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Juni 1523.
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Weuenöurg. 1523, 1. Juni f. (Montag nach Trinitatis f.). Jahrrechliung.
Staatsarchiv Lncern: Acte» Neuenbürg. Staatsarchiv Zürich: Abschiede. Bd. 8, k. 2S2. Tschad. Abschiede-Sammlung, Bd. 5. Nr. 7«.
Staatsarchiv Bern: Allg. -idg. Abschiede. V. p. I. -!!. Kantonsarchiv Basel: Abschiede, k. 20. Kantvnsarchiv Areiburg: Abschiede, B°. ed.
Kantonsarchiv Schasshanse»: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Caspar von Mülinen). Zug. (Heinrich zer Wittwen?). Freiburg. (Humbert dePerroinan). — (Die übrigen nicht bekannt).
Eine Botschaft der Frau Margaretha von Flandern äußert den Wunsch, daß man die Märchen zwischenden beiden Grasschaften Burgund und Neuenburg berichtigen möchte, dainit die Unterthanen beider Parteien beruhigtwürden. Da die Sache sich trotz mehrfachen Berathungen und Botschaften bis anhin verzögert, indem die Bur-gunder nie genügende Vollmachten gebracht, so wird jetzt beschlossen, die Sache ernstlich heimzubringen, umauf dein nächsten Tage zu Baden vier oder zwei Boten von Städten und Ländern dahin abordnen zu können;dann soll dem Landvogt zu Neuenburg ein Tag angesetzt werden, den er Hinwider den Burgundern verkünden soll-I». Die „grauen Bündner" schreiben, sie werden die Pässe so wohl beschirmen, daß kein Feind durch ihr Landziehen könne, v. Hans Rudolf Hetzel, Burger von Bern, hatte in Serrieres ein Lehen Rebland um den jähr-lichen Zins voll sechs Mütt Wein empfangen mit der Bedingung, daß die Herreil dieses Lehen wieder einziehenkönnen, sobald sie ,vollen, gegeil Ersatz der auf die Verbesserung der Neben verwendeten Kosten. Bei Besichtigungder Neben hat man gefundeil, daß Hetzel dieselben lim mehr als 200 Kronen verbessert und dadurch wieder zuErtrag gebracht habe; seinen Vorschlag jedoch, 1200 Pfund Capital statt der jährlichen sechs Mütt Wein zu geben,will man erst heimbringen. Ä. Jeder Bote kann berichten, wie der Graf von Valendis das Lehen empfangen,und ivie dem Bischof von Basel sein Antheil an diesem Lehen überlassen worden, nach Inhalt des zu Badenmit den Eidgenossen aufgerichteten Spruchs. «. Wegen der bisherigen Mißverständnisse betreffend den Besuch de>'Jahrrechnung zu Neuenburg hat man, dainit jedermann sich darnach richten könne, die nächstfolgende auf de»letzten Sonntag im Mai (29. Mai 1524) angesetzt, Es wird aus allerlei Ursachen beschlossen, künftig ü"Schloß zu Neuenburg einzureiten und da zu Herbergen, und darum der Landvogt beauftragt, sich mit „ Geligel' ,Speise, Stallung und Andcrm nach Bedürfnis; zu verseheil. K. Zu les Grattcs („la Gratia") oberhalb Neuembürg ist ein Gericht, wo aber nicht so viele Häuser sind, daß das Gericht besetzt werden kann, ohne zwei Brüder z«nehmen; da mm nicht weit davon, nämlich unterhalb zu Lacotc, ein anderes Gericht ist, so wird empfohlen, dasobere mit dem untern zu vereinigen, so zwar daß drei Männer aus jenem in das untere gesetzt werden sollte»,um ihnen ihr altes Recht zu lassen. Heimzubringen. I». Den Vögten hat man die Rechnung abgenommen u»dihnen Weiil und Korn in Geld berechnet, sodass es auf jedes Ort 57 Kronen bringt. I. 1. Der PropstBern hat im Namen des Schultheißen von Wattcnwpl, seines Vaters und seiner Brüder, denen die Herrsch»^Colombicr gehört, die jedoch ein Lehen der Grafschaft Neuenbürg ist, vorgebracht: Es gehören ihm da »lb'Gerichte bis an das Blut, und zwar so, daß die Eidgenossen von Verbrechern, die den Tod verdient habe»,keinen Fall beziehen, sondern die Kosten des Nachrichters tragen müssen. Nun bitte er, mit ihm einen TauOzu treffen, d. h. daß man ihm erlaube, Stock und Galgen aufzurichten; er trete dafür den Eidgenosse»Rechtsamc in den Dörfern bei Lacote ab, die ihnen an Bußen einen ansehnlichen Ertrag bringen werden. 2- Fe>»e'zieht er an, daß die Eidgenossen einen kleinen Eichwald besitzen, der nicht weit vor seinem Haus in Colo>»b^sei; um sein eigenes Wäldchen dadurch zu schirmen, bitte er, ihm jenes anstoßende Stück zu vertauschen ode>