Juni 1523.
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-Aus zu geben; er wolle ihnen anderes Gehölz ob Eormondreche abtreten, dazu Holz für ihre Bauten, undwenn es gefordert würde, ihnen noch die bisher genossenen Nutzungen überlassen. Heimzubringen, da nicht alle^oten Vollmacht haben, diese sonst vortheilhaften Anträge anzunehmen. Ii,. Der Nathsbote von Zug bittet jedesum ein Fenster in sein neu erbautes Haus. Heimzubringen. I. Bern soll den Weg am „nidcrn" SeeZweiter« lassen, in. „Item dero von Provence halb von wegen der bannwärtern zuo Waultravers umb denhosten, als ir müssend." i». Der Graf von Valendis begehrt, daß Freiburg den Hans Heid anhalte, die Seinigenw den in der Picardie verdienten Sold zu befriedigen. Das wird dem Boten heimzubringen befohlen. «». Dem^oten von Basel wird aufgetragen, bei dem Bischof dahin zu wirken, daß er die Seinigen anhalte, die „Wegsamc"den Reben bei Neuenstadt zu erweitern.
I, n» aus dem Berner, 11 aus dem Freiburger, <» aus dem Basler Exemplar. Dem Freiburger fehlt I;^larus hat nur :>—l, Zürich, Schnffhausen zc. :»—I».
ISN.
Wern. 1523, c. 8. Juni.
Kantoilsarchiv Freiburg: Instructionen, Bd. XXIX.
des handle von Freiburg — Wilhelm Schweizer — soll eröffnen, 1. es bleibe bei dem ersten Artikell""gsten Absuds von Grandson, lasse also gelten, was mit den Boten des Herrn von Vergicr wegen des" zu Montagm) verabredet sei, und wünsche daher, daß über diese und andere beschlossene Sachen die Briefebleib ^ ^ Ebenso lasse man es bei der gemeinschaftlichen Verfügung betreffend den Backofen zu Champvent
ain^> ^ ^ilglcichen bei der Limitation zwischen der Herrschaft Grandson und la Motte. 4. Es begehre»ud ^ Ebschied mit des Herzogs Boten zu bleiben; wenn Bern dem Herzog weitere Frist geben („lümen"?)und ^berii Tag bestimmen wollte, so soll der Bote erinnern, daß derselbe Freiburg immerfort hinzuhaltenEacl^' suche, was es samt Bern schon lange Zeit mit großen Kosten gelitten habe; es wolle mit der
kvin^ 6« einem Anstrag kommen; wenn aber die bisher gehabten Kosten von der Gegenpartei ersetzt würden,»jchj Herzog zu Ehren, noch einmal zu einem Tag mit den Zugesetzten verstehen, sonst aber
gebe> ' " ^ Ebschied bestiinme, daß die von Grandson ?c. von 11 Zubern oder Gestern einen als Weinzehntcndg/" wozu Freiburg selbst gerathcn habe; nachdem aber die armen Leute über ihre Roth geklagt und
^ Ückhan haben, daß sie früher nur den 16. Sester haben entrichten müssen, glaube man sie dabei bleiben lassenvon wolle lieber etwas verlieren als den Unterthancn neue Beschwerden aufladen. 6. Da der Abt
^ filteret die Güter eines verstorbenen Priesters beanspruche, so behaupte man Hinwider, das von dem VogtHbeider Städte eingezogene Geld gehöre Freiburg als dem Kastvogt. 7. In dem Streit zwischen denverk" Nvonnand und St. Martin schlage man vor, daß von beiden Parteien sechs ehrbare Personen sollenzum ^ alsdann die Sache auf gemeinen Tagen erledigt werden. 8. Dem armen Gesell, der in kurzer Zeitoder ^kal mit großem Schaden „verbrunnen", kann der Bote 16 Pfd. und 1 Malter Korn, minder
^ wehr, als Beisteuer zusagen <dd. 5. Juni).
der 5. Juni ein Freitag war, und die Instruction gewöhnlich einige Tage vor Abgang der Botschaft6aßt wurde, so nehmen wir hier als Tag.der Verhandlung den nächstfolgenden Montag an.