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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Mai 1523.

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12) 1523, 12. Juni (Freitag nach Medard!). Basel an Graf Wilhelm. 1. Antwort auf seine schriftlicheAnfrage, ob er sich des Bnrgrcchts getrosten dürfe. Man wolle alles thnn, was man kraft desselben schuldig sei,doch unter der Bedingung, daß er ohne Vorwisscu und Gunst der Stadt keine Fehde oder sonst etwas Unfreundlichesunternehme. 2. Mitthcilung der Antwort Berns. »

13) 1523, 18. Juni (Donstag post Viti). Basel an Denselben. Antwort auf sein Rathsbcgehren, was erauf die Zuschrift von Bern erwidern sollte, -c. Man erachte nicht für gut, jetzt an Bern zu schreiben oder eineBotschaft dahin zu schicken; denn Bern und Solothurn seien so nahe verwandt, daß vcrmuthlich ein Schreibeno» jenes nach Solothurn und an den Herzog Ulrich mitgcthcilt würde, wonach dieser sich desto besser zu richtenwüßte. Dagegen scheine es rnthlich, durch eine sachkundige Person in Bern zu danken und nach Anzeige desTages abermals eine Botschaft dahin zu senden mit dem Gesuche, den Herzog zu gleicher Beobachtung desStillstands zu bewegen, ?c. K.A. Basel: Mgswe».

14) 1523, 22. Juni tzMontag vor Johannis). Basel an Graf Wilhelm. Mitthcilung des aus Badeneingelangten Schreibens der Eidgenossen, mit dem Ansinnen, gemäß demselben den gesetzten Tag zu erwarten.Wenn er eine Botschaft von Basel begehre, so werde man sich dazu bereit finden lassen, ?c.

K. A. Basel: Missiven.

IS7

Mern. 1523, 27. Mai.

Staatsarchiv Bern: Lateinische Missiven, K. ei K.

^ Die eidgenössische» Botschaften (UaZluz Inga Jbmmimia superioriL oratoros stao tempostaks in uistaacmgeaguti) erlassen an den König von Frankreich ein Schreiben in Sachen des Grafen von Arona:^abe aus schriftlichen wie mündlichen Aenßerungcn vernommen, welches Wohlwollen die Eidgenossen fürund'^ hegen, wie sehr sie dessen Verdienste anerkennen, ivie lebhaft sie dessen Wohlergehen wünschen,

>n welches Unglück er (dnrch die nensten Ereignisse) gerathen sei. Wiewohl der König sich willig gezeigt,aufzuhelfen, wofür man ihm Dank erstatte, sehe man jetzt, da der Graf ohne thätliche Hülfe den ihmg gebliebenen Platz nicht wohl behaupten könne, sich zu der dringendsten Fürbitte veranlaßt und zu demi' )e, daß dessen Gesandter Peter Mantellus freundliche Aufnahme, gnädiges Gehör und einige UnterstützungLa, in Geld. Auch möchte man wünschen, daß dem Sohn des Grafen nicht bloß 3V, sondern 4959

Zm bewilligt, und dem Franchinns Nnsca, der dem Grafen nahe verwandt sei, die Herrschaft Luino und alleRechte und Lehen bestätigt würden, und daß endlich Herr Peter (Mantcllo) seine Stelle im Senat von^ Maud behalten könnte. (Diese Empfehlung begleitete Bern mit einem kurzen Schreiben von gleichem Datum,' ^ Hinweisung auf sein Burgrecht mit dem Grafen v. A.).

Weitere Verhandlungen konnten nicht ermittelt werden. Es war übrigens diese Zusammenkunft vcrmuthlich'"cht ausgeschrieben, sondern eher zufällig durch Berns Bemühung bewerkstelligt worden, indem die Mehrzahl derJahrrechnung in Neuenburg reisenden Boten sich in der Regel hier zu vereinigen pflegte.

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