constanzer Btz,; 9, von der Vogtei im Nheinthal 15 Gl. (zu 15 Eonst, Btz,); 7, von desHegnauers Hof zu Baden 29 Gl. rhein.; 8, von der Steuer 'zu Dießenhofen 6 Kronen 1 dicker Plapart!9, aus der Geleitsbüchsc zu Klingnan 32 Schl.; 19, aus der Geleitsbüchse in Zurzach 1 Pfd, lU/s Schl-,11, aus der Geleitsbüchse zu Koblenz 4 Pfd, 16 Schl. Hlr.; 12, von dem Stadhof zu Baden 3 Gl, rheim2 Btz,; 13, aus der Geleitsbüchse zu Mellingen lE/o Pfd. Hlr,; 14, aus der Geleitsbüchse zu BremgartM6 Pfd, 6 Schl,; 15. von dem Hauptmann zu St. Gallen, Felix Brenmvald von Zürich, den IV Orten je33 Kronen; 16, ans der Geleitsbüchse zu Baden 129 Pfd, 8 Schl, Heller, I. Herr von Boisriga»^(„Borigall"), französischer Gesandter, übergibt zwei geschlossene Briefe des Königs an die Eidgenossen, derenHauptinhalt folgt. Auf das von den Eidgenossen erhaltene Schreiben antwortet er: 1. auf die Klage einiger'Hauptleute gegen den Herrn von Lautree, es sei ihm die Sache leid; es werde aber General Morelet in Kurzemwieder kommen, um sich mit ihnen darüber zu besprechen. 2, Betreffend die in der letzten Zahlung verwendete»zu leichten Kronen will der König Vorsorge treffen, daß solches nicht mehr geschehe; er habe deßwegen auchEinige bestraft, 3, Sowohl die beiden Briefe des Königs als ein Schreiben des Grandmaitre, wie endlich de>mündliche Vortrag des Herrn von Boisriganlt melden, es sei der König berichtet worden, wie der „König v»»Hispanien" auf alle mögliche Weise sich bemühe, den König und die Eidgenossen von einander zu trennen »Pdie Vcreinnng zu zerstören, um so über den König die Oberhand zu gewinnen, ihn an der Eroberung Mailandszu hindern und die Eidgenossen zu züchtigen; das sei der Friede, mit dem sein Feind umgehe, während er vorgebedie Eidgenossen gegen die Türken führen zu wollen; darum ermahne und bitte sie der König, sich durch kc>NUmtriebe verführen zu lassen, sondern die Vereinung treulich zu halten, was er seinerseits auch thun werde; d»>Mwerden, das sei seine Zuversicht, keine feindlichen Anschläge oder Bündnisse ihm und ihnen etwas anhaben könne»'